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SG Berlin, 10.12.2010 - S 58 AL 5003/09 |
Verfahrensgang
- SG Berlin, 10.12.2010 - S 58 AL 5003/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 14 AL 7/11
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 14 AL 7/11
Tragfähigkeit - Existenzgründung - Businessplan - Pflicht zu wahrheitsgemäßen …
Im bereits seit Ende 2009 geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht (siehe Beiakte S 58 AL 5003/09 ER) hatte die Klägerin mit weiterem Schriftsatz und einer Eidesstattlichen Versicherung vom 2. Dezember 2009 ergänzend angegeben: Am 24. September 2009 habe sie ihren ersten Auftrag als selbständige Fotografin ausgeführt (…siehe Rechnung Nr. 001, a.a.O.).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die beigezogene Gerichtsakte des Sozialgerichts Berlin S 58 AL 5003/09 ER und die Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen.
Demgegenüber gab die Klägerin in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht (S 58 AL 5003/09 ER) und dem sich daran anschließenden Beschwerdeverfahren an, dass sie im Januar (2009) eine Kamera gekauft habe, für die sie noch monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 145, 00 Euro leisten müsse, und sie zudem für das übrige Equipment einen Kredit in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro aufnehmen wolle, sobald sie über den Gründungszuschuss ein festes Einkommen nachweisen könne.