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   SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10   

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SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10 (https://dejure.org/2012,19641)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 04.07.2012 - S 61 KR 221/10 (https://dejure.org/2012,19641)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - S 61 KR 221/10 (https://dejure.org/2012,19641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für eine eigenanteilsfreie beidseitige Hörgeräteversorgung durch die Krankenkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für die beidseitige Hörgeräteversorgung mit den Geräten Oticon Agil power BTE 13 i.R.d. gesetzlichen Krankenversicherung

  • rabüro.de

    Zur Kostenerstattung bei einer beidseitigen Hörgeräteversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    Es gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R).

    Das Hören im Störgeräusch ist daher im Rahmen der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenversicherung zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, zitiert nach Juris).

    Die Krankenkasse erfüllt ihre Leistungspflicht nicht bereits durch die abstrakte Möglichkeit einer ausreichenden Versorgung zum Vertragspreis, wenn der Versicherte trotz zumutbarer eigener Anstrengungen den Weg zu der erforderlichen Versorgung nicht findet (so bereits angedeutet durch BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 36, zitiert nach Juris).

    Die Krankenversicherung trägt im Rahmen der Sachleistung die Verantwortung für die Leistungsverschaffung (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 36, zitiert nach Juris).

    Denn auch eine kostenaufwendige Versorgung ist von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn durch sie eine Verbesserung bedingt ist, die einen wesentlichen Gebrauchsvorteil gegenüber kostengünstigeren Geräten bietet (vgl. BSG, Urt. v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 21, zitiert nach Juris).

    Demgemäß obliegt die kostengünstige Abwicklung der Versorgung grundsätzlich den Krankenkassen (BSG, Urt. vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R, Rn. 24, zitiert nach Juris).

  • SG Oldenburg, 21.03.2012 - S 61 KR 6/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf Hörgeräteversorgung - bestmögliche Angleichung

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris).

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER) Der Hörgeräteakustiker ist nicht Vertragspartner der einzelnen Versicherten, sondern der Krankenversicherungen (durch den BIHA-Vertrag).

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris) Dies würde angesichts des für Versicherte unübersichtlichen Hörgerätemarktes über einen unzumutbar langen und unabsehbaren Zeitraum dazu führen, dass die von der Krankenversicherung geschuldete, bestmögliche Versorgung nicht erfolgt.

    (vgl. auch SG Oldenburg, Beschl. v. 21.03.2012 - S 61 KR 6/12 ER, zitiert nach Juris).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (vgl. BSG, Urteil v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R; BSG, Urteil v. 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R; BSG, Urteil v. 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R) Der Verweis der Beklagten auf den Rentenversicherungsträger im Bescheid vom 29.07.2010 ist danach nicht haltbar, da die Beklagte nach § 14 SGB IX als erstangegangener Leistungsträger auch Ansprüche nach allen anderen in Betracht kommenden Leistungsgesetzen wie dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch hätte prüfen müssen.

    (vgl. zur Vertiefung BSGE 93, Seite 283; BSGE 101, Seite 207; BSG, Urt.v.29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R; BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (vgl. BSG, Urteil v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R; BSG, Urteil v. 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R; BSG, Urteil v. 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R) Der Verweis der Beklagten auf den Rentenversicherungsträger im Bescheid vom 29.07.2010 ist danach nicht haltbar, da die Beklagte nach § 14 SGB IX als erstangegangener Leistungsträger auch Ansprüche nach allen anderen in Betracht kommenden Leistungsgesetzen wie dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch hätte prüfen müssen.

    (vgl. zur Vertiefung BSGE 93, Seite 283; BSGE 101, Seite 207; BSG, Urt.v.29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R; BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (vgl. zur Vertiefung BSGE 93, Seite 283; BSGE 101, Seite 207; BSG, Urt.v.29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R; BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (vgl. BSG, Urteil v. 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R; BSG, Urteil v. 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R; BSG, Urteil v. 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R) Der Verweis der Beklagten auf den Rentenversicherungsträger im Bescheid vom 29.07.2010 ist danach nicht haltbar, da die Beklagte nach § 14 SGB IX als erstangegangener Leistungsträger auch Ansprüche nach allen anderen in Betracht kommenden Leistungsgesetzen wie dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch hätte prüfen müssen.
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (vgl. zur Vertiefung BSGE 93, Seite 283; BSGE 101, Seite 207; BSG, Urt.v.29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R; BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 5/07 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 07.08.1991 - 1 RR 7/88

    Genehmigungsfähigkeit von Satzungsregelungen

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (BSG v. 07.08.1991 - 1 RR 7/88; BSG v. 14.03.2001 - B 6 KA 67/00 R, zitiert nach Juris) Diese Verschaffungspflicht gewährleistet, dass der Versicherte eine notwendige Leistung der Krankenpflege erhält, ohne sie sich selbst erst beschaffen zu müssen und insbesondere ohne bei ihrer Inanspruchnahme für Kosten aufkommen zu müssen.
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 67/00 R

    Vertragsarzt - Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen - Einsatz von technischen

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    (BSG v. 07.08.1991 - 1 RR 7/88; BSG v. 14.03.2001 - B 6 KA 67/00 R, zitiert nach Juris) Diese Verschaffungspflicht gewährleistet, dass der Versicherte eine notwendige Leistung der Krankenpflege erhält, ohne sie sich selbst erst beschaffen zu müssen und insbesondere ohne bei ihrer Inanspruchnahme für Kosten aufkommen zu müssen.
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus SG Oldenburg, 04.07.2012 - S 61 KR 221/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, selbstständiges Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (s. z.B. BSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, dort m.w.N.).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

  • LSG Sachsen, 07.02.2012 - L 5 R 488/11

    Leistungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen

  • SG Oldenburg, 04.02.2013 - S 81 R 290/11

    Kostenübernahme für die beidseitige Hörgeräteversorgung mit den Geräten Oticon

    (vgl. SG Oldenburg, Urt. v. 04.07.2012 - S 61 KR 221/10, zitiert nach Juris).

    Das Risiko von Vertragsverletzungen können die Krankenkassen nicht auf die Versicherten abwälzen (vgl. Sozialgericht Oldenburg, Urt. v. 04.07.2010 - S 61 KR 221/10, zitiert nach Juris).

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