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SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für Leistungen für die Betreuung durch eine Behinderteneinrichtung; Anrechnung eines Guthabens durch Ansparung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Leistungen für eine stationäre Einrichtung bzw. Tageseinrichtung für behinderte Menschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Leistungen der Sozialhilfe, Voraussetzungen für den Aufwendungsersatz nach § 19 Abs. 5 SGB XII
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vermögenseinsatz - Behindertentestament - …
Eine weitere Fallgruppe ist gegeben, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht geklärt sind, es dem Leistungsberechtigten aber nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss der Ermittlungen auf die Leistungen zu verzichten (…vgl. Coseriu, jurisPK-SGB XII, 1. Auflage 2011, Stand: 13. Mai 2013, § 19 Rn. 58; SG Hamburg, Urteil vom 25. Juni 2007 - S 56 SO 440/06, juris Rn. 30). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 63/09 Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit bereits bestandskräftig gewährter erweiterter Hilfe noch im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches (so ohne Begründung SG Hamburg, Urteil vom 25.06.2007 - S 56 SO 440/06 Rn. 28 m.w.N.) wäre mit dem Wortlaut des § 19 Abs. 5 SGB XII nicht zu vereinbaren.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2014 - L 20 SO 222/12 Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit bereits bestandskräftiger Gewährungen erweiterter Hilfe noch im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches (so ohne Begründung Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 25.06.2007 - S 56 SO 440/06 Rn. 28 - juris m.w.N.;… möglicherweise auch Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 19 Rn. 57) wäre schon mit dem Wortlaut des § 19 Abs. 5 SGB XII nicht zu vereinbaren.