Rechtsprechung
SG Aachen, 16.03.2012 - S 6 U 63/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung einer präkanzerösen Veränderungen der Haut als Versicherungsfall einer Wie-Berufskrankheit; Anerkennung einer nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichneten Krankheit wie eine Berufskrankheit als Versicherungsfall durch einen Unfallversicherungsträger
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Wie-Berufskrankheit - präkanzeröse Veränderungen der Haut (aktinische Keratosen) - Dachdecker - Sonneneinstrahlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dachdecker erkrankt an Hautkrebs: Berufskrankheit!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dachdecker mit Hautkrebs
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Berufskrankheiten - Sonnenbedingter Hautkrebs von "Outdoor-Worker" anerkannt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Dachdecker leidet an Hautkrebs - Sozialgericht: Berufsgenossenschaft muss den Krebs als Berufskrankheit anerkennen
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Hautkrebs als Berufskrankheit eines Dachdeckers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Hautkrebs bei Dachdeckern Berufskrankheit
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Hautkrebs bei Dachdecker ist Berufskrankheit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hautkrebs kann eine Berufskrankheit sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sonnenbedingter Hautkrebs eines Dachdeckers ist Berufskrankheit - Ausnahmetatbestand zur Anerkennung nicht explizit in Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommener Erkrankungen als so genannte "Wie-Berufskrankheiten" erfüllt
- 123recht.net (Pressemeldung)
Sonnenbedingter Hautkrebs bei Dachdecker ist Berufskrankheit // Handwerker setzt sich gegen Berufsgenossenschaft durch
Besprechungen u.ä.
- radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Hautkrebs als Berufskrankheit eines Dachdeckers
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1152
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2007 - L 14 U 56/07 Dabei sind nach derzeitiger herrschender medizinischer Auffassung die Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII zur Aufnahme von Plattenepithelkarzinomen durch berufliche Exposition gegenüber natürlichen UV-Strahlen in die BK-Liste erfüllt und die so genannte Gruppentypik hinreichend belegt (Schmitt, Bauer, Seidler, Diepgen, "Berufliche UV-Exposition als Risikofaktor für nichtmelanozytären Hautkrebs - epidemiologische Evidenz zur Frage einer neuen Berufskrankheit" in Dermatologie in Beruf und Umwelt, 2011, Seite 50, 53, 54; siehe auch SG Aachen, Urteil vom 16. März 2012 - Az.: S 6 U 63/10, das auf eine in dem dortigen Verfahren eingeholte Auskunft des BMAS vom 9. November 2011 verweist, wonach die Entwurfsfassung des ärztlichen Sachverständigenbeirats lautet: "Aktinische Keratosen werden inzwischen als Plattenepithelkarzinome in situ angesehen und stellen damit zwei Stadien einer Erkrankung dar und sind Gegenstand dieser Berufskrankheit"), für das Basalzellkarzinom deutet die Studienevidenz ebenfalls auf eine signifikante Assoziation mit berufsbedingter UV-Licht-Exposition hin.
Zwar ermöglicht es der derzeitige Erkenntnisstand in der medizinischen Wissenschaft nicht, eine Höhe der kumulierten UV-Strahlenexposition zu benennen, oberhalb derer von einer arbeitsbedingten Verursachung auszugehen ist (siehe Triebig/Kentner/Schiele, Arbeitsmedizin - Handbuch für Theorie und Praxis, 3. Auflage 2011, Seite 393; Siekmann, "Instrumente zur UV-Expositionsermittlung aus Sicht der Prävention" in Dermatologie in Beruf und Umwelt, 2011, Seite 60; so auch SG Aachen, Urteil vom 16. März 2012 - Az.: S 6 U 63/10).
Denn nach der glaubhaften Auskunft des zuständigen Referats des BMAS vom 20. Februar 2009 hat der Sachverständigenbeirat die Vorbereitungsarbeiten zur Frage der Verursachung von bösartigen Erkrankungen der Haut als Folge der beruflichen Einwirkung von UV-Licht durch Sonneneinstrahlungen abgeschlossen und im Jahr 2009 die Beratungen begonnen (siehe hierzu auch SG Aachen, Urteil vom 16. März 2012 - Az.: S 6 U 63/10, das auf eine Auskunft des BMAS vom 7. Februar 2012 verweist, wonach der der Sachverständigenbeirat erstmals im September 2009 - und damit nach der letzten Änderung der BKV - begonnen hat, sich mit der Einbeziehung von aktinischen Keratosen in eine neue mögliche Berufskrankheiten-Empfehlung zu befassen.