Rechtsprechung
SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90 |
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- openjur.de
Die Änderung der BSG-Rechtsprechung zum Begriff der Rechtsmissbräuchlichkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 AsylbLG (BSG, Urteil vom 17.06.2008, B 8/9b AY 1/07 R) wirkt im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X auch in die Zeit davor zurück.
- Justiz Hamburg
§ 2 Abs 1 AsylbLG, § 44 Abs 1 SGB 10
Rückwirkende Anwendung der Änderung der BSG-Rechtsprechung zum Begriff der Rechtsmissbräuchlichkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Asylbewerberleistungen und die Überprüfung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R
Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung - …
Auszug aus SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90
Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (ausführlich BSG, Urteil vom 17.06.2008, B 8/9b AY 1/07 R, SozR 4-3520 § 2 Nr. 2) nicht schon darin, dass ein Leistungsempfänger trotz des auf Grund der Duldung bestehenden Abschiebeverbots nicht freiwillig ausreist und hierfür kein anerkennenswerter Grund vorliegt.Einer Überprüfung der Leistungsbewilligungen steht auch nicht entgegen, dass sie seinerzeit (d.h. insbesondere vor dem Urteil des BSG vom 17.06.2008, B 8/9b AY 1/07 R) der "geltenden" höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprochen haben.
Die Aufgabe der bisherigen Auslegung des negativen Tatbestandsmerkmals der Rechtsmissbräuchlichkeit durch die Urteile des 8. BSG-Senats vom 17.06.2008 gehört zu letzterer Fallgruppe, denn das BSG hat in seiner Entscheidung im Verfahren B 8/9b AY 1/07 R die bisher praktizierte Auslegung dieses Begriffs auf nicht weniger als acht Randnummern (…Rn. 31 bis 38) unter systematischen, historischen und teleologischen Gesichtspunkten verworfen.
- BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83
Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche …
Auszug aus SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90
Grundsätzlich gilt, dass ein Verwaltungsakt auch dann der Rücknahme nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X unterliegt, wenn er zum Zeitpunkt seines Erlasses in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht, sich diese Rechtsprechung jedoch später ändert (vgl. nur BSG, Urteil vom 25.10.1984, 11 RAz 3/83, SozR 1300 § 44 Nr. 13). - SG Aachen, 16.12.2009 - S 8 U 69/09
Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit mittels des …
Auszug aus SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90
Eine unrichtige Rechtsanwendung i.S.d. § 44 Abs. 1 Satz 1 1. Alt SGB X liegt vor, wenn der fraglichen Bescheid an einem Fehler rechtlicher Art leidet, d.h. wenn der unzutreffende Tenor des Bescheides (und somit das Ergebnis der behördlichen Prüfung) seine Ursache in demjenigen Teil der Subsumtion hat, in dem die rechtlichen Vorgaben der Entscheidung ausfindig gemacht werden, also bei der Definition, Begriffsbestimmung oder Auslegung eines gesetzlichen Merkmals (SG Aachen, Urteil vom 16.12.2009, S 8 U 69/09, juris).
- BSG, 28.04.1999 - B 9 V 16/98 R
Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingtes vorzeitiges Ausscheiden aus dem …
Auszug aus SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90
Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG wirkt eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann in die Vergangenheit zurück, wenn sie nicht "lediglich" auf einer geänderten rechtlichen Grundlage oder auf veränderten sozialen, soziologischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten und Anschauungen beruht, sondern wenn sie bei gleichbleibender Rechtslage und gleichbleibenden tatsächlichen Gegebenheiten der Erkenntnis Rechnung trägt, dass die bisherige Auslegung der Vorschrift im wertungsfrei technischen Sinne "unrichtig" gewesen ist (ausführlich BSG…, Urteil vom 30.10.1985, 1 RJ 2/84, SozR 1300 § 44 Nr. 16; weiter BSG, Urteil vom 28.04.1999, B 9 V 16/98 R;… Merten, in: Hauck/Noftz, SGB, § 48 SGB X, Rn. 90). - BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84
Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme …
Auszug aus SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90
Nach gefestigter Rechtsprechung des BSG wirkt eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann in die Vergangenheit zurück, wenn sie nicht "lediglich" auf einer geänderten rechtlichen Grundlage oder auf veränderten sozialen, soziologischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten und Anschauungen beruht, sondern wenn sie bei gleichbleibender Rechtslage und gleichbleibenden tatsächlichen Gegebenheiten der Erkenntnis Rechnung trägt, dass die bisherige Auslegung der Vorschrift im wertungsfrei technischen Sinne "unrichtig" gewesen ist (ausführlich BSG, Urteil vom 30.10.1985, 1 RJ 2/84, SozR 1300 § 44 Nr. 16; weiter BSG, Urteil vom 28.04.1999, B 9 V 16/98 R;… Merten, in: Hauck/Noftz, SGB, § 48 SGB X, Rn. 90). - BSG, 02.02.2010 - B 8 AY 1/08 R
Asylbewerberleistung - Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG - Vorbezugszeit - …
Auszug aus SG Hamburg, 03.01.2011 - S 6 AY 70/90
Ein bloßes Verbleiben und auch die Stellung eines Asyl- bzw. Asylfolgeantrags rechtfertigen den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht (BSG, Urteil vom 02.02.2010, B 8 AY 1/08 R, Rn. 12).