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   SG Braunschweig, 22.09.2008 - S 6 KR 669/06   

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https://dejure.org/2008,18585
SG Braunschweig, 22.09.2008 - S 6 KR 669/06 (https://dejure.org/2008,18585)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 22.09.2008 - S 6 KR 669/06 (https://dejure.org/2008,18585)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 22. September 2008 - S 6 KR 669/06 (https://dejure.org/2008,18585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Höhe des Beitragssatzes - Freistellung vor Beginn der Passivphase im Blockmodell der Altersteilzeit - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit einer Freistellung von der Arbeitsleistung vor Beginn der Passivphase einer Altersteilzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zeit einer Freistellung von der Arbeitsleistung vor Beginn der Passivphase einer Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB IV § 7 Abs. 1a; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Höhe der Krankenversicherungsbeiträge während der Freistellung vor Beginn der Passivphase im Blockmodell der Altersteilzeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 22/02 R

    Krankenversicherung - Altersteilzeit - Freistellungsphase - entgeltliche

    Auszug aus SG Braunschweig, 22.09.2008 - S 6 KR 669/06
    Sie ist der Auffassung, die Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 25. August 2004 (B 12 KR 22/02 R), bestätigt im Urteil vom 14. Dezember 2006 (B 1 KR 5/06 R) müssten auch für das hier strittige Freistellungsmodell gelten.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes bei Altersteilzeit - keine

    Auszug aus SG Braunschweig, 22.09.2008 - S 6 KR 669/06
    Sie ist der Auffassung, die Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 25. August 2004 (B 12 KR 22/02 R), bestätigt im Urteil vom 14. Dezember 2006 (B 1 KR 5/06 R) müssten auch für das hier strittige Freistellungsmodell gelten.
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