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   SG Düsseldorf, 05.11.2010 - S 42 SO 480/10 ER   

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https://dejure.org/2010,29244
SG Düsseldorf, 05.11.2010 - S 42 SO 480/10 ER (https://dejure.org/2010,29244)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2010 - S 42 SO 480/10 ER (https://dejure.org/2010,29244)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2010 - S 42 SO 480/10 ER (https://dejure.org/2010,29244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Übernahme der Mietkosten ab dem Zeitpunkt der Inhaftierung bis zum voraussichtlichen Haftende nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Grundsätzliche Erwerbsfähigkeit von Inhaftierten im offenen Vollzug und Vorrang ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2009 - L 12 B 41/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2010 - S 42 SO 480/10
    Unabhängig von dem Umstand, dass die Übernahme der Unterkunftskosten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes ohnehin erst ab Eingang des Eilantrages bei Gericht (12.10.2010) in Betracht kommt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen Beschl. v. 28.08.2009 - L 12 B 41/09 SO, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) und es das Gericht auch für fraglich hält, ob die Übernahme der vollen Betriebskostenvorauszahlung begehrt werden kann (ggf. wäre zunächst bei dem Vermieter auf eine Reduzierung der Vorauszahlung hinzuwirken, jedenfalls soweit die Betriebskosten auch verbrauchsunabhängig sind), liegen die dazu erforderlichen Voraussetzungen nicht vor.
  • OVG Berlin, 13.12.1979 - VI S 77.79
    Auszug aus SG Düsseldorf, 05.11.2010 - S 42 SO 480/10
    Als maximaler Zeitraum wurde in einer älteren Entscheidung die Übernahme der Miete für etwa 13 Monate im Rahmen der vorbeugenden Hilfe als möglich angesehen (vgl. OVG Berlin Beschl. v. 13.12.1979 - VI S 77.79, juris), andererseits wurde auch angenommen, dass die Übernahme von Mieten für mehr als ein Jahr schon nicht gerechtfertigt sei (SG Hannover Beschl. v 14.04.2005 - S 52 SO 185/05 ER zitiert bei Grube/Wahrendorf, 3. Aufl. 2010, § 68 Rn. 11).
  • LSG Sachsen, 04.03.2015 - L 3 AS 94/15

    Aufwendungen, die einem Gefangenen durch seinen Aufenthalt außerhalb der Anstalt

    Danach sei der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II n. F. nicht einschlägig, sofern die Strafhaft im offenen Vollzug erfolgt (vgl. SG Düsseldorf, Beschluss vom 5. November 2010 - S 42 SO 480/10 ER - SAR 2011, 17 = Dokument Rdnr. 24) oder Freigang gewährt wird (vgl. Hackethal, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II [3. Aufl., 2012], § 7 Rdnr. 65).
  • SG Landshut, 23.10.2013 - S 10 AS 905/12

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    Somit liegt für den streitgegenständlichen Zeitraum nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II bereits kein "Aufenthalt" in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung vor (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.01.2008 - L 12 AS 2544/07; SG Düsseldorf v. 05.11.2010 - S 42 SO 480/10 ER - SAR 2011, 17; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 25.03.2009 - L 34 AS 1336/08; Hackethal, in: jurisPK-SGB II, Stand: 17.09.2012, § 7 Rn. 65).
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