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   SG Gelsenkirchen, 07.11.2016 - S 43 KR 1087/16 ER   

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https://dejure.org/2016,54526
SG Gelsenkirchen, 07.11.2016 - S 43 KR 1087/16 ER (https://dejure.org/2016,54526)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07.11.2016 - S 43 KR 1087/16 ER (https://dejure.org/2016,54526)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07. November 2016 - S 43 KR 1087/16 ER (https://dejure.org/2016,54526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherten auf Versorgung mit extrakorporalen Lipid-Apherese-Behandlungen aufgrund einer Gefäßerkrankung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2016 - L 11 KR 152/16

    Versorgung mit extrakorporalen Lipid-Apherese-Behandlungen; Eilverfahren und

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.11.2016 - S 43 KR 1087/16
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wurde der Beschluss des Sozialgerichts sodann mit Beschluss vom 30.05.2016 des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (LSG NRW, L 11 KR 152/16 B ER) abgeändert und die Antragsgegnerin auf Grundlage einer Folgenabwägung verpflichtet, den Antragsteller für die Zeit vom 01.06.2016 bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens, spätestens bis zum 31.11.2016 mit extrakorporalen Lipid-Apherese-Behandlungen zu versorgen.

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (LSG NRW, Beschluss vom 30.05.2016 - L 11 KR 152/16 B ER m.w.N.).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.11.2016 - S 43 KR 1087/16
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf eine reduzierte Prüfungsdichte und die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des An-ordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2015 - L 9 KR 99/15

    Lipidapherese - Folgenabwägung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.11.2016 - S 43 KR 1087/16
    Das finanzielle Risiko tritt gegenüber den Risiken des Antragstellers zurück (vgl. etwa LSG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2015 - L 9 KR 99/15 B ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.09.2016 - L 5 KR 403/16 B ER).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 07.11.2016 - S 43 KR 1087/16
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, in der sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen zu stellen haben (siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    Dabei müsse das Gericht ggf. auch im Sinne einer Folgenabwägung bedenken, zu welchen Konsequenzen für die Beteiligten die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsachverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7.11.2016 - S 43 KR 1087/16 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2020 - L 11 KR 181/20
    Dafür kann offenbleiben, ob die Frist des § 13 Abs. 3a Satz 1 SGB V bereits mit Eingang des Antrages bei der KVWL (am 8. März 2019), zum Entscheidungszeitpunkt der Sachverständigen-Kommission Apherese (am 27. Juni 2019), mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses der Sachverständigen-Kommission Apherese durch die KVWL gegenüber der Antragsgegnerin (am 9. Juli 2019) oder (erst) mit Offenlegung der Patientendaten durch die KVWL gegenüber der Antragsgegnerin (am 16. Juli 2019) beginnt (vgl. hierzu SG Hannover, Urteil vom 18. September 2019 - S 86 KR 2589/18 [Entscheidungszeitpunkt der Sachverständigen-Kommission Apherese]; SG Bremen, Beschluss vom 9. Mai 2019 - S 8 KR 129/19 ER [Antragseingang bei der KV - spätestens mit Offenlegung der Patientendaten durch die KV gegenüber der Krankenkasse]; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 7. November 2016 - S 43 KR 1087/16 ER [unklar; wohl Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses der Sachverständigen-Kommission Apherese nebst der Patientendaten durch die KV gegenüber der Krankenkasse]).
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