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   SG Lüneburg, 04.04.2011 - S 5 P 8/11 ER   

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https://dejure.org/2011,24075
SG Lüneburg, 04.04.2011 - S 5 P 8/11 ER (https://dejure.org/2011,24075)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 04.04.2011 - S 5 P 8/11 ER (https://dejure.org/2011,24075)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 04. April 2011 - S 5 P 8/11 ER (https://dejure.org/2011,24075)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • openjur.de

    (Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Transparenzbericht - einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung der Prüfergebnisse im sog Pflegeheim-Navigator im Internet - Warnhinweis - Sortierfunktion - kein ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 Abs. 1 BGB; § 115 Abs. 1a S. 1 SGB XI; § 86b Abs. 2 SGG
    Die Veröffentlichung eines Prüfungsergebnisses des MDK auf dem Pflegeheim-Navigator mit einem besonderen Warnhinweis und der Sortierung nach "Risikofaktoren" ist zulässig; Eine Suchfunktion auf der Seite "www.aok-pflegeheimnavigator.de" führt nicht zu einer Verfälschung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Veröffentlichung eines Prüfungsergebnisses des MDK auf dem Pflegeheim-Navigator mit einem besonderen Warnhinweis und der Sortierung nach "Risikofaktoren" ist zulässig; Eine Suchfunktion auf der Seite "www.aok-pflegeheimnavigator.de" führt nicht zu einer Verfälschung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Detmold, 10.12.2010 - S 17 P 110/10

    Veröffentlichung des Transparenzberichts begegnet im einstweiligen

    Auszug aus SG Lüneburg, 04.04.2011 - S 5 P 8/11
    Das Sozialgericht Detmold habe in einem gleichgelagerten Fall den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Beschluss vom 10. Dezember 2010, S 17 P 110/10 ER).

    Das Sozialgericht Detmold führt in seinem Beschluss vom 10, Dezember 2010 (S 17 P 110/10 ER) dazu zutreffend aus:.

    Da die Sach- und Rechtslage noch nicht endgültig geklärt ist und im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung im Navigator unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (siehe dazu die Beschlüsse des SG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2011, S 111 P 550/10 ER und SG Detmold vom 10, Dezember 2010, S 17 P 110/10 ER) ist im Rahmen des Anordnungsgrundes eine Interessenabwägung durchzuführen.

  • SG Berlin, 23.02.2011 - S 111 P 550/10

    Soziale Pflegeversicherung; Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung;

    Auszug aus SG Lüneburg, 04.04.2011 - S 5 P 8/11
    Die Antragstellerin verweist auf den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. Februar 2011 (S 111 P 550/10 ER), das dem dortigen Antragsgegner vorläufig untersagt habe, die mangelhaften Bewertungen zu den Bereichen "Dekubitus" und "Kontrakturen" weiter zu veröffentlichen.

    Da die Sach- und Rechtslage noch nicht endgültig geklärt ist und im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung im Navigator unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (siehe dazu die Beschlüsse des SG Berlin, Beschluss vom 23. Februar 2011, S 111 P 550/10 ER und SG Detmold vom 10, Dezember 2010, S 17 P 110/10 ER) ist im Rahmen des Anordnungsgrundes eine Interessenabwägung durchzuführen.

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

    Auszug aus SG Lüneburg, 04.04.2011 - S 5 P 8/11
    Zutreffend hat die Antragstellerin den Antrag gegen den Antragsgegner zu 1.) gerichtet, da dieser für die Web-Seite verantwortlich zeichnet und als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß § 70 Nr. 2 SGG beteiligtenfähig ist (BSG, Urteil vom 4. März 2004, B 3 KR 12/03 R, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - L 10 P 76/10

    Pflege - TÜV bleibt in NRW umstritten

    Auszug aus SG Lüneburg, 04.04.2011 - S 5 P 8/11
    Auch erhebliche wirtschaftliche Nachteile, die entstünden, wenn das Ergebnis eines langwierigen Verfahrens abgewartet werden müsste, können ausreichen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 15.11.2010 L 10 P 76/10 ER).
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Dass dem in der praktischen Umsetzung dennoch unüberwindliche Hürden entgegenstehen sollten, hat die Klägerin nicht dargetan und ist für den Senat auch ansonsten nicht ersichtlich; die große Zahl solcher Verfahren um die geplante Veröffentlichung von Pflege-Transparenzberichten belegt im Gegenteil eher, dass hierdurch bedingten möglichen Rechtsgutsverletzungen durch Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinreichend begegnet werden kann (vgl etwa LSG Berlin-Brandenburg, MMR 2010, 643 und NZS 2011, 509 ff; Sächsisches LSG, RsDE Nr. 72, 77 ff; Bayerisches LSG Beschluss vom 30.3.2010 - L 2 P 7/10 B ER - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen, GesR 2010, 476 ff; LSG Sachsen-Anhalt, NZS 2011, 944 ff; Hessisches LSG, NZS 2011, 504 ff; SG München, MedR 2010, 667 ff und ZFSH/SGB 2010, 257; SG Münster, Sozialrecht aktuell 2010, 61 ff und MedR 2011, 529 ff mit Anmerkung von Ossege, S 534; SG Frankfurt am Main Beschluss vom 23.3.2010 - S 18 P 16/10 ER - Juris; SG Bayreuth, Sozialrecht aktuell 2010, 64 ff; SG Augsburg Beschluss vom 29.1.2010 - S 10 P 105/09 ER - Juris; SG Lüneburg Beschluss vom 4.4.2011 - S 5 P 8/11 ER - Juris) .
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