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   SG Wiesbaden, 01.11.2018 - S 6 EG 10/15, S 6 EG 12/16   

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https://dejure.org/2018,63227
SG Wiesbaden, 01.11.2018 - S 6 EG 10/15, S 6 EG 12/16 (https://dejure.org/2018,63227)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.11.2018 - S 6 EG 10/15, S 6 EG 12/16 (https://dejure.org/2018,63227)
SG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. November 2018 - S 6 EG 10/15, S 6 EG 12/16 (https://dejure.org/2018,63227)
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  • BSG, 26.07.1979 - 8b RKg 12/78

    Anspruch auf Kindergeld für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes - Begriff des

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2018 - S 6 EG 10/15
    Zwar kommt grundsätzlich auch die Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt in Betracht, aber hierfür muss nach Ansicht des Bundessozialgerichts die Wohnung im Inland mit der Absicht der Rückkehr beibehalten bleiben und der Rückkehr dürfen keine tatsächlichen Hinderungsgründe entgegen stehen, die Wohnung muss also jederzeit zur Verfügung stehen (Urteil des BSG vom 26.07.1979 - 8b RKg 12/78).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2018 - S 6 EG 10/15
    Es kommt darauf an, ob ein an den objektiven Verhältnissen zu messender realisierender Wille vorhanden ist, an einem bestimmten Ort zu wohnen (siehe beispielsweise Urteile des BSG vom 12.12.1985 - 10 RKg 14/85 - und vom 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R).
  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2018 - S 6 EG 10/15
    Es kommt darauf an, ob ein an den objektiven Verhältnissen zu messender realisierender Wille vorhanden ist, an einem bestimmten Ort zu wohnen (siehe beispielsweise Urteile des BSG vom 12.12.1985 - 10 RKg 14/85 - und vom 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Auszug aus SG Wiesbaden, 01.11.2018 - S 6 EG 10/15
    Zur Auslegung des Begriffs des Wohnsitzes ist die Definition aus § 30 Abs. 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) heranzuziehen, wobei gemäß § 37 S. 1 i.V.m. § 68 Nr. 15 SGB I die Besonderheiten des BEEG zu berücksichtigen sind (Teilurteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R): Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
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