Rechtsprechung
SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Weg zu bzw Rückweg von einer Raucherpause
- IWW
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rauchen im Betrieb ist eine private Angelegenheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei Sturz auf der Rückkehr von einer Raucherpause
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Unfallversicherung - Unfall in der Raucherpause
- arbeitsrecht-hessen.de
Unfallversicherung - Unfall in der Raucherpause
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Rauchverbot am Arbeitsplatz - Wege in der Raucherpause unversichert - Rauchen eigenwirtschaftliche Tätigkeit - keine Parallele zum Weg zur Nahrungsaufnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Sozialrecht im Alltag: Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unfall in Raucherpause ist kein Arbeitsunfall
- beck-blog (Kurzinformation)
Unfall in der Raucherpause (einschließlich Wege zur Raucherzone) kein Arbeitsunfall
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nicht versicherter Unfall nach Raucherpause
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Unfall während der Zigarettenpause
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Arbeitsunfall auf dem Weg zur Raucherpause
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall
- lto.de (Kurzinformation)
Arbeitsunfälle - Armbruch während Raucherpause nicht versichert
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Risiko Raucherpause: Verletzung ist kein Arbeitsunfall
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nicht versicherter Unfall nach Raucherpause
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Armbruch während Raucherpause kein Arbeitsunfall
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Risiko Raucherpause!
- spiegel.de (Pressebericht, 26.04.2013)
Unfallversicherung gilt nicht in der Rauchpause
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Unfallversicherung zahlt nicht - Gefährliche Raucherpause
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Arbeitsunfall - Risiko Raucherpause
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Sturz in Raucherpause kein Arbeitsunfall
- juraforum.de (Kurzinformation)
Raucherpause nicht unfallversichert
Papierfundstellen
- NZA 2013, 314
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
Der Genussmittelkonsum hat zur Sphäre des Versicherungsverhältnisses eine weit aus losere Verbindung als die Nahrungsaufnahme (so auch Urteil des Bundessozialgericht vom 30. Juni 1960 zum Aktenzeichen 2 RU 207/59, zitiert nach juris).Eine derartige Abhängigkeit in der Form der Unabweisbarkeit wie die Stillung von Hunger oder Durst (siehe Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1960 a.a.O.) schilderte sie nicht.
- BSG, 26.06.1970 - 2 RU 113/68
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass das eigenwirtschaftliche Interesse nicht mehr das betrieblichen Interesse überwiegt (vgl. dazu u.a. Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1970 zum Aktenzeichen 2 RU 113/68, zitiert nach juris), da sodann dem Arbeitgeber insbesondere aufgrund der Unvorhersehbarkeit ein erhebliches Interesse an der unmittelbaren Wiederherstellung der Gesundheit seines Arbeitsnehmers, ggf. vor Ort, haben dürfte. - BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg …
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
So ist selbst die Besorgung von lebenswichtigen Medikamenten grundsätzlich dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen (vgl. dazu Urteil des Bundessozialgericht vom 7. September 2004 zum Aktenzeichen B 2 U 35/03 R sowie das Urteil der Vorinstanz, Landessozialgericht Schleswig-Holstein vom 8. Mai 2003 zum Aktenzeichen L 5 U 132/0, jeweils zitiert nach juris), auch wenn das Holen unter anderem dazu dienen soll, die Arbeit erst zu ermöglichen.
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - …
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 SGG zulässig (zur Klage auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall: Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 2005 zum Aktenzeichen B 2 U 1/04 R sowie vom 7. September 2004 zum Aktenzeichen B 2 U 46/03 R; jeweils zitiert nach juris). - BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gemäß § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 SