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   SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09   

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SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 (https://dejure.org/2010,9575)
SG Dresden, Entscheidung vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 (https://dejure.org/2010,9575)
SG Dresden, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - S 40 AS 390/09 (https://dejure.org/2010,9575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherung für Arbeitssuchende bei nachträglicher Berücksichtigung einer Nebenkostenerstattung wegen zu viel geleisteter Vorauszahlungen i.R.d. Bestimmung des Einkommens eines Arbeitslosen; Berücksichtigung einer nicht bar ausgezahlten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Ein qualifizierter Mietspiegel kann jedoch als Grundlage eines schlüssigen Konzeptes zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete im Vergleichsraum geeignet sein (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R, Leitsatz, juris).

    Denn es kommt entscheidend insoweit auf die Anzahl der Personen an, die die Wohnung bewohnen, nur danach richtet sich die angemessene Wohnungsgröße (BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R, juris).

    Als Konsequenz hieraus ist die Kammer nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R, juris), der die Kammer folgt, dazu verpflichtet, die angemessenen Unterkunftskosten im Falle des Klägers selbst zu bestimmen.

  • BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01

    Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Zwar sind derartige Bedürfnisse des täglichen Lebens regelmäßig von der Regelleistung abgedeckt (BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256; vgl hierzu auch Lang/Link ind Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl 2008, § 22 RdNr 23, die die Kosten für eine Satellitenschüssel dem Regelbedarf zuordnen; grundsätzlich zweifelnd, ob § 22 SGB II als Anspruchsgrundlage für die Übernahme von Kabelanschlussgebühren in Betracht kommt: Piepenstock in Juris-PK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 22 RdNr 34).

    In diesem Fall müssen sie - im Gegensatz zu Aufwendungen durch die GEZ und Stromkosten - vom Grundsicherungsträger als Bestandteil der Kosten der Unterkunft vom Grundsicherungsträger übernommen werden (s auch BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256).

    Verlagerte man die Kosten eines derartigen Fernseh- und Radiozugangs in die Regelleistung, müsste auch derjenige, der zwar mietvertraglich verpflichtet ist, die Aufwendungen für einen Breitbandkabelanschluss zu tragen, diese Form der Informationsbeschaffung jedoch nicht nutzen will, die Aufwendungen hierfür aus der Pauschale nach § 20 Abs. 1 SGB II bestreiten (vgl hierzu BVerwG, Urteil vom 28.11.2001 - 5 C 9/01, BVerwGE 115, 256).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urt. v. 22.9.2009, B 4 AS 70/08 R, juris), der die Kammer folgt, sind die einfachen und angemessenen Wohnverhältnisse hinsichtlich der Quadratmeteranzahl in Anlehnung an die Werte der landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen zu ermitteln.

    Bei der Ermittlung einer Obergrenze für Heizkosten folgt die Kammer der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 22.9.2009, B 4 AS 70/08 R, juris).

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Des Weiteren dürfte das schlüssige Konzept der Landeshauptstadt Dresden auch daran kranken, dass - ausgehend von den bereits zuvor als rechtswidrig dargestellten Überlegungen - ein einheitlicher Bruttokaltmietenpreis für sämtliche Wohnungsgrößen zu Grunde gelegt und dann jeweils mit den höheren Quadratmeterzahlen multipliziert wurde (vgl. BSG, Urt. v. 20.8.2009, B 14 AS 41/08 R, juris).

    Gleichwohl sieht sich die Kammer nach "der Logik der Verteilung der Verantwortung für die Erstellung des schlüssigen Konzepts" (BSG, Urt. v. 20.8.2009, B 14 AS 41/08 R, juris, dort Rn. 22) daran gehindert, zutreffende Grundsatzerwägungen des kommunalen Trägers außer Acht zu lassen.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Da die Ermittlung der angemessenen Miethöhe auch auf bereits vermieteten Wohnraum erstreckt werden muss (vgl. BSG, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 33/08 R, juris) darf diese nicht unerhebliche Anteil von Mietwohnungen nicht unberücksichtigt bleiben.

