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SG Karlsruhe, 17.08.2020 - S 5 AS 1414/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 8/21 BH Weil schon nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nur tatsächlich entstandene Bedarfe zu berücksichtigen sind, führen Mietminderungen - jedenfalls dann, wenn sie wie hier nicht offensichtlich unwirksam sind (vgl dazu Bayerisches LSG vom 14.5.2014 - L 11 AS 621/13 - RdNr 30 f) - zu einem entsprechend geringeren Anspruch auf Alg II in dem Monat der Minderung, selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt Mietnachzahlungen zu leisten sind (vgl jüngst etwa SG Karlsruhe vom 17.8.2020 - S 5 AS 1414/20 - RdNr 28; zustimmend Theesfeld-Betten, jurisPR-MietR 4/2021 Anm 6) .
- BSG, 23.03.2021 - B 4 AS 9/21 BH Weil schon nach dem Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nur tatsächlich entstandene Bedarfe zu berücksichtigen sind, führen Mietminderungen - jedenfalls dann, wenn sie wie hier nicht offensichtlich unwirksam sind (vgl dazu Bayerisches LSG vom 14.5.2014 - L 11 AS 621/13 - RdNr 30 f) - zu einem entsprechend geringeren Anspruch auf Alg II in den Monaten der Minderung, selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt Mietnachzahlungen zu leisten sind (vgl jüngst etwa SG Karlsruhe vom 17.8.2020 - S 5 AS 1414/20 - RdNr 28; zustimmend Theesfeld-Betten, jurisPR-MietR 4/2021 Anm 6) .