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   SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07   

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https://dejure.org/2009,8513
SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07 (https://dejure.org/2009,8513)
SG Detmold, Entscheidung vom 05.08.2009 - S 5 KR 323/07 (https://dejure.org/2009,8513)
SG Detmold, Entscheidung vom 05. August 2009 - S 5 KR 323/07 (https://dejure.org/2009,8513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Leistungspflicht der Krankenversicherung für eine Rollstuhl-Fahrrad-Kombination (sog. Rollfiets) mit elektrischem Schiebeantrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die Bereitstellung einer Rollstuhl-Fahrrad-Kombination (sog. Rollfiets) als Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse; Ein Rollfiets als notwendiges Hilfsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenversicherung und Rollfiets

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienausflüge auf Kassenkosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Rollfiets" für behindertes Kind - Gesetzliche Krankenkasse ist nicht zur Kostenübernahme verpflichtet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliche Krankenversicherung nicht zur Kostenübernahme von Fahrradhilfsmitteln für Gehbehinderte verpflichtet - Fahrradfahren gehört nicht zu Grundbedürfnissen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    Auch wenn der 8. Senat des Bundessozialgerichts in einem Fall Familienausflüge mit einem Therapietandem dann als Wesentlich angesehen hat, weil einerseits eine ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkung vorlag und in der konkreten Familiensituation des Klägers den gemeinsamen Fahrradausflügen eine große Bedeutung zukam (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28), so stellt sich nach Auffassung der Kammer einerseits die Frage, ob dies überhaupt ein Gesichtspunkt für die soziale Integration eines Behinderten sein kann und andererseits ob dieses Ziel nicht auch mit anderen Mitteln erreicht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 21.11.2002, B 3 KR 8/02 R).

    Die Schaffung der ansprochenen positiven Reize kann jedoch auch auf andere Weise als durch die Nutzung eines Rollfiets erreicht werden (BSG, Urteil vom 21.11.2002 B 3 KR 8/02 R).

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    So ist hiervon nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur die Fähigkeit erfasst, sich in der Wohnung zu bewegen und sie zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang an die frische Luft zu gelangen (BSG , Urteil vom 16.09.1999, Az. B 3 KR 8/98, SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).

    Da es auf die Besonderheiten des Wohnortes dabei nicht ankommt, geht die dahingehende Argumentation des Klägers, er wohne in einer ländlichen Gegend, so dass die Erledigung von Alltagsgeschäften bereits außerhalb des zu Fuß zu erreichenden Radius liege, unberücksichtigt bleiben muss (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2008 - L 5 KR 2013/07

    Anspruch auf einen Rollfiets mit Elektro-Hilfsantrieb als Hilfsmittel der

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    Diese Gesichtspunkte der sozialen Intergration sind jedoch nicht von der Krankenkasse umzusetzen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2008, L 5 KR 2013/07, www.juris.de).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    Bei solchen dem mittelbaren Ausgleich von Behinderungen dienenden Hilfen hat das Bundessozialgericht diese nur dann als Hilfsmittel im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung angesehen, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich, sondern im gesamten täglichen Leben beseitigen oder mildern (Urteil vom 06.08.1998, B 3 KR 3/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    Ebenso wird die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Schulgrundwissens im Rahmen des § 33 SGB V erfasst (BSG, Urteil vom 23.07.2002, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46; Urteil vom 08.06.1994, SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    Ebenso wird die Aufnahme von Informationen, die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung sowie das Erlernen eines lebensnotwendigen Schulgrundwissens im Rahmen des § 33 SGB V erfasst (BSG, Urteil vom 23.07.2002, SozR 3-2500 § 33 Nr. 46; Urteil vom 08.06.1994, SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    So geht es gerade für jugendliche Versicherte bei Hilfsmitteln, mit denen ein größerer Radius der Fortbewegung erreicht werden kann als mit normalen Greifreifenrollstühlen, darum, dass hierdurch insbesondere eine Teilnahme an den Aktivitäten der jeweiligen Altersgruppe ermöglicht wird (B 3 KR 9/97 R).
  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

    Auszug aus SG Detmold, 05.08.2009 - S 5 KR 323/07
    Auch wenn der 8. Senat des Bundessozialgerichts in einem Fall Familienausflüge mit einem Therapietandem dann als Wesentlich angesehen hat, weil einerseits eine ganz außergewöhnliche Bewegungseinschränkung vorlag und in der konkreten Familiensituation des Klägers den gemeinsamen Fahrradausflügen eine große Bedeutung zukam (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 28), so stellt sich nach Auffassung der Kammer einerseits die Frage, ob dies überhaupt ein Gesichtspunkt für die soziale Integration eines Behinderten sein kann und andererseits ob dieses Ziel nicht auch mit anderen Mitteln erreicht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 21.11.2002, B 3 KR 8/02 R).
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