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   SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07   

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https://dejure.org/2008,5441
SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07 (https://dejure.org/2008,5441)
SG Detmold, Entscheidung vom 03.12.2008 - S 5 KR 207/07 (https://dejure.org/2008,5441)
SG Detmold, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - S 5 KR 207/07 (https://dejure.org/2008,5441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Versorgung mit einer Einkaufhilfe (hier Einkaufsfuchs)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer im Jugendalter erblindeten Person auf Versorgung mit einem sog. EinkaufsFuchs; Hilfsmittelverzeichnis nach § 128 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) lediglich als eine für die Gerichte unverbindliche Auslegungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss digitale Einkaufshilfe für Blinde bezahlen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht: Einem Blinden steht eine digitale Einkaufshilfe zu

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss digitale Einkaufshilfe für Blinde zahlen; Krankenversicherungsrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss digitale Einkaufshilfe für Blinde bezahlen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 27.1.2009)

    Kostentragungspflicht der Krankenkasse für digitale Einkaufshilfe ja, Navigationsgerät auch?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07
    Bereits mehrfach hat das Bundessozialgericht entschieden, dass solche Geräte bei von Blindheit betroffenenen Versicherten als geeignetes Hilfsmittel anzuerkennen sind (Optakon-Lesegerät: SozR 2200 § 182b Nr. 34, SozR 5420 § 16 Nr. 1, Farberkennungsgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18, elektronisches Lesesprechgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).

    Dazu gehört auch die Fähigkeit, sich selbstständig und möglichst ohne fremde Hilfe im eigenen Umfeld zu orientieren, zurechtzufinden und bewegen zu können (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18).

    Ebenso wie das seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.01.1996 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 18) allgemein als Hilfsmittel anerkannte Farberkennungsgerät bietet der EinkaufsFuchs ebenfalls Einsatzmöglichkeiten in vielen Lebensbereichen.

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07
    Zum einen wurde das streitige Gerät mit Bescheid vom 02.08.2006 in das Hilfsmittelverzeichnis durch die Spitzenverbände der Krankenkassen aufgenommen und zum anderen beinhaltet das nach § 128 SGB V erstellte Hilfsmittelverzeichnis lediglich eine für die Gerichte unverbindliche Auslegungshilfe (BSG, Urt. vom 23.08.1995, SozR 3-2500 § 33 Nr. 16), so dass auch nicht gelistete Gegenstände als Hilfsmittel angesehen werden können.

    Bereits mehrfach hat das Bundessozialgericht entschieden, dass solche Geräte bei von Blindheit betroffenenen Versicherten als geeignetes Hilfsmittel anzuerkennen sind (Optakon-Lesegerät: SozR 2200 § 182b Nr. 34, SozR 5420 § 16 Nr. 1, Farberkennungsgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18, elektronisches Lesesprechgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07
    Nach ständiger Rechtsprechung fallen hierunter nicht nur die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege und das selbstständige Wohnen (BSG, Urt. vom 23.07.2002, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46), sondern auch die Schaffung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07
    Nach ständiger Rechtsprechung fallen hierunter nicht nur die allgemeinen Verrichtungen des täglichen Lebens wie Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung, elementare Körperpflege und das selbstständige Wohnen (BSG, Urt. vom 23.07.2002, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46), sondern auch die Schaffung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 20.05.1987 - 8 RK 45/85

    Optacon-Lesegerät Hilfsmittel iS des § 182b RVO

    Auszug aus SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07
    Bereits mehrfach hat das Bundessozialgericht entschieden, dass solche Geräte bei von Blindheit betroffenenen Versicherten als geeignetes Hilfsmittel anzuerkennen sind (Optakon-Lesegerät: SozR 2200 § 182b Nr. 34, SozR 5420 § 16 Nr. 1, Farberkennungsgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18, elektronisches Lesesprechgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a RK 1/86

    Anspruch auf Gewährung eines OPTACON-Lesegerätes

    Auszug aus SG Detmold, 03.12.2008 - S 5 KR 207/07
    Bereits mehrfach hat das Bundessozialgericht entschieden, dass solche Geräte bei von Blindheit betroffenenen Versicherten als geeignetes Hilfsmittel anzuerkennen sind (Optakon-Lesegerät: SozR 2200 § 182b Nr. 34, SozR 5420 § 16 Nr. 1, Farberkennungsgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18, elektronisches Lesesprechgerät: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • SG Hildesheim, 28.12.2009 - S 20 KR 224/07
    Das Gericht folgt insoweit den ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des Sozialgerichts Detmold im Urteil vom 3. Dezember 2008 (Az.: S 5 KR 207/07) und des Sozialgerichts Hannover im Urteil vom 4. Dezember 2007 (Az.: S 44 KR 1219/04) und macht sich diese zu Eigen.

    Das Gericht verweist weiterhin auf die ausführlichen und überzeugenden Ausführungen des Sozialgerichts Detmold im Urteil vom 3. Dezember 2008 (Az.: S 5 KR 207/07) und macht sich diese zu Eigen:.

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