    Weil diese hinreichenden Datengrundlagen vorhanden sind, ist es der Kammer verwehrt, auf Zahlen aus Wohngeldtabellen oder auf die zulässigen Mietgrenzen der in Ergänzung zum WoFG erlassenen landesrechtlichen Wohnraumförderungsbestimmungen (zuzüglich eines angemessenen Aufschlags) zurückgreifen, denn diese Möglichkeit ist dem Gericht nur dann eröffnet, wenn es sonst keine Möglichkeit hat, Erkenntnisse über die im Vergleichsraum für einfachen Wohnraum zu zahlende Miete zu erlangen (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 50/09 R, und BSG Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 33/08 R, ju-ris).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Die Angemessenheit der Heizkosten muss isoliert von derjenigen der Unterkunftskosten bestimmt werden (vgl. BSG, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R, juris - Absage an sog. "Bruttowarmmietenkonzept").

    Das Überschreiten der oberen Grenzwerte eines lokalen bzw. des bundesweiten Heizspiegels kann insoweit als Indiz für die fehlende Erforderlichkeit angesehen werden (vgl. auch Bundessozialgericht, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R, juris).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R, juris, hierzu Folgendes ausgeführt: "Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99).

    Außerdem war die Sprungrevision auch deswegen zuzulassen, weil die Kammer hinsichtlich der Breitbandkabelgebühr von dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.2.2009, B 4 AS 48/08 R, juris, abweicht und die Entscheidung auf dieser Abweichung beruht.

  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 23/06 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Entsprechend hat auch die Rundung getrennt zu erfolgen, selbst wenn die Leistungen - wie hier - von einer Behörde veranlasst werden (vgl. SG Chemnitz, Urt. v. 26.2.2009, S 22 AS 3132/08; a.A. wohl LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.1.2009, L 28 AS 1072/07; offengelassen unter Hinweis darauf, dass sich die Kosten der Unterkunft an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren BSG, Urt. v. 19.3.2008, B 11b AS 23/06 R, alle juris).
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Da die Kammer hier eine nachträgliche Überprüfung vornimmt, sind die für den streitgegenständlichen Zeitraum nunmehr vorhandenen konkreten Zahlenwerte aus der aktuellen Betriebskostenübersicht 2007 und dem Mietspiegel 2006 zu Grunde zu legen, auch wenn diese im Zeitpunkt des Stadtratsbeschlusses vom 24.2.2005 noch nicht vorlagen (vgl. SächsOVG Urt. v. 4.6.2008, 5 B 65/06, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2009 - L 28 AS 1072/07

    Arbeitslosengeld II - Berechnung des befristeten Zuschlags nach zeitversetztem

    Auszug aus SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
    Entsprechend hat auch die Rundung getrennt zu erfolgen, selbst wenn die Leistungen - wie hier - von einer Behörde veranlasst werden (vgl. SG Chemnitz, Urt. v. 26.2.2009, S 22 AS 3132/08; a.A. wohl LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.1.2009, L 28 AS 1072/07; offengelassen unter Hinweis darauf, dass sich die Kosten der Unterkunft an den tatsächlichen Aufwendungen orientieren BSG, Urt. v. 19.3.2008, B 11b AS 23/06 R, alle juris).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - L 32 AS 923/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berliner Mietspiegel

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

  • SG Chemnitz, 26.02.2009 - S 22 AS 3132/08
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2010 - L 3 AS 3759/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Minderung der Unterkunftskosten um

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät -

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • BSG, 19.12.2008 - B 4 AS 18/08 BH
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

  • SG Dresden, 28.02.2012 - S 29 AS 7524/10

    Endgültige Festsetzung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

    Das Konzept ist schlüssig, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt (vgl. SG Dresden, Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - zitiert nach Juris Randnr. 43 ff.): 1. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung).

