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   SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11   

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https://dejure.org/2014,4384
SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11 (https://dejure.org/2014,4384)
SG Hannover, Entscheidung vom 17.02.2014 - S 6 R 521/11 (https://dejure.org/2014,4384)
SG Hannover, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - S 6 R 521/11 (https://dejure.org/2014,4384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    4 § 28a SGB; § 28h SGB 4; § 7 SGB 4; § 7a SGB 4; § 96 SGG
    Abgrenzung Zuständigkeit Einzugsstelle DRV Bund; Ehrenamt; Gewerkschaft; keine abhängige Beschäftigung trotz Aufwandsentschädigung von 45 DM; Status eines stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden eines Vereins

  • rabüro.de

    Zum Status der Beschäftigung des Vorsitzenden des Landesverbandes einer Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Die Ergänzung einer - gemessen an den gesetzlichen Regelungen der Versicherungspflicht - bisher unvollständigen isolierten Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung durch einen weiteren Bescheid, mit dem das Bestehen von Versicherungspflicht für einen bestimmten Zeitraum festgestellt wird, gehört zu den in § 96 SGG geregelten Fällen der nachträglichen Ergänzung eines Ausgangsbescheides (Urteil des BSG, 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, recherchiert in juris).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (Urteile des BSG vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R und vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R).

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 23/91

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall -

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Deshalb sind Repräsentanten eines Vereins in Erfüllung mitgliedschaftlicher Vereinsaufgaben (z.B. Teilnahme am Organsitzungen, Tagungen und ähnlichen Veranstaltungen), bei denen sie sich der Willensbildung und der Zielsetzung des Vereins widmen, nicht versicherungspflichtig beschäftigt (BSG, Urteil vom 24.01.1992, 2 RU 23/91, recherchiert in juris, Rn.15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 53/11

    Versicherungspflicht - Statusfeststellungsverfahren - Zuständigkeit von DRV Bund

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Somit steht den Beteiligten, d.h. Arbeit- bzw. Auftragnehmer einerseits und Arbeit- bzw. Auftraggeber andererseits, ein Wahlrecht zu, ob sie den versicherungsrechtlichen Status durch die für den Arbeit-/Auftragnehmer zuständige Einzugsstelle oder durch die DRV Bund klären lassen wollen (LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013, L 9 KR 53/11, recherchiert in juris, Rn. 25).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status -

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    § 7a SGB IV eröffnet den Weg zu einer umfassenden Prüfung des Vorliegens von Versicherungspflicht durch die DRV Bund, die gleichwertig neben der Prüfung durch die Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV steht (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. nur Urteil vom 28.09.2011, B 12 KR 15/10 R, recherchiert nach juris, Rn. 22).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Auch Vorstandsmitglieder von Vereinen, die für den Verein gegen Arbeitsentgelt tätig sind, unterliegen als Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung (BSG, Urteil vom 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R, recherchiert in juris).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Für Ehrenbeamte hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, wenn sie dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (bspw. BSG, Beschluss vom 04.04.2006, B 12 KR 76/05 B, recherchiert in juris, Rn. 7, unter Verweis auf Urteil des BSG vom 25.01.2006, B 12 KR 12/05 R).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (Urteile des BSG vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R und vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R).
  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 83/83
    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen Arbeitsleistungen, die nur auf den Mitgliedschaftspflichten beruhen (auf der Satzung, auf Beschlüssen der zuständigen Vereinsgremien, auf allgemeiner Übung) und den Arbeitsleistungen, die außerhalb dieses Rahmens verrichtet werden (BSG, Urteil vom 13.12.1984, 2 RU 83/83, recherchiert in juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 27.10.2009, B 2 U 26/08, recherchiert in juris, Rn. 19 für das Verhältnis zwischen Sportverein und Sportler).
  • BSG, 04.04.2006 - B 12 KR 76/05 B

    Versicherungspflicht von Ehrenbeamten

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Für Ehrenbeamte hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, wenn sie dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten (bspw. BSG, Beschluss vom 04.04.2006, B 12 KR 76/05 B, recherchiert in juris, Rn. 7, unter Verweis auf Urteil des BSG vom 25.01.2006, B 12 KR 12/05 R).
  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 26/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus SG Hannover, 17.02.2014 - S 6 R 521/11
    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen Arbeitsleistungen, die nur auf den Mitgliedschaftspflichten beruhen (auf der Satzung, auf Beschlüssen der zuständigen Vereinsgremien, auf allgemeiner Übung) und den Arbeitsleistungen, die außerhalb dieses Rahmens verrichtet werden (BSG, Urteil vom 13.12.1984, 2 RU 83/83, recherchiert in juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 27.10.2009, B 2 U 26/08, recherchiert in juris, Rn. 19 für das Verhältnis zwischen Sportverein und Sportler).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 1 R 162/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - L 5 KR 56/13

    Versicherungsfreiheit einer freiberuflichen Journalistin und Lektorin nach dem

    Eine abhängige Beschäftigung kann nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV auch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorliegen, wenn der Betreffende über Repräsentationsaufgaben hinaus dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben weisungsgebunden wahrnimmt und hierfür einen den tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhält (abhängige Beschäftigung z.B.: Kreisbrandmeister: BSG, Urteil vom 15.7.2009, a.a.O.; Kreisbrandrat: BSG, Urteil vom 4.4.2006 -B 12 KR 76/05 B-; Ehrenamtlicher Bürgermeister einer verbandsangehörigen Gemeinde in Sachsen mit Verwaltungsaufgaben: BSG, Urteil vom 25.1.2006 -B 12 KR 12/05 R-; Beigeordneter einer Gemeinde mit eigenem Geschäftsbereich (Sozialamt): BSG, Urteil vom 22.2.1996 -12 RK 6/95-; Ehrenamtlicher Bürgermeister in Sachsen-Anhalt mit Verwaltungsaufgaben und einer den tatsächlichen Aufwand übersteigender Aufwandsentschädigung: LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.5.2010 -L 3 KR 18/10 B ER-; unabhängige Beschäftigung z.B.: stellvertretender Vorsitzender eines Landesverbands einer Gewerkschaft: SG Hannover, Urteil vom 17.2.2014 -S 6 R 521/11-; ehrenamtlich tätiger Friedensrichter: SG Dresden, Urteil vom 13.3.2008 -S 16 KR 401/05-; Kommunalpolitischer Mandatsträger und Fraktionsvorsitzender: SG Duisburg, Urteil vom 11.3.2005 -S 9 KR 121/03-).
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