Rechtsprechung
SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattungsanspruch - Sachleistungsprinzip - Qualität und Wirksamkeit der Heilbehandlungsmaßnahme Delphintherapie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Durchführung einer Delphintherapie in den USA; Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation; Delphintherapie als eine noch nicht ausreichend erprobte Heilmethode
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Delphintherapie - Sachleistungsprinzip - kein Kostenenerstattungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 05.10.1995 - 2 RU 47/94
Kostenerstattung des Unfallversicherungsträgers bei Heilbehandlung eines nicht in …
Auszug aus SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie in anderen Sozialversicherungsbereichen - jedenfalls auf dem Gebiet der Rehabilitation - das Sachleistungsprinzip, d.h. der Unfallversicherungsträger hat die zur Heilbehandlung bzw. beruflichen Wiedereingliederung erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich als Sachleistung bzw. Naturalleistung zu gewähren; ein unmittelbarer Kostenerstattungsanspruch gegen den Unfallversicherungsträger für eine selbst beschaffte Rehabilitationsleistung ist in der Regel nicht gegeben (vgl. Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-2200 § 557 Nr. 1;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, S. 566 f.).Demgemäß hat das BSG den § 13 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB V analog für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung angewandt, da hier eine Regelungslücke hinsichtlich der Kostenerstattung besteht, die diese Vorschrift sachgerecht ausfüllt (SozR 3-2200 § 557 Nr. 1).
- BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95
Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen
Auszug aus SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03
Zusätzlich muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem die Haftung begründenden Umstand (bei der Alternative 1: Unvermögen zur rechtzeitigen Leistung; bei der Alternative 2: rechtswidrige Ablehnung) und dem Nachteil des Versicherten (Kostenlast) bestehen (vgl. BSGE 79, 125, 126 f.). - BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96
Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung
Auszug aus SG Dresden, 14.03.2005 - S 5 U 295/03
Weitere Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip, welche die Rechtsprechung des BSG zu vor In-Kraft-Treten des SGB V gelten Recht zuließ, lässt der insoweit eindeutige Gesetzeswortlaut nicht zu (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 15).
- LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
Leistungen der Eingliederungshilfe; Ablehnung der Kostenübernahme für eine …
Die anhand der Untersuchungen getroffenen Aussagen über die Wirksamkeit der Therapie bei Kindern lassen sich daher auf Erwachsene wie den Kläger nicht übertragen (vgl. auch SG Dresden, Urteil vom 14.3.2005 - S 5 U 295/03, wonach die Delfintherapie für die Behandlung junger Erwachsener nicht zu empfehlen sei). - LSG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - L 6 VG 5532/09 Die Voraussetzungen eines Systemversagens liegen daher nicht vor (Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 13.11.2001 - L 1 KR 45/00 - juris Rz. 22 und 23; siehe auch OLG Hamm…, Beschluss vom 03.07.2006 - 3 U 61/06 - juris Rz. 6 und 7; SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 14.03.2005 - S 5 U 295/03, juris Rz. 30 bis 32).