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SG München, 26.06.2017 - S 51 AS 1217/17 |
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Verfahrensgang
- SG München, 26.06.2017 - S 51 AS 1217/17
- LSG Bayern, 11.09.2017 - L 7 AS 531/17
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 11.09.2017 - L 7 AS 531/17
Bekanntgabe von Kontaktdaten des Sachbearbeiters
Bereits am 24.5.2017 beantragte der Antragsteller beim Sozialgericht München einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel den Antragsgegner zu verpflichten, "bei Kommunikationen einen Namen und dessen firmeninterne persönliche E-Mailadresse zu nennen" (S 51 AS 1217/17 ER).Da der Antragsgegner über das Gruppenpostfach erreichbar geblieben sei, sei die Sache nicht eilbedürftig (Beschluss vom 26.6.2017 - S 51 AS 1217/17 ER).
den Beschluss des Sozialgerichts München vom 26.6.2017 - S 51 AS 1217/17 ER aufzuheben und den Antragsgegner zu verpflichten, bei der Kommunikation mit ihm, einen Namen und dessen firmeninterne persönlichen E-Mail-Adresse zu nennen.