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   SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03   

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https://dejure.org/2005,29439
SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03 (https://dejure.org/2005,29439)
SG Hamburg, Entscheidung vom 15.04.2005 - S 40 U 517/03 (https://dejure.org/2005,29439)
SG Hamburg, Entscheidung vom 15. April 2005 - S 40 U 517/03 (https://dejure.org/2005,29439)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03
    Während für die Grundlagen der Ursachenbeurteilung versicherte Tätigkeit, Unfallereignis, Gesundheitsstörung eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich ist, genügt für den kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsstörung aufgrund der mit der zumeist medizinischen Beurteilung dieses Zusammenhangs bestehenden tatsächlichen Schwierigkeiten eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 19, 52; 32, 203, 209; 45, 285, 287).

    Die bloße Möglichkeit einer wesentlichen Verursachung genügt hingegen nicht (vgl. BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG; BSG SozR Nr. 20 zu § 542 RVO aF; BSGE 19, 52, 56; BSG SozR 3 1300 § 48 Nr. 67).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03
    Während für die Grundlagen der Ursachenbeurteilung versicherte Tätigkeit, Unfallereignis, Gesundheitsstörung eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich ist, genügt für den kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsstörung aufgrund der mit der zumeist medizinischen Beurteilung dieses Zusammenhangs bestehenden tatsächlichen Schwierigkeiten eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 19, 52; 32, 203, 209; 45, 285, 287).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03
    Welche Ursachen wesentlich sind und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursachen zum Eintritt der Gesundheitsstörung abgeleitet werden (so schon BSGE 1, 72, 76; 1, 150; 13, 175).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03
    Welche Ursachen wesentlich sind und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursachen zum Eintritt der Gesundheitsstörung abgeleitet werden (so schon BSGE 1, 72, 76; 1, 150; 13, 175).
  • BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 66/59
    Auszug aus SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03
    Welche Ursachen wesentlich sind und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besonderen Beziehungen der Ursachen zum Eintritt der Gesundheitsstörung abgeleitet werden (so schon BSGE 1, 72, 76; 1, 150; 13, 175).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus SG Hamburg, 15.04.2005 - S 40 U 517/03
    Während für die Grundlagen der Ursachenbeurteilung versicherte Tätigkeit, Unfallereignis, Gesundheitsstörung eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich ist, genügt für den kausalen Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsstörung aufgrund der mit der zumeist medizinischen Beurteilung dieses Zusammenhangs bestehenden tatsächlichen Schwierigkeiten eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 19, 52; 32, 203, 209; 45, 285, 287).
  • LSG Bayern, 27.08.2015 - L 8 U 64/10

    1. Folgen eines Versicherungsfalls sind nur Gesundheitsschäden, nicht durch den

    Eine Gesundheitsstörung, die nicht durch einen Gesundheitserstschaden oder eine Unfallfolge verursacht ist, sondern allein wesentlich auf Auswirkungen einer durch das Unfallereignis verursachten Gesundheitsstörung auf die Lebensumstände zurückgeht, ist nicht als Unfallfolge anzuerkennen (vgl. Feddern, MedSach 2010, S. 30 ff.; zu psychischen Reaktionen auf einen Strafprozess wegen der unmittelbaren Unfallfolgen vgl. SG Hamburg, 15.4. 2005, S 40 U 517/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 U 984/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - weitere Unfallfolge -

    Vielmehr muss bei psychischen Störungen der Schweregrad des Unfallereignisses, der Schweregrad des Unfallerlebens, der zeitliche Zusammenhang zwischen Unfall und psychischen Folgen, die Persönlichkeit des betroffenen Menschen in seinem sozialen Gefüge und seiner jeweiligen Lebenssituation sowie mögliche sekundäre Motive und psychosoziale Faktoren aus dem persönlichen Umfeld berücksichtigt werden (SG Hamburg, Urteil vom 15.04.2005 - S 40 U 517/03, juris Rn. 35; zum Ganzen bereits Senatsurteil vom 09.12.2021 - L 3 U 1668/20, nicht veröffentlicht).
  • SG Frankfurt/Main, 13.08.2018 - S 23 U 32/14
    Dem gegenüber ist eine Gesundheitsstörung, die nicht durch einen Gesundheitserstschaden oder eine Unfallfolge verursacht ist, sondern allein wesentlich auf Auswirkungen einer durch das Unfallereignis verursachten Gesundheitsstörung auf die Lebensumstände zurückgeht, nicht als Unfallfolge anzuerkennen (zur Problematik vgl. Feddern, MedSach 2010, S. 30 ff.; zu psychischen Reaktionen auf einen Strafprozess wegen der unmittelbaren Unfallfolgen vgl. SG Hamburg, 15.4. 2005, S 40 U 517/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2021 - L 3 U 4197/19
    Vielmehr müssen bei psychischen Störungen der Schweregrad des Unfallereignisses, der Schweregrad des Unfallerlebens, der zeitliche Zusammenhang zwischen Unfall und psychischen Folgen, die Persönlichkeit des betroffenen Menschen in seinem sozialen Gefüge und seiner jeweiligen Lebenssituation sowie mögliche sekundäre Motive und psychosoziale Faktoren aus dem persönlichen Umfeld berücksichtigt werden (SG Hamburg, Urteil vom 15.04.2005 - S 40 U 517/03, juris Rn. 35).
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