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   SG Hamburg, 13.02.2007 - S 50 AS 153/07 ER   

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https://dejure.org/2007,18791
SG Hamburg, 13.02.2007 - S 50 AS 153/07 ER (https://dejure.org/2007,18791)
SG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2007 - S 50 AS 153/07 ER (https://dejure.org/2007,18791)
SG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - S 50 AS 153/07 ER (https://dejure.org/2007,18791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der eigenen Mietwohnung sowie von Leistungen wegen ernährungsbedingten Mehrbedarfs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Studierende mit BAföG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungsausschluss bei Ausbildungsförderung

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 22.06.2011 - 5 B 562/06

    Planfeststellung, Präklusion, Planungstorso, Gehörsverletzung

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2007 - S 50 AS 153/07
    Die jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unbedenklich zugrunde zu legenden (LSG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2007, Az.: L 5 B 562/06 ER AS, m.w.N.) "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" (Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 48, 2. Auflage 1997, im Weiteren: Empfehlungen) sehen dafür eine Krankenkostzulage in Höhe von 25, 56 EUR vor.
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

    Auszug aus SG Hamburg, 13.02.2007 - S 50 AS 153/07
    Ausbildungsgeprägter Bedarf meint den Lebensunterhalt sowie die mit der Ausbildung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden besonderen Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmittel, Fahrtkosten u. ä. (so BVerwG, Urteil vom 17.01.1985, Az.: 5 C 29/84, BVerwGE 71, 12, zur entsprechenden Vorschrift des § 26 S. 1 Bundessozialhilfegesetz).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2008 - L 28 B 819/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterkunftskostenzuschuss bei

    Das SG hat sich mit gewichtigen Argumenten der Auffassung angeschlossen, der Anspruch nach § 22 Abs. 7 SGB II hänge allein von der Höhe der ungedeckten Unterkunftskosten ab, ohne dass eine Bedarfs- bzw. Einkommensberechnung nach dem SGB II, insbesondere nach Maßgabe des § 11 SGB II vorzunehmen sei mit der Folge, dass Einkommen, das - wie das Kindergeld - nach dem BAföG nicht berücksichtigt wird, nicht angerechnet werden kann (so auch SG Hamburg Beschluss vom 13. Februar 2007, - S 50 AS 153/07 ER - juris RdNr. 10; SG Schwerin 29. März 2007, - S 10 ER 49/07 AS - und nachfolgend LSG Mecklenburg-Vorpommern 25. März 2008 - L 8 B 130/07 - juris RdNr. 28 ff.; Hessisches Landessozialgericht Beschluss vom 2. August 2007 - L 9 AS 215/07 ER - info also 2008, 35; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 7. Februar 2008 - L 14 B 133/08 AS ER - juris RdNr. 9 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2008 - L 28 AS 945/08

    Berechnung eines Zuschusses zu den Kosten für Unterkunft und Heizung eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • SG Reutlingen, 17.03.2008 - S 12 AS 194/07

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Produkttheorie - konkrete

    Diese Regelung ist abschließend, so dass Studierende, die - wie die Klägerin 1 - nicht mehr bei den Eltern wohnen und Ausbildungsleistungen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG erhalten keinen Anspruch auf eine Zuschuss haben (Lang/Link in Eicher / Spellbrink, SGB II, § 22, Rn. 121; SG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2007, Az.: S 50 AS 153/07 ER).
  • SG Lüneburg, 06.05.2013 - S 45 AS 106/13
    Demnach ist sie nicht mehr anspruchsberechtigt nach § 27 Abs. 3 SGB II. Die diesbezügliche Regelung ist abschließend und mangels Regelungslücke auch nicht entsprechend auf andere Aus-zubildende, deren anzuerkennender Unterkunftsbedarf nach dem SGB III oder dem BAföG nicht gedeckt ist, entsprechend anwendbar (LSG Berlin-Brandenburg, Be-schluss v. 16.7.2009 - L 25 AS 1111/09 B ER -, Beschluss v. 31.3.2008 - L 14 B 2271/07 AS PKH, SG Hamburg, Beschluss v. 13.2.2007 - S 50 AS 153/07 ER -, alle in juris).
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