Rechtsprechung
SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 392/12 |
Kurzfassungen/Presse
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Alleinstehende "Hartz-IV"-Empfänger in Dresden haben Anspruch auf höchstens 288,45 € (zzgl. angemessener Heizkosten) für die Kosten der Unterkunft
Verfahrensgang
- SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 392/12
- LSG Sachsen, 19.12.2013 - L 7 AS 637/12
- BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R
Wird zitiert von ... (2)
- SG Dresden, 04.09.2015 - S 40 AS 2451/13
Hartz IV: Musterverfahren zu den angemessenen Kosten der Unterkunft in Dresden …
Die Kammer hatte bereits in ihrem erstinstanzlichen Urteil vom 1.6.2012, S 40 AS 392/12, juris, angedeutet, dass sie Bedenken gegen die Ausgestaltung des Mehrfachinseratefaktors hat.Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 1.6.2012 zum Aktenzeichen S 40 AS 392/12 insoweit noch eine andere Rechtsauffassung (Herleitung der Angemessenheitsgrenze aus einer analogen Anwendung der beamtenrechtlichen Vorschriften) vertreten hatte, wird diese ausdrücklich aufgegeben.
Die bereits in der ursprünglichen Fassung von IWU I vorhandenen Fehler des Konzeptes (Integration der Single-Bedarfsgemeinschaften unter 25 Jahren, Ermittlungen der Nachfragekonkurrenz anhand der kommunalen Bürgerumfrage) waren bereits im Verfahren S 40 AS 392/12 im Laufe des Instanzenzugs beseitigt worden und sind daher sowohl für IWU I als auch für IWU II Gegenstand der Nachberechnungen des Beklagten in der hier zugrunde gelegten Version vom 2.7.2015 geworden.
Zunächst hält die Kammer an der bereits im Urteil vom 1.6.2012, S 40 AS 392/12, vertretenen Rechtsauffassung fest, die vom Landessozialgericht und Bundessozialgericht bestätigt wurde, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II hat.
- LSG Sachsen, 14.09.2018 - L 7 AS 1167/15
Kosten für Unterkunft und Heizung im Leistungsbezug nach dem SGB II
Die Kammer habe bereits in ihrem erstinstanzlichen Urteil vom 01.06.2012 - S 40 AS 392/12, juris, angedeutet, dass sie Bedenken gegen die Ausgestaltung des Mehrfachinseratefaktors habe.Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 01.06.2012 - S 40 AS 392/12 insoweit eine andere Rechtsauffassung vertreten hatte, werde diese ausdrücklich aufgegeben.