    Die Landeshauptstadt Dresden hat jedenfalls die ihr zur Verfügung stehenden, hinreichenden Daten fehlerhaft ausgewertet und insbesondere nicht nach der Wohnungsgröße differenziert (so auch SG Dresden, Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - zitiert nach Juris Randnr. 52 sowie die Urteile der Kammer vom 21.12.2010 - S 29 AS 6486/10 und S 29 AS 3225/08 -, zitiert nach Juris).

    Anders als die 40. Kammer des SG Dresden in dessen Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - (zitiert nach Juris Randnr. 53 ff.) ist die 29. Kammer nicht der Meinung, dass anstelle des Stadtratsbeschlusses auf den qualifizierten aktualisierten Mietspiegel von 2008 zurückgegriffen werden kann.

    Soweit die 40. Kammer des Sozialgerichts Dresden in ihren Urteilen vom 29.6.2010 (S 40 AS 390/09 und S 40 AS 391/09) davon ausging, dass der arithmetische Mittelwert eines qualifizierten Mietspiegels als Nettokaltmietgrenze heranzuziehen sei, wenn durch die Wahl einer höheren Ausstattungsklasse sichergestellt sei, dass angemessener Wohnraum zu diesem Mietpreis angemietet werden könne, ist dem vor dem Hintergrund der nunmehr ergangenen Entscheidungen des BSG (vgl. beispielhaft Urt. v. 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R, nach juris) nicht zu folgen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2016 - L 4 AS 772/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulassung - grundsätzliche Bedeutung -

    Für eine teleologische Reduktion der Norm bleibe kein Raum (vgl. SG Dresden, Urteil vom 29. Juni 2010, S 40 AS 390/09; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010, L 3 AS 3759/09, juris).
  • SG Dresden, 21.12.2010 - S 29 AS 6486/10

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Leistungen für Kosten der Unterkunft

    Selbst unter Zugrundelegung der Überlegungen der 40. Kammer des SG Dresden im Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - wären die tatsächlichen Mietkosten nicht als angemessen zu betrachten.

    Das Konzept ist schlüssig, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt (vgl. SG Dresden, Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - zitiert nach Juris Randnr. 43 ff.): 1. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung).

    Die L D hat jedenfalls die ihr zur Verfügung stehenden, hinreichenden Daten fehlerhaft ausgewertet und insbesondere nicht nach der Wohnungsgröße differenziert (so auch SG Dresden, Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - zitiert nach Juris Randnr. 52).

    Anders als die 40. Kammer des SG Dresden in dessen Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - (zitiert nach Juris Randnr. 53 ff.) ist die 29. Kammer nicht der Meinung, dass anstelle des Stadtratsbeschlusses auf den qualifizierten Mietspiegel zurückgegriffen werden kann.

  • SG Dresden, 21.12.2010 - S 29 AS 3225/08

    Übernahme der Unterkunftskosten und Heizkosten i.H.d. tatsächlichen Aufwendungen

    Selbst unter Zugrundelegung der Überlegungen der 40. Kammer des SG Dresden im Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - wären die tatsächlichen Mietkosten nicht angemessen.

    Das Konzept ist schlüssig, wenn es mindestens die folgenden Voraussetzungen erfüllt (vgl. SG Dresden, Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - zitiert nach Juris Randnr. 43 ff.): 1. Die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und muss über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung).

    Die L D. hat jedenfalls die ihr zur Verfügung stehenden, hinreichenden Daten fehlerhaft ausgewertet und insbesondere nicht nach der Wohnungsgröße differenziert (so auch SG Dresden, Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - zitiert nach Juris Randnr. 52).

    Anders als die 40. Kammer des SG Dresden in dessen Urteil vom 29.06.2010 - S 40 AS 390/09 - (zitiert nach Juris Randnr. 53 ff.) ist die 29. Kammer nicht der Meinung, dass anstelle des Stadtratsbeschlusses auf den qualifizierten Mietspiegel zurückgegriffen werden kann.

