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SG Berlin, 14.09.2001 - S 58 AL 2107/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- SG Karlsruhe, 22.04.2013 - S 11 AL 3545/12
Arbeitslosengeld - Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeitsregelung - …
Sie hat auf nochmalige Nachfrage der Bekl. während des Widerspruchsverfahrens erklärt, sich auch dann nicht den Vermittlungsbemühungen der Bekl. zur Verfügung zu stellen, wenn hiervon ihr Rentenantrag unberührt bliebe (Landessozialgericht [LSG] Hessen…, Urteil vom 22.04.2002, L 10 AL 773/98, Rn. 32; Sozialgericht [SG] Berlin, Urteil vom 14.09.2001, S 58 AL 2107/01, Rn. 19 - jeweils nach juris). - SG Leipzig, 21.02.2007 - S 8 AL 591/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit, …
Somit kann von einem Wegfall der subjektiven Verfügbarkeit erst dann die Rede sein, wenn sich der Arbeitslose trotz umfassender Beratung über die Auswirkungen seines Verhaltens, sowohl in Beziehung auf das laufende Erwerbsminderungsrenten-Verfahren als auch auf das laufende Leistungsverfahren, weigert, die Verfügbarkeitserklärung abzugeben (ebenso: SG Berlin, Urteil vom 14.09.2001, Az: S 58 AL 2107/01;… ebenso: SG Halle, Urteil, a.a.O.). - LSG Sachsen, 21.04.2005 - L 3 AL 104/03
Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen geminderter Leistungsfähigkeit; Fingierung …
Denn eine fehlende Arbeitsbereitschaft kann einem Arbeitslosen, der eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt hat, erst dann entgegengehalten werden, wenn er über die Auswirkungen seines Verhaltens umfassend beraten worden ist (Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14.09.2001, Az.: S 58 AL 2107/01, abgedruckt in info also 2002, Seiten 67 ff., insbs. Seite 69;… Gesamtkommentar zum SGB III, § 119, Rz. 85;… Gagel, SGB III - Arbeitsförderung, § 119, Rz. 326). - LSG Hessen, 22.04.2002 - L 10 AL 773/98
Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - subjektive …
Abgesehen davon, dass der Kläger bestritten hat, einen solchen Hinweis erhalten zu haben, hätte zusätzlich der Hinweis erteilt werden müssen, dass ein etwaiger Rentenanspruch nicht gefährdet wird, wenn sich der Kläger gegenüber dem Arbeitsamt im Umfang des arbeitsamtsärztlich festgestellten Leistungsvermögens arbeitsbereit erklärt, um bis zum Ende des Rentenstreits Leistungen der Bundesanstalt erhalten zu können (…vgl. Gagel/Winkler, SGB III, Kommentar, § 125, Rdnr. 25, SG Berlin, Urteil vom 14. September 2001 -- S 58 AL 2107/01 --).