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   SG Berlin, 13.02.2009 - S 58 AL 6208/08   

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SG Berlin, 13.02.2009 - S 58 AL 6208/08 (https://dejure.org/2009,25308)
SG Berlin, Entscheidung vom 13.02.2009 - S 58 AL 6208/08 (https://dejure.org/2009,25308)
SG Berlin, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - S 58 AL 6208/08 (https://dejure.org/2009,25308)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.10.2007 - B 14 AS 30/07 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus SG Berlin, 13.02.2009 - S 58 AL 6208/08
    Dem steht der Wortlaut des § 58 SGB 3 "zuletzt bezogener Betrag" nicht entgegen: Das Bundessozialgericht hat in Bestätigung seiner ständigen Rechtsprechung, dass ein und derselbe Begriff ("Bezug") je nach Sachzusammenhang unterschiedlich ausgelegt werden muss, entschieden, dass der Zuschlag nach Arbeitslosengeld-I-Vorbezug gemäß § 24 SGB 2 auch im Fall einer Kürzung wegen Nebeneinkommens an der Höhe des Arbeitslosengeld-I-Stammrechts auszurichten ist (Urteil vom 30. Oktober 2007 -B 14 AS 30/07 R-).

    Denn jüngst hat das BSG in Bestätigung seiner ständigen Rechtsprechung, dass ein und derselbe Begriff ("Bezug") je nach Sachzusammenhang unterschiedlich ausgelegt werden müsse, entschieden, dass der Zuschlag nach Alg I-Vorbezug gemäß § 24 SGB II auch im Fall einer Kürzung wegen Nebeneinkommen an der Höhe des Alg I-Stammrechts auszurichten sei (Urteil vom 30.10.2007 - B 14 AS 30/07 R).

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Vielmehr lässt § 58 Abs. 1 SGB III, der auf die Höhe des Betrages abstellt, den der Arbeitnehmer als Alg zuletzt bezogen hat, offen, ob der ungeminderte Leistungssatz oder der ausgezahlte geminderte Betrag anzusetzen ist (vgl BSG SozR 4-4200 § 24 Nr. 2 RdNr 18 zur gleichartigen Formulierung in § 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.5.2009, L 19 AL 71/08, juris RdNr 17; SG Berlin, Urteil vom 13.2.2009, S 58 AL 6208/08, juris RdNr 15) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2010 - L 12 AL 34/10
    Hiergegen hat die Klägerin am 11.3.2010 Beschwerde beim SG eingelegt und zur Begründung auf jeweils eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 18.5.2009 - L 19 AL 71/08 - bzw. des SG Berlin vom 13.2.2009 - S 58 AL 6208/08 - Bezug genommen.
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