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   SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 392/12   

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https://dejure.org/2012,58073
SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 392/12 (https://dejure.org/2012,58073)
SG Dresden, Entscheidung vom 01.06.2012 - S 40 AS 392/12 (https://dejure.org/2012,58073)
SG Dresden, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - S 40 AS 392/12 (https://dejure.org/2012,58073)
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Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Alleinstehende "Hartz-IV"-Empfänger in Dresden haben Anspruch auf höchstens 288,45 € (zzgl. angemessener Heizkosten) für die Kosten der Unterkunft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Dresden, 04.09.2015 - S 40 AS 2451/13

    Hartz IV: Musterverfahren zu den angemessenen Kosten der Unterkunft in Dresden

    Die Kammer hatte bereits in ihrem erstinstanzlichen Urteil vom 1.6.2012, S 40 AS 392/12, juris, angedeutet, dass sie Bedenken gegen die Ausgestaltung des Mehrfachinseratefaktors hat.

    Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 1.6.2012 zum Aktenzeichen S 40 AS 392/12 insoweit noch eine andere Rechtsauffassung (Herleitung der Angemessenheitsgrenze aus einer analogen Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften) vertreten hatte, wird diese ausdrücklich aufgegeben.

    Die bereits in der ursprünglichen Fassung von IWU I vorhandenen Fehler des Konzeptes (Integration der Single-Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahren, Ermittlungen der Nachfragekonkurrenz anhand der kommunalen Bürgerumfrage) waren bereits im Verfahren S 40 AS 392/12 im Laufe des Instanzenzugs beseitigt worden und sind daher sowohl für IWU I als auch für IWU II Gegenstand der Nachberechnungen des Beklagten in der hier zugrunde gelegten Version vom 2.7.2015 geworden.

    Zunächst hält die Kammer an der bereits im Urteil vom 1.6.2012, S 40 AS 392/12, vertretenen Rechtsauffassung fest, die vom Landessozialgericht und Bundessozialgericht bestätigt wurde, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II hat.

  • LSG Sachsen, 14.09.2018 - L 7 AS 1167/15

    Kosten für Unterkunft und Heizung im Leistungsbezug nach dem SGB II

    Die Kammer habe bereits in ihrem erstinstanzlichen Urteil vom 01.06.2012 - S 40 AS 392/12, juris, angedeutet, dass sie Bedenken gegen die Ausgestaltung des Mehrfachinseratefaktors habe.

    Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 01.06.2012 - S 40 AS 392/12 insoweit eine andere Rechtsauffassung vertreten hatte, werde diese ausdrücklich aufgegeben.

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