Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 15.10.2019 - S 6 U 491/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- arbeitsrecht-hessen.de
Explodierende E-Zigarette in der Hosentasche ist kein Arbeitsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- beck-blog (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- lawblog.de (Kurzinformation)
Explosion in der Hosentasche
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Die explodierte E-Zigarette: Ein Arbeitsunfall?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die explodierte E-Zigarette als Arbeitsunfall
- lto.de (Kurzinformation)
Brand in der Hosentasche: E-Zigaretten-Explosion ist kein Arbeitsunfall
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- jurios.de (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- datev.de (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- haufe.de (Kurzinformation)
Explosion eines E-Zigaretten-Akkus ist kein Arbeitsunfall
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Verbrennungen durch E-Zigarette am Arbeitsplatz sind kein Arbeitsunfall
- anwalt.de (Kurzinformation)
E-Zigaretten-Explosion in der Hosentasche als Arbeitsunfall?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall
- juraforum.de (Kurzinformation)
Explosion von Akku für E-Zigaretten kein Arbeitsunfall
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 122/11
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.10.2019 - S 6 U 491/16
Eine Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nämlich nur dann, wenn sich durch eine Handlung des Geschädigten, die den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt, ein Risiko verwirklicht hat, gegen dessen Eintritt nicht die Unfallversicherung "allgemein"”, sondern der jeweils durch die Handlung erfüllte Versicherungstatbestand schützen soll (LSG Hessen, Urteil vom 17.09.2013 - L 3 U 122/11 - juris Rn. 22). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 15.10.2019 - S 6 U 491/16
Zu prüfen ist nun, in einem zweiten wertenden Schritt, ob die versicherte Ursache nach der hier maßgenden Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - juris Rn. 13 ff.) wesentlich ist.