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   SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03   

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https://dejure.org/2005,25227
SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03 (https://dejure.org/2005,25227)
SG Dresden, Entscheidung vom 14.03.2005 - S 5 U 295/03 (https://dejure.org/2005,25227)
SG Dresden, Entscheidung vom 14. März 2005 - S 5 U 295/03 (https://dejure.org/2005,25227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattungsanspruch - Sachleistungsprinzip - Qualität und Wirksamkeit der Heilbehandlungsmaßnahme Delphintherapie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Durchführung einer Delphintherapie in den USA; Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation; Delphintherapie als eine noch nicht ausreichend erprobte Heilmethode

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Delphintherapie - Sachleistungsprinzip - kein Kostenenerstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 47/94

    Kostenerstattung des Unfallversicherungsträgers bei Heilbehandlung eines nicht in

    Auszug aus SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03
    In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie in anderen Sozialversicherungsbereichen - jedenfalls auf dem Gebiet der Rehabilitation - das Sachleistungsprinzip, d.h. der Unfallversicherungsträger hat die zur Heilbehandlung bzw. beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich als Sachleistung bzw. Naturalleistung zu gewähren; ein unmittelbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger für eine selbst beschaffte Rehabilitationsleistung ist in der Regel nicht gegeben (vgl. Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-2200 § 557 Nr. 1; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, S. 566 f.).

    Demgemäß hat das BSG den § 13 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB V analog für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung angewandt, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (SozR 3-2200 § 557 Nr. 1).

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03
    Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei der Alternative 2: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (vgl. BSGE 79, 125, 126 f.).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03
    Weitere Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip, welche die Rechtsprechung des BSG zu vor In-Kraft-Treten des SGB V gelten Recht zuließ, lässt der insoweit eindeutige Gesetzeswortlaut nicht zu (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
  • LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15

    Leistungen der Eingliederungshilfe; Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Die anhand der Untersuchungen getroffenen Aussagen über die Wirksamkeit der Therapie bei Kindern lassen sich daher auf Erwachsene wie den Kläger nicht übertragen (vgl. auch SG Dresden, Urteil vom 14.3.2005 - S 5 U 295/03, wonach die Delfintherapie für die Behandlung junger Erwachsener nicht zu empfehlen sei).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 6 VG 5532/09
    Die Voraussetzungen eines Systemversagens liegen daher nicht vor (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 13.11.2001 - L 1 KR 45/00 - juris Rz. 22 und 23; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2006 - 3 U 61/06 - juris Rz. 6 und 7; SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 14.03.2005 - S 5 U 295/03, juris Rz. 30 bis 32).
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