  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 172 AS 15085/11

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - allgemeine Leistungsklage -

    Im Übrigen konnte die Kammer ebenso offen lassen, ob das Betriebs- und Heizkostenguthaben mit dem Wortlaut der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. bzw. § 22 Abs. 3 SGB II n.F. vollständig (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010, L 3 AS 3759/09, Rn. 36; SG Dresden, Urteile vom 16. Januar 2012, S 36 AS 7571/10, Rn. 27; vom 29. Juni 2010, S 40 AS 391/09, Rn. 68 ff. und S 40 AS 390/09, Rn. 24, zitiert nach juris) oder - wie es der Beklagte vorgehabt hatte - nur teilweise die Kosten für Unterkunft und Heizung mindert, soweit sie auf Vorauszahlungen beruhen, die von dem Leistungsträger - wie hier anteilig - nicht berücksichtigt worden sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011, L 28 AS 1198/09, Rn. 27; zitiert nach juris; SG Kiel, Beschluss vom 2. Dezember 2010, S 38 AS 588/10 ER).
  • SG Dresden, 16.01.2012 - S 36 AS 7571/10

    Aufhebung und Erstattung gewährter Leistungen nach dem SGB II wegen eines

    Eine derartige Einschränkung lässt sich weder dem Willen des Gesetzgebers noch dem Gesetzestext entnehmen (LSG Baden-Württemberg v. 20.01.2010 - L 3 AS 3759/09, Rz 36; SG Dresden v. 29.06.2010 - S 40 AS 390/09, Rz 24, zit. n. juris).

    (2) Die in § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II genannten "Aufwendungen" könnten zum Ersten sein die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, die der Hilfebedürftige an die Vermieterseite zu leisten hatte, zum Zweiten jener Betrag, den der Leistungsträger als angemessen anerkannte, zum Dritten schließlich jener Betrag, der als angemessen erachtet wird, wenn die tatsächlichen Aufwendungen zwar unangemessen erscheinen, die Angemessenheitsgrenze des Leistungsträgers aber nicht auf einem sog. schlüssigen Konzept beruht und daher eine andere Angemessenheitsgrenze unter den tatsächlichen Aufwendungen gilt (vgl. dazu BSG, Urteil v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09; SG Dresden, Urteil v. 29.06.2010 - S 40 AS 390/09, zit. n. juris).

    Nach der 40. Kammer des Sozialgerichts Dresden sei die Minderung von den aus Sicht des Gerichtes angemessenen Aufwendungen vorzunehmen (SG Dresden, Urteil v. 29.06.2010 - S 40 AS 390/09, Rz 25, zit. n. juris).

  • LSG Sachsen, 15.03.2012 - L 3 AS 588/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Soweit ersichtlich ist dieser Rechtsauffassung ausdrücklich bislang nur die 40. Kammer des Sozialgerichtes Dresden entgegengetreten (vgl. SG Dresden, Urteile vom 29. Juni 2010 - S 40 AS 390/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 29 ff. und S 40 AS 391/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 20 ff.).

    Die Kammer hat ihre Rechtsauffassung mit der bedenkenswerten Vergleichbarkeit der mietvertraglich vereinbarter Kabelanschlussgebühr einerseits und den in der Heizkostenvorauszahlung enthaltenen Kosten der Warmwasserbereitung andererseits begründet (vgl. SG Dresden, Urteile vom 29. Juni 2010 - S 40 AS 390/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 35 und S 40 AS 391/09 - JURIS-Dokument Rdnr. 26).

  • SG Dresden, 14.05.2012 - S 3 AS 3498/10

    Bewilligung von höheren Unterkunftskosten i.R.v. Leistungen der Grundsicherung

    Denn die Landeshauptstadt Dresden hat die ihr zur Verfügung stehenden, Daten fehlerhaft ausgewertet und insbesondere nicht nach der Wohnungsgröße differenziert (vgl. auch S 40 AS 390/09).

    Zwar geht auch die 3. Kammer des Sozialgerichts Dresden davon aus, dass die qualifizierten Mietspiegel, die dem Gericht nebst den dazugehörigen Methodenberichten vorliegen, als Datengrundlage für die Ermittlung der angemessenen Nettokaltmiete für einfachen Wohnraum grundsätzlich geeignet sind und schließt sich damit der Rechtsprechung der 40. und 29. und 10. Kammer des Sozialgerichts Dresden an (vgl. Urteil vom 29.06.2010, Az.: S 40 AS 390/09, S 29 AS 7574/10 vom 28.02.2012, S 10 AS4150/10 vom 02.11.2011).

  • SG Dresden, 14.05.2012 - S 3 AS 3494/10

    Bewilligung von höheren Unterkunftskosten i.R.d. Gewährung von Leistungen der

    Denn die Landeshauptstadt Dresden hat die ihr zur Verfügung stehenden, Daten fehlerhaft ausgewertet und insbesondere nicht nach der Wohnungsgröße differenziert (vgl. auch S 40 AS 390/09).

    Zwar geht auch die 3. Kammer des Sozialgerichts Dresden davon aus, dass die qualifizierten Mietspiegel, die dem Gericht nebst den dazugehörigen Methodenberichten vorliegen, als Datengrundlage für die Ermittlung der angemessenen Nettokaltmiete für einfachen Wohnraum grundsätzlich geeignet sind und schließt sich damit der Rechtsprechung der 40. und 29. und 10. Kammer des Sozialgerichts Dresden an (vgl. Urteil vom 29.06.2010, Az.: S 40 AS 390/09, S 29 AS 7574/10 vom 28.02.2012, S 10 AS4150/10 vom 02.11.2011).

  • SG Dresden, 14.05.2012 - S 3 AS 3497/10

    Erhebliche Abweichungen der örtlichen Rechtsvorschriften zur Auslegung des

    Denn die Landeshauptstadt Dresden hat die ihr zur Verfügung stehenden, Daten fehlerhaft ausgewertet und insbesondere nicht nach der Wohnungsgröße differenziert (vgl. auch S 40 AS 390/09).

    Zwar geht auch die 3. Kammer des Sozialgerichts Dresden davon aus, dass die qualifizierten Mietspiegel, die dem Gericht nebst den dazugehörigen Methodenberichten vorliegen, als Datengrundlage für die Ermittlung der angemessenen Nettokaltmiete für einfachen Wohnraum grundsätzlich geeignet sind und schließt sich damit der Rechtsprechung der 40. und 29. und 10. Kammer des Sozialgerichts Dresden an (vgl. Urteil vom 29.06.2010, Az.: S 40 AS 390/09, S 29 AS 7574/10 vom 28.02.2012, S 10 AS4150/10 vom 02.11.2011).

  • SG Dresden, 14.05.2012 - S 3 AS 3496/10

    Bewilligung von höheren Unterkunftskosten i.R.d. Leistungen der Grundsicherung

  • SG Dresden, 10.09.2013 - S 49 AS 8234/10

    Angemessenheit der Heizkosten nach dem SGB II; Verfassungsnäßigkeit der

  • SG Dresden, 02.11.2011 - S 10 AS 4150/10
  • SG Darmstadt, 02.11.2011 - S 10 AS 4150/10

    § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II ist nicht auf Fälle des Umzugs eines Hilfebedürftigen

  • SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09

    Höhe der Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung als Hilfe zum

  • SG Dresden, 19.11.2012 - S 12 AS 6703/10

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen für die Kosten von Unterkunft und

  • SG Dresden, 16.12.2011 - S 10 AS 6969/11

    Ablehnung einer unbefristeten vorläufigen Bewilligung der Übernahme höherer

  • SG Dresden, 12.03.2012 - S 20 AS 2670/11

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung einer höheren Grundsicherung

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