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   SG Marburg, 05.08.2010 - S 5 AS 309/10 ER   

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SG Marburg, 05.08.2010 - S 5 AS 309/10 ER (https://dejure.org/2010,23308)
SG Marburg, Entscheidung vom 05.08.2010 - S 5 AS 309/10 ER (https://dejure.org/2010,23308)
SG Marburg, Entscheidung vom 05. August 2010 - S 5 AS 309/10 ER (https://dejure.org/2010,23308)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Schülerjahresfahrkarte des Regionalen Nahverkehrsverbandes; Einsatz öffentlicher Mittel zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten zur Sicherstellung der Teilnahmechancen als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Marburg, 05.08.2010 - S 5 AS 309/10
    Gemäß § 21 Abs. 6 SGB II in der Fassung des Art. 3 a Nr. 2 lit. b) des "Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze" (StabRuaÄndG) vom 27.05.2010 (BGBl. I, Nr. 26, Seite 671 ff.) dessen Einführung mit Wirkung zum 03.06.2010 die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts [ BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, NJW 2010, S. 505 ff.] umsetzt, erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige einen Mehrbedarf, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht.

    Insbesondere hat der Staat über § 21 Abs. 6 SGB II auch solche existenzsichernden Leistungen zu erbringen, die sich auf die Teilhabechancen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben beziehen, wenngleich dieses nur ein "Mindestmaß" an Teilhabe fordert [BVerfG, Urteil vom 09.02.2010, aaO].

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus SG Marburg, 05.08.2010 - S 5 AS 309/10
    Wenngleich sich der Teilhabeanspruch dabei vornehmlich auf den gleichberechtigten Zugang zur Bildungseinrichtung richtet [vgl. BSG, Urteil vom 28.10.2009 Aktenzeichen B 14 AS 44/08 R], wäre dieses Teilnahmerecht ohne die Gewährleistung der hierfür notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen, wertlos und verkäme zur leeren Hülse.
  • SG Darmstadt, 15.11.2010 - S 22 AS 1238/09

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Die Schülerbeförderungskosten der Klägerin sind kein atypischer Bedarf in diesem Sinne (siehe BSG Urteil vom 19.8.2010 - B 14 AS 47/09 R Rn. 12 unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung, insbesondere BSG Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R Rn. 21, Luik in jurisPR-SozR 4/2010 Anm. 1 zu BVerfG Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1/09, so auch SG Darmstadt Beschluss vom 21.10.2010 - S 17 AS 1255/10 ER; a.A. SG Marburg Beschluss vom 5.8.2010 - S 5 AS 309/10 ER, SG Gießen Beschluss vom 19.8.2010 - S 29 AS 981/10 ER, SG Wiesbaden Beschluss vom 26.10.2010 - S 15 AS 632/10 ER).
  • SG Darmstadt, 21.10.2010 - S 17 AS 1255/10

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Allein der Umstand, dass Schülerbeförderungskosten nicht jeden SGB II-Leistungsempfänger gleichermaßen treffen, sondern nur diejenigen, die wegen ihrer Fähigkeiten die Möglichkeit besitzen, eine weiterführende Schule zu besuchen, genügt hierfür nicht (aA: SG Marburg, Beschluss vom 5. August 2010, Az. S 5 AS 309/10 ER, juris Rn. 48).
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