Rechtsprechung
SG Berlin, 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 118 Abs 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 128 SGB 3, § 144 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - Rücknahme des Arbeitslosengeldantrags - Minderung der Anspruchsdauer - Sperrzeitbescheid wegen Arbeitsaufgabe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der Fiktion einer Antragsrücknahme im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs mit der Regelung des § 118 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R
Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht - …
Auszug aus SG Berlin, 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09
Das BSG hat hinsichtlich einer Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung eine Beratungspflicht der BA dahingehend bejaht, dass zur Abwendung der Anspruchsminderung nach § 128 SGB III die Arbeitslosmeldung auf den Zeitpunkt nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Sperrzeitereignisses verschoben werden kann; der Betroffene müsse in diesem Fall so gestellt werden, als hätte er sich zur Vermeidung einer Verminderung der Anspruchsdauer erst später arbeitslos gemeldet (Urteil vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R; vom 5.9.2006 - B 7a AL 70/05 R). - BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 70/05 R
Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer - sozialrechtlicher …
Auszug aus SG Berlin, 19.02.2010 - S 58 AL 2408/09
Das BSG hat hinsichtlich einer Sperrzeit wegen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung eine Beratungspflicht der BA dahingehend bejaht, dass zur Abwendung der Anspruchsminderung nach § 128 SGB III die Arbeitslosmeldung auf den Zeitpunkt nach Ablauf eines Jahres nach Eintritt des Sperrzeitereignisses verschoben werden kann; der Betroffene müsse in diesem Fall so gestellt werden, als hätte er sich zur Vermeidung einer Verminderung der Anspruchsdauer erst später arbeitslos gemeldet (Urteil vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R; vom 5.9.2006 - B 7a AL 70/05 R).