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SG Oldenburg, 28.04.2009 - S 45 AS 1032/08 |
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Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 28.04.2009 - S 45 AS 1032/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2009 - L 13 AS 167/09
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2009 - L 13 AS 167/09
Rücknahme eines in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Grundlage ergangenen …
mit der sich die Kläger dagegen wenden, dass es das SG Oldenburg abgelehnt hat, ihnen für das Hauptsacheverfahren S 45 AS 1032/08, in dem sie im Wege eines sog. Überprüfungsantrages nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) die Gewährung höherer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in dem Bewilligungszeitraum 1. Januar 2005 bis 31. Januar 2007 begehren, ist unbegründet.Diese Voraussetzungen sind im Falle der Kläger nicht erfüllt, denn deren Rechtsverfolgung im Klageverfahren S 45 AS 1032/08, in dem sie unter Hinweis auf ein Verfassungsbeschwerdeverfahren die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach § 20 Abs. 3 SGB II bzw. des Sozialgeldes nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II geltend machen, fehlt die hinreichende Erfolgsaussicht im soeben genannten Sinne.