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   SG München, 27.07.2021 - S 43 KA 10/21   

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SG München, 27.07.2021 - S 43 KA 10/21 (https://dejure.org/2021,61652)
SG München, Entscheidung vom 27.07.2021 - S 43 KA 10/21 (https://dejure.org/2021,61652)
SG München, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - S 43 KA 10/21 (https://dejure.org/2021,61652)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 18/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verlegung einer genehmigten Arztanstellung

    Auszug aus SG München, 27.07.2021 - S 43 KA 10/21
    Das Auswahlermessen des Beklagten liege daher nicht vor, Daran ändere die neue Rechtsprechung des BSG vom 30.09.2020 in den Verfahren B 6 KA 18/19, 17/19 und 18/19 R, nichts, da dort zwar auf verschiedene MVZs in gleicher Trägerschaft oder bei Identität der Gesellschafter abgestellt worden sei, im hier zu entscheidenden Fall handle es sich um ein MVZ, dass eine Gesellschaft als Träger (...) und deren Gesellschafter wiederum eine weitere Gesellschaft (...) sei.
  • SG München, 27.07.2020 - S 28 KA 438/19

    Sonderbedarfszulassung - Nachrangigkeit eines MVZ

    Auszug aus SG München, 27.07.2021 - S 43 KA 10/21
    Das Sozialgericht München habe in seiner Entscheidung vom 27.07.2020, S 28 KA 438/19 verdeutlicht, dass die Regelung des § 103 Absatz 4 c Satz 3 SGB V entsprechend auch für Auswahlverfahren im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Bedarfsplanungsrichtlinien anzuwenden sei und diese Regelung nicht verfassungswidrig sei.
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Anerkennung eines

    Auszug aus SG München, 27.07.2021 - S 43 KA 10/21
    B 6 KA 28/16 R.
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.06.2000 - L 6 KA 38/99
    Auszug aus SG München, 27.07.2021 - S 43 KA 10/21
    B 6 KA 38/99 R und Urteil vom 28.6.2017, AZ.
  • LSG Bayern, 14.09.2022 - L 12 KA 35/21

    Nachrang im Zulassungsverfahren für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.07.2021, Az.: S 43 KA 10/21, sowie der Beschluss des Beklagten vom 20.10.2020 (Az.: 071/20) insgesamt (Ziffern 1 bis 3) aufgehoben und der Beklagte verurteilt, über den Widerspruch der Klägerin gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses Ärzte - Schwaben - vom 06.05.2020 sowie den Antrag der Klägerin auf Genehmigung der Beschäftigung von Dr. N, FA'in für Innere Medizin und Rheumatologie, im MVZ, R-Straße, K-Stadt mit 20 Wochenstunden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

    auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts München vom 27.07.2021, S 43 KA 10/21, sowie der Beschluss des Beklagten vom 20.10.2020 (Az.: ...) insgesamt (Ziffern 1 bis 3) aufgehoben und der Beklagte verurteilt, über den Widerspruch der Klägerin gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses Ärzte - Schwaben - vom 06.05.2020 sowie den Antrag der Klägerin auf Genehmigung der Beschäftigung von Frau Dr. N, FA für Innere Medizin und Rheumatologie, im MVZ, R-Straße, K-Stadt mit 20 Wochenstunden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Der Senat hat neben der Berufungsakte die Verwaltungsakten des Zulassungsausschusses und des Beklagten sowie Akten des Klageverfahrens mit dem Az.: S 43 KA 10/21 beigezogen.

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