Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30431
SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11 ER (https://dejure.org/2011,30431)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11 ER (https://dejure.org/2011,30431)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 08. September 2011 - S 54 AS 1404/11 ER (https://dejure.org/2011,30431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 86b Abs. 2 SGG
    Es besteht Anspruch auf Nachbewilligung von Leistungen zur Deckung des Unterkunftsbedarfs und Heizungsbedarfs i.H.v. 1.719,96 EUR; Anspruch auf Nachbewilligung von Leistungen zur Deckung des Unterkunftsbedarfs und Heizungsbedarfs i.H.v. 1.719,96 EUR

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht Anspruch auf Nachbewilligung von Leistungen zur Deckung des Unterkunftsbedarfs und Heizungsbedarfs i.H.v. 1.719,96 EUR; Anspruch auf Nachbewilligung von Leistungen zur Deckung des Unterkunftsbedarfs und Heizungsbedarfs i.H.v. 1.719,96 EUR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11
    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtes ist bereits entschieden, dass zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) insbesondere Stromkosten zählen, die durch den Betrieb von sog. Nachtspeicheröfen verursacht werden; auf derartige Kosten können zur Prüfung, ob extrem unwirtschaftliches Heizverhalten i.S.d. Rechtsprechung des BSG vorliegt (vgl. Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R -, BSGE 104, S. 41 ff.), die Werte des Bundesweiten Heizspiegels nicht herangezogen werden, da dieser nur Richtwerte für den Heizungsbetrieb mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme vorgibt (vgl. Urteil der 23. Kammer des erkennenden Gerichtes vom 16. Juni 2010 - S 23 AS 742/09 -, n.v.).

    Durch das e.g. Urteil des BSG vom 2. Juli 2009 (a.a.O., juris Rn. 16) ist auch geklärt, dass in Fällen wie dem vorliegenden, in denen es nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme zu Nachzahlungsverlangen des Vermieters oder - wie hier - des Energieversorgers kommt, solche einmalig geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat - hier Juli 2011 - gehören.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11
    Eine aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gebotene Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn dem Antragsteller ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung unzumutbare Nachteile drohen und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.09.2004 - L 7 AL 103/04 ER -).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Falle des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 -, BVerfGE 46 [166, 179, 184]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - L 10 AS 2064/10

    Arbeitslosengeld II; Kosten der Unterkunft und Heizung; objektive Beweislast;

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11
    Von dem e.g. Jahresverbrauch der Antragsteller i.H.v. 11.542 kWh (siehe Seite 2 Feld 1 der Rechnung der N. vom 29. Juni 2011) zieht die Kammer im Wege richterlicher Überzeugungsbildung gemäß § 202 SGG i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO (zur Anwendbarkeit bei Schätzung des Betriebsstromverbrauchs von Heizungsanlagen vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2011 - L 12 AS 2404/08 -, zit. nach juris Rn. 22; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH -, info also 2011, S. 30 (31)) einen Wert von 2.700 kWh für Haushaltsenergie ab, die die Antragsteller aus der vom Antragsgegner gewährten Regelleistung zu bestreiten haben.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AS 2404/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus SG Hildesheim, 08.09.2011 - S 54 AS 1404/11
    Von dem e.g. Jahresverbrauch der Antragsteller i.H.v. 11.542 kWh (siehe Seite 2 Feld 1 der Rechnung der N. vom 29. Juni 2011) zieht die Kammer im Wege richterlicher Überzeugungsbildung gemäß § 202 SGG i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO (zur Anwendbarkeit bei Schätzung des Betriebsstromverbrauchs von Heizungsanlagen vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2011 - L 12 AS 2404/08 -, zit. nach juris Rn. 22; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2010 - L 10 AS 2064/10 B PKH -, info also 2011, S. 30 (31)) einen Wert von 2.700 kWh für Haushaltsenergie ab, die die Antragsteller aus der vom Antragsgegner gewährten Regelleistung zu bestreiten haben.
  • SG Karlsruhe, 28.04.2015 - S 17 AS 599/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - strombetriebene Speicheröfen -

    Das Gericht zieht daher von dem Jahresverbrauch des Klägers i.H.v. 10.137 kWh im Wege richterlicher Überzeugungsbildung gemäß § 202 SGG i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO (zur Anwendbarkeit bei Schätzung des Betriebsstromverbrauchs von Heizungsanlagen vgl. LSG Baden-Württemberg, U.v. 25.3.2011 - L 12 AS 2404/08 - juris) einen Wert von 2.000 kWh für Haushaltsenergie ab, den der Kläger aus der vom Beklagten gewährten Regelleistung zu bestreiten hat (in Anlehnung an SG Hildesheim, B.v. 8.9.2011 - S 54 AS 1404/11 - juris).

    Die Position "Grundpreis" ist dagegen als KdU nicht übernahmefähig, da es sich um die Grundgebühr für einen einfachen Stromzähler handelt, die auch von Leistungsberechtigten ohne Wohnung mit Nachtspeicheröfen aus der Regelleistung zu bestreiten ist (vgl. SG Hildesheim, B.v. 8.9.2011 - S 54 AS 1404/11 ER - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2016 - L 11 AS 1767/15
    Er sei daher zu schätzen und zwar so, wie das SG Hildesheim in seinem Beschluss vom 8. September 2011 (S 54 AS 1404/11 ER) dies für Strom-Heizkosten (Elektro-heizung) durchgeführt habe.
  • SG Lüneburg, 11.01.2013 - S 45 AS 478/12

    Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB

    Sie können nicht auch als Maximalwerte angesehen werden, welche die Grenze der Angemessenheit auch für andere Heizungsarten wie eine Elektro-Nachtspeicherheizung indizieren würden (vgl. SG Hildesheim, Beschluss v. 8.9.2011 - S 54 AS 1404/11 -, in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht