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   SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11   

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https://dejure.org/2012,11777
SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11 (https://dejure.org/2012,11777)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - S 61 KR 244/11 (https://dejure.org/2012,11777)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - S 61 KR 244/11 (https://dejure.org/2012,11777)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (st. Rspr., vgl. etwa BSGE 105, 170 - Hörgerätefestbetrag; BSGE 107, 44 - Treppensteighilfe; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 Rn. 13 - Therapiedreirad II; jeweils m.w.N. und zuletzt BSG, Urt. v. 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R, zitiert nach Juris ).

    ( BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6 m.w.N. ; BSG, Urt. v. 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    Ein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung muss auch nicht auf den Körper des Versicherten einwirken; es dient auch dann der dem Behinderungsausgleich, wenn es häuslich durch eine Hilfsperson - wie vorliegend durch die Eltern - angewandt wird (vgl. dazu BSG, Urt. v. 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R, zitiert nach Juris).

    Gleichwohl kann der Versicherte den Kostenerstattungsanspruch in diesem Fall geltend machen (vgl. BSG, Urt. v. 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R, zitiert nach Juris).

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (st. Rspr., vgl. etwa BSGE 105, 170 - Hörgerätefestbetrag; BSGE 107, 44 - Treppensteighilfe; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 Rn. 13 - Therapiedreirad II; jeweils m.w.N. und zuletzt BSG, Urt. v. 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R, zitiert nach Juris ).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (st. Rspr., vgl. etwa BSGE 105, 170 - Hörgerätefestbetrag; BSGE 107, 44 - Treppensteighilfe; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 Rn. 13 - Therapiedreirad II; jeweils m.w.N. und zuletzt BSG, Urt. v. 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R, zitiert nach Juris ).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    Bei diesem sog. unmittelbaren Behinderungsausgleich gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits, und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (vgl. BSGE 93, 183 - C-Leg II).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    ( BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6 m.w.N. ; BSG, Urt. v. 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 6/00 R

    Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    Zu den "anderen" Hilfsmitteln zählen auch Geräte, die vom Versicherten selbst angewandt werden (BSG 30.1.2002 - B 3 KR 6/00 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Oldenburg, 31.05.2012 - S 61 KR 244/11
    Ein Lernprogramm für ein häusliches Hirnleistungstraining (Software für den PC) wurde bereits höchstrichterlich als Hilfsmittel anerkannt; als nicht relevant wurde angesehen, ob es dazu dient, ein Training durchzuführen, das ebenso von niedergelassenen Ergotherapeuten angeboten wird und dann als Heilmittel gem. § 32 SGB V gilt (vgl. BSG, Urt. v. 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 7 SO 4642/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Etwaige eigene Ansprüche der Eltern können sich u.U. gegen deren gesetzliche Krankenversicherung - Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - etwa durch ein Gebärdensprachlernprogramm ergeben (vgl. SG Oldenburg, Gerichtsbescheid vom 31. Mai 2012, S 61 KR 244/11, JURIS Rn. 23 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2019 - L 4 KR 175/19
    Es sei auch zweckmäßig und wirtschaftlich im Sinne des § 33 SGB V (Verweis auf SG Oldenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - S 61 KR 244/11, juris Rn. 32).
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