Weitere Entscheidung unten: SG Düsseldorf, 14.12.2009

Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 01.12.2009 - S 52 (10) R 22/09   

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SG Düsseldorf, 01.12.2009 - S 52 (10) R 22/09 (https://dejure.org/2009,24220)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.2009 - S 52 (10) R 22/09 (https://dejure.org/2009,24220)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - S 52 (10) R 22/09 (https://dejure.org/2009,24220)
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Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Eheschließung nur für die Witwenrente

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Witwenrente bei kurzer Ehezeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Altenpflegerin heiratete Heimbewohner - Nach sechs Monaten Versorgungsehe erhält sie keine Witwenrente

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zahlung bei Senioren-Ehe unter einem Jahr Dauer

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Ehe, die weniger als ein Jahr bestanden hat

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Ehe, die weniger als ein Jahr bestanden hat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Ehe von weniger als einem Jahr Dauer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Ehe, die weniger als ein Jahr bestanden hat - Ausnahme nur bei nachweislich nicht aus Gründen der Hinterbliebenenversorgung erfolgter Eheschließung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09   

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https://dejure.org/2009,21751
SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09 (https://dejure.org/2009,21751)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09 (https://dejure.org/2009,21751)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - S 52 (10) R 22/09 (https://dejure.org/2009,21751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Witwenrente erst nach einem Jahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09
    Dabei kommt es auf die gegebenenfalls auch voneinander abweichenden Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 - m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei Heirat eines zum Zeitpunkt der Eheschließung offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidenden Versicherten in der Regel der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a, 2. Halbsatz SGB VI nicht erfüllt (vgl. nur BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -).

    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. nur BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -).

    Allerdings ist die Kammer nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch zu dem Ergebnis gelangt, dass Versicherte im Sinne der BSG-Rechtsprechung (vgl. nur BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 55/08 R -) unter Ausnutzung seiner persönlichen Situation - Trauer über den Verlust der ersten Ehefrau, mit der er über 50 Jahre verheiratet war, gesundheitlich starke Einschränkungen und damit verbundene Aufgabe eines selbstbestimmten Lebens, Leben in einem Heim, in dem er sich nicht wohlfühlte und einsam war - und einer damit aufgrund einer psychisch instabilen Situation verbundenen Willensschwäche von der Klägerin zur Ehe bestimmt wurde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2008 - L 1 R 193/06

    Anscheinender Beweis; Beweggrund; Beweis; Beweislast; Ehe; Ehegatte;

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09
    Sie berufe sich zudem auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 28. August 2008 - L 1 R 193/06 -.

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des LSG Niedersachsen - Bremen vom 28. August 2008 - L 1 R 193/06 - beruft, ist der dort geschilderte Sachverhalt in keinster Weise mit dem vorliegenden Fall vergleichbar.

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09
    Als besondere Umstände sind nach der Rechtsprechung des BSG alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund der Heirat schließen lassen (vgl. nur BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus SG Düsseldorf, 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09
    Auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Eine solche Überzeugung ist auch kaum denkbar, solange ausschließlich Personen aus dem Umfeld der Klägerin gehört und darauf verzichtet wurde, auch andere in Frage kommende Auskunftspersonen (vgl zB SG Düsseldorf vom 14.12.2009 - S 52 (10) R 22/09 - Juris) zu den Beweggründen der Nottrauung im Krankenhaus zu befragen.
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