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   SG Aachen, 21.05.2010 - S 6 R 113/09   

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https://dejure.org/2010,4702
SG Aachen, 21.05.2010 - S 6 R 113/09 (https://dejure.org/2010,4702)
SG Aachen, Entscheidung vom 21.05.2010 - S 6 R 113/09 (https://dejure.org/2010,4702)
SG Aachen, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - S 6 R 113/09 (https://dejure.org/2010,4702)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf an Angestellte ausgezahlte Essenszuschüsse; Annahme eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts i.S.d. Sozialrechts bei an Angestellte ausgezahlten Essenszuschüssen

  • Betriebs-Berater

    Essenszuschuss ist beitragspflichtiger Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Essenszuschuss als sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Essenszuschuss ist beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Essenszuschuss sozialversicherungspflichtig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auch bei Kleinbetrieben zählt Essenszuschuss zum Arbeitslohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Essenszuschuss ist beitragspflichtiger Arbeitslohn - Einkommensteuerrechtliche Vorteile nur bei unentgeltlich abgegebenen Mahlzeiten im Betrieb möglich

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1056
  • BB 2010, 1531
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus SG Aachen, 21.05.2010 - S 6 R 113/09
    Art. 3 Abs. 1 GG ist hier erst dann verletzt, wenn für die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (siehe nur BVerfG, Beschluss vom 23.03.1994, 1 BvL 8/85, BVerfGE 90, 226, 239 m.w.N.; Jarass, a.a.O., Rdnr. 28).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus SG Aachen, 21.05.2010 - S 6 R 113/09
    Zwar verbietet Art. 3 Abs. 1 GG auch die nicht zu rechtfertigende Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, siehe nur Beschluss vom 15.07.1998, 1 BvR 1554/89 u.a., BVerfGE 98, 365, 385; Jarass, in: ders./Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 9. Auflage 2007, Art. 3 Rdnr. 5 m.w.N.).
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