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   SG Dortmund, 29.07.2013 - S 41 SO 263/13 ER   

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SG Dortmund, 29.07.2013 - S 41 SO 263/13 ER (https://dejure.org/2013,18007)
SG Dortmund, Entscheidung vom 29.07.2013 - S 41 SO 263/13 ER (https://dejure.org/2013,18007)
SG Dortmund, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - S 41 SO 263/13 ER (https://dejure.org/2013,18007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beförderungsbedingungen für ein Sozialticket

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemaliger Bezieher von ALG II hat nach Bewilligung der Altersrente keinen Anspruch mehr auf Berechtigungsschein für das Sozialticket - Gerechtigkeitslücke bei Sozialticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2013 - S 41 SO 263/13
    Dies mag man deshalb für gerechtfertigt halten, weil der Antragsteller sich von dem durch die Beförderungsbedingungen erfassten Personenkreis dadurch unterscheidet, dass er seinen Lebensbedarf durch eigenes Einkommen decken kann (vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 9/9a SB 11/06 R zu den Voraussetzungen der Ausgabe einer kostenlosen Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr nach § 145 SGB IX).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2013 - S 41 SO 263/13
    Zu den Angelegenheiten der Sozialhilfe zählen alle Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Sozialhilfegewährung ergeben oder in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB XII stehen (Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 10. Auflage 2012, § 51 Rn 33b m.w.N., vgl. für den Bereich des SGB II gem. § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG BSG, Urteil vom 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R; a.A. VG Neustadt, Beschluss vom 23.02.2010, Az. 4 L 103/10.NW, juris-Rn 5 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 23.02.2010 - 4 L 103/10

    Hausverbot für Räume der ARGE; Rechtscharakter und Rechtsweg;

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2013 - S 41 SO 263/13
    Zu den Angelegenheiten der Sozialhilfe zählen alle Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Sozialhilfegewährung ergeben oder in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB XII stehen (Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 10. Auflage 2012, § 51 Rn 33b m.w.N., vgl. für den Bereich des SGB II gem. § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG BSG, Urteil vom 01.04.2009, B 14 SF 1/08 R; a.A. VG Neustadt, Beschluss vom 23.02.2010, Az. 4 L 103/10.NW, juris-Rn 5 m.w.N.).
  • SG Duisburg, 13.12.2016 - S 48 SO 453/16

    Klage auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Erlangung eines Sozialtickets

    Zum einen ist bereits keine Rechtsnorm im SGB XII ersichtlich, aus der sich ein Anspruch des Klägers auf Erteilung der begehrten Bescheinigung ableiten ließe (SG Dortmund, Urteil vom 29.07.2013, S 41 SO 263/13 ER, Rn. 18).
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