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   SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11   

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SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11 (https://dejure.org/2012,17345)
SG Dresden, Entscheidung vom 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11 (https://dejure.org/2012,17345)
SG Dresden, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - S 40 AS 5436/11 (https://dejure.org/2012,17345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Angemessenheit der Heizkosten getrennt von der Angemessenheit der sogenannten Bruttokaltmiete; Analoge Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB zur Ermittlung der Aufteilung einheitlicher Betriebskostenvorauszahlung; Angemessenen Kosten der Unterkunft als Produkt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Alleinstehende "Hartz-IV"-Empfänger in Dresden haben Anspruch auf höchstens 288,45 € (zzgl. angemessener Heizkosten) für die Kosten der Unterkunft

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 19/11 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Nach der gesetzlichen Konzeption bestehen keine Beurteilungs- oder Entscheidungsspielräume der Verwaltung (vgl. hierzu statt vieler BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R, (Duisburg), juris; a.A. offensichtlich SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, juris).

    Sodann ist der Quadratmeterpreis auf dem Wohnungsmarkt für eine einfache Wohnung zu ermitteln, die den vorgenannten Kriterien entspricht (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vergleiche zuletzt BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R, juris).

    Bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten hat sich die Kammer maßgeblich an dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.12.2011 (B 4 AS 19/11 R, juris) orientiert und dabei die diesen Vorgaben entsprechende, durch das I.-Institut anhand des Mietspiegeldatensatzes erstellte Tabelle auf Seite 13 der Stellungnahme I vom 16.2.2012 verwendet.

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der die Kammer folgt, die Angemessenheit der Heizkosten getrennt von der Angemessenheit der sogenannten Bruttokaltmiete zu ermitteln ist (grundlegend BSG, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R und BSG, Urt. v. 20.8.2009, B 14 AS 41/08 R, juris, dort insb. Randnummer 24 ff, beide zitiert nach juris), musste im vorliegenden Fall festgestellt werden, wie hoch die Bruttokaltmiete einerseits und die Heizkosten der Klägerin andererseits tatsächlich sind.

    Zu den Heizkosten kann sich die Kammer auf die Feststellung beschränken, dass die tatsächlichen Heizkosten der Klägerin unter den Werten liegen, die sich errechneten, wenn man die oberen Grenzwerte des bundesweiten Heizspiegels 2012 für das Abrechnungsjahr 2011 als Vergleichsmaßstab für unangemessene Heizkosten heranzöge (vgl. BSG, Urt. v. 22.9.2009, B 4 AS 70/08 R und BSG, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R, beide juris ).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Die Bedingungen, die das Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung nennt, sind damit gleichsam als Eckpunkte oder "Mindeststandards" (so auch BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 4 AS 50/09 R, juris, dort Rn. 24) zu verstehen, die bei einer Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze mindestens erfüllt sein müssen, damit die verfassungsrechtlich garantierten Rechte von Sozialleistungsempfängern, die in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine gesetzliche Ausprägung erfahren haben, in der konkreten Anwendung dieses Gesetzes hinreichende Berücksichtigung finden.

    Die Kammer folgt dem Bundessozialgericht zwar dahingehend, dass der Grundsicherungsträger, der nicht über ein schlüssiges Konzept verfügt, im Rahmen seiner prozessualen Mitwirkungspflicht nach § 103 Satz 1 2. Halbsatz SGG gehalten ist, dem Gericht eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und gegebenenfalls eine unterbliebene Datenerhebung und -aufbereitung nachzuholen (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009, B 4 AS 50/09 R, juris, dort Rn. 25).

  • LSG Sachsen, 29.05.2012 - L 7 AS 24/12

    Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung in Dresden - Noch kein

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Nach der gesetzlichen Konzeption bestehen keine Beurteilungs- oder Entscheidungsspielräume der Verwaltung (vgl. hierzu statt vieler BSG, Urt. v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R, (Duisburg), juris; a.A. offensichtlich SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, juris).

    Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht einer solchen Methode, bei der zur Ermittlung einer Angemessenheitsgrenze grundsätzlich auch die abstrakte Verfügbarkeit von Wohnungen bereits in der Berechnung selbst berücksichtigt wird, nicht entgegen (vgl. dazu auch die Ausführungen des SächsLSG, Beschl. v. 29.5.2012, L 7 AS 24/12 B ER, dort insb. S.18, noch nicht veröffentlicht).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Der Mietspiegeldatensatz war weder um die bereits vermieteten Wohnungen zu bereinigen, noch waren die Preise früherer Mietvertragsabschlüsse zu inflationieren (vgl. BSG, Urt. v. 22.9.2009, B 4 AS 18/09 R, juris, dort Rn. 22).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 70/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Zu den Heizkosten kann sich die Kammer auf die Feststellung beschränken, dass die tatsächlichen Heizkosten der Klägerin unter den Werten liegen, die sich errechneten, wenn man die oberen Grenzwerte des bundesweiten Heizspiegels 2012 für das Abrechnungsjahr 2011 als Vergleichsmaßstab für unangemessene Heizkosten heranzöge (vgl. BSG, Urt. v. 22.9.2009, B 4 AS 70/08 R und BSG, Urt. v. 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R, beide juris ).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Die Kammer ist außerdem der Auffassung, dass als vorrangige Möglichkeit vor Heranziehung der Wohngeldtabelle zunächst ein Rückgriff auf den qualifizierten Mietspiegel für Dresden vorzunehmen ist, um aus den vom Beklagten gelieferten Daten selbst ein schlüssiges Konzept zu erstellen (so auch BSG, Urt. v. 18.2.2010, B 14 AS 73/08 R, juris, dort Rn. 29).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Es bestehen außerdem keine Bedenken dagegen, bei den kalten Betriebskosten die Durchschnittswerte anzusetzen, die in der kommunalen Bürgerumfrage 2010 mit durchschnittlich 1, 16 EUR pro Quadratmeter ermittelt worden sind (so auch BSG, Urt. v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R, juris, dort Orientierungssatz Nr. 5).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Der Klägerin war damit hinreichend verdeutlicht, dass der Beklagte die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft in der neuen Wohnung für unangemessen hält (vgl. BSG, Urt. v. 6.4.2011, B 4 AS 119/10 R, juris, dort Rn. 39).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

    Auszug aus SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5436/11
    Jedenfalls aber bei der Ausstattungsklasse vier und fünf lässt sich nach Auffassung der Kammer noch nicht feststellen, dass diese grundsätzlich zu "luxuriös" für SGB II-Leistungsempfänger wäre und eine Herausnahme der gesamten Baualtersklasse aus den Berechnungen rechtfertigen könnte (vgl. auch BSG, Urt. v. 13.4.2011, B 14 AS 85/09 R, juris, dort Rn. 23).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

  • SG Dresden, 16.12.2011 - S 10 AS 6969/11

    Ablehnung einer unbefristeten vorläufigen Bewilligung der Übernahme höherer

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • SG Dresden, 10.09.2013 - S 49 AS 8234/10

    Angemessenheit der Heizkosten nach dem SGB II; Verfassungsnäßigkeit der

    Dass das I.-Gutachten zur Umrechnung auf die bei der Kommunalen Bürgerumfrage von 2010 ermittelten Nebenkostenwerte zurückgegriffen hat, ist gleichfalls nicht zu beanstanden (SG Dresden, Urteil vom 1. Juni 2012 - S 40 AS 5436/11 -, juris (Rn. S. 26 f.)).

    Ob diese Verteilung auch im Einzelfall zugrunde zu legen ist, wenn die Betriebskostenabrechnung nicht zwischen kalten und warmen Kosten differenziert (vgl. SG Dresden, Urteil vom 1. Juni 2012 - S 40 AS 5436/11 -, juris (Rn. S. 11)), kann hier offen bleiben.

    Auf die Dauer ihrer Verfügbarkeit kommt es auch nicht an (offen gelassen SG Dresden, Urteil vom 1. Juni 2012 - S 40 AS 5436/11 -, juris (Rn. S. 18)).

    Auf die Frage, ob der Mehrfachinseratefaktor zutreffend ermittelt wurde (verneinend SG Dresden, Urteil vom 1. Juni 2012 - S 40 AS 5436/11 -, juris (Rn. S. 18)), kommt es daher nicht an.

  • SG Dresden, 18.09.2012 - S 38 AS 5649/09

    Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete für einen 1-Personen-Haushalt im

    Nach Auffassung der Kammer beruhen die in dem Gutachten ermittelten Angemessenheitsgrenzen schon deshalb nicht auf einem schlüssigen Konzept, weil das beauftragte Institut in anderen Städten erhobene Daten bei der Berechnung berücksichtigt hat (zur Vermeidung von Wiederholungen vgl. hierzu: SG Dresden, Beschluss vom 10.05.2012, Az. S 10 AS 2528/12 ER, SG Dresden, Urteil vom 17.07.2012, Az. S 29 AS 4546/11, SG Dresden, Urteil vom 01.06.2012, Az. S 40 AS 5436/11).
  • SG Dresden, 18.09.2012 - S 38 AS 17/11

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Die 40. Kammer hat hierzu in ihrem Urteil vom 01.06.2012 (S 40 AS 5436/11) Folgendes ausgeführt: "aa) Das I.-Institut geht in seiner Methodik von der Überlegung aus, dass es wenig sinnvoll sei, "abstrakte Richtwerte festzulegen, zu denen der aktuelle Wohnungsmarkt konkret keine Wohnungen in ausreichender Zahl vorhalte" (vgl. S. 5 des Gutachtens).
  • SG Dresden, 14.02.2014 - S 21 AS 6348/10

    Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung bei verlustreichem Einkommen nur aus

    Einheitliche monatliche Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung sind bei fehlender Tilgungsbestimmung durch Mieter und Vermieter hälftig auf die kalten und warmen Betriebskosten aufzuteilen (vgl. hierzu im Einzelnen: SG Dresden, Urteil vom 01.06.2012, S 40 AS 5436/11, Rn. 25 ff. - zitiert nach juris).
  • SG Dresden, 01.06.2012 - S 40 AS 5435/11

    Alleinstehende "Hartz-IV"-Empfänger in Dresden haben Anspruch auf höchstens

    Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Urteil der Kammer zum Aktenzeichen S 40 AS 5436/11 (Parallelverfahren) Bezug genommen.
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