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   SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09   

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SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09 (https://dejure.org/2010,4782)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2010 - S 52 R 127/09 (https://dejure.org/2010,4782)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - S 52 R 127/09 (https://dejure.org/2010,4782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachversicherung eines Landesbeamten bei Austritt aus dem versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis ohne beamtenrechtliche Versorgung; Nachentrichtung der Beiträge durch einen Arbeitgeber für die ursprünglich versicherungsfreie Beschäftigung; Vollziehung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachversicherung für ehemalige Lehramtsreferendarin

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Land muss ehemalige Lehramtsreferendarin nachversichern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemalige Lehramtsreferendarin hat Anspruch auf Nachversicherung - Erhebung der Verjährungseinrede vor dem Hintergrund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2006 - L 3 R 3/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in seinen Entscheidungen vom 16. Januar 2006 - L 3 R 3/05 - und vom 28. April 2010 - L 8 R 140/09 - sowie der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG RP) in der Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 2 R 129/05 - an, auf die Bezug genommen wird.

    Der Klägerin ist bereits seit der Entscheidung des LSG NRW vom 16. Januar 2006 - L 3 R 3/05 - bekannt, dass ihr in den Nachversicherungsfällen die Berufung auf die Einrede der Verjährung nach Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -) verwehrt ist.

  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 16/91

    Berechnung eines Nachversicherungsbeitrags - Entrichtung von

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, vom 11.06.1986, 1 RA 51/84, und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91).

    Hierfür besteht regelmäßig dann ein Bedürfnis, wenn - wie hier - Meinungsverschiedenheiten über das Bestehen oder die Höhe der Beitragspflicht vorliegen (vgl. BSG, Urteil 21.07.1992, 4 RA 16/91).

  • BSG, 11.06.1986 - 1 RA 51/84

    Übertritt in eine probeweise Beschäftigung - Beschäftigung auf Probe -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, vom 11.06.1986, 1 RA 51/84, und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AVG für einen Aufschub der Nachentrichtung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, 1 RA 51/84) und eine - konkrete oder generelle - Aufschubbescheinigung im Sinne des § 125 Abs. 3 AVG vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1970, 1 RA 71/69, Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, und Urteil vom 30.06.1983, 11 RA 34/82).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 1525/08

    Kürzung der Sonderzuwendung, Streichung des Urlaubsgeldes und amtsangemessener

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Nur beispielhaft verweist die Kammer insoweit auf die Vorlagebeschlüsse des OVG NRW an das Bundesverfassungsgericht vom 9. Juli 2009 in den Verfahren 1 A 1525/08, 1 A 373/08 u.a. Die dortigen Gründe sind ohne Weiteres auf die Nachversicherungsfälle übertragbar.

    So hat auch das OVG NRW in der zuvor zitierten Entscheidung bereits darauf hingewiesen, dass bei der Besoldung für die Beamten und Richter in der Vergangenheit gespart und Kürzungen vorgenommen wurden, wohingegen bei den Abgeordneten im gleichen Zeitraum eine Diätenerhöhung stattgefunden hat (Rn. 321 des Vorlagebeschlusses des 1. Senats des OVG vom 9. Juli 2009 - 1 A 1525/08 -).

  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, vom 11.06.1986, 1 RA 51/84, und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91).

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AVG für einen Aufschub der Nachentrichtung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, 1 RA 51/84) und eine - konkrete oder generelle - Aufschubbescheinigung im Sinne des § 125 Abs. 3 AVG vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1970, 1 RA 71/69, Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, und Urteil vom 30.06.1983, 11 RA 34/82).

  • BSG, 29.01.1997 - 5 RJ 52/94

    Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge zur

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Letzteres ist nur dann der Fall, wenn der Beitragsschuldner infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass das Recht nicht mehr geltend gemacht werde, der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BSGE 80, 41; Seewald in Kasseler Kommentar, a.a.O.).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Dies setzt voraus, dass der Sozialversicherungsträger den Beitrag über einen längeren Zeitraum hinweg nicht geltend gemacht hat - sog. Zeitmoment - und besondere Umstände hinzutreten, die das späte Geltendmachen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) missbräuchlich erscheinen lassen - sog. Umstandsmoment - (BSGE 47, 194; Seewald, in Kasseler Kommentar, § 25 SGB IV Rdnr. 14).
  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 23/91

    Zulässigkeit der Feststellungsklage bei Abweisung der Anfechtungsklage,

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Der Rentenversicherungsträger ist zuständig und befugt, auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern (Dienstherrn) die Entrichtung der Nachversicherungsbeiträge durch Verwaltungsakt einzufordern, d.h. die Beitragspflicht und Beitragshöhe verbindlich festzustellen (BSG, Urteil vom 21.07.1992, 4 RA 16/91; ferner Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, vom 11.06.1986, 1 RA 51/84, und vom 31.03.1992, 4 RA 23/91).
  • BSG, 30.06.1983 - 11 RA 34/82

    Unterbrechung der versicherungsfreien Beschäftigung - Aufschubgrund -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Dies ist nur dann der Fall, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AVG für einen Aufschub der Nachentrichtung gegeben sind (vgl. BSG, Urteil vom 11.06.1986, 1 RA 51/84) und eine - konkrete oder generelle - Aufschubbescheinigung im Sinne des § 125 Abs. 3 AVG vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 17.11.1970, 1 RA 71/69, Urteil vom 01.09.1988, 4 RA 18/88, und Urteil vom 30.06.1983, 11 RA 34/82).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2010 - L 8 R 140/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in seinen Entscheidungen vom 16. Januar 2006 - L 3 R 3/05 - und vom 28. April 2010 - L 8 R 140/09 - sowie der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG RP) in der Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 2 R 129/05 - an, auf die Bezug genommen wird.
  • BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69

    Erstinstanzliches Urteil - Vernichtung des Zustellungsnachweises - Rechtzeitige

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.10.2006 - L 2 R 129/05

    Rentenversicherung - Vorsätzliches Vorenthalten von Nachversicherungsbeiträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2009 - 1 A 373/08

    Kürzung der Sonderzuwendung und amtsangemessener Alimentation für das

  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 71/69
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.06.2011 - L 4 R 98/11

    Nachversicherung eines Beamten trotz Verjährung

    Es sind deshalb alle Voraussetzungen einer zulässigen Verjährungseinrede - wozu auch die Frage gehört, ob die Geltendmachung dieser Einrede rechtsmissbräuchlich ist - vom Senat zu prüfen (vgl. SG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2010, S 52 R 127/09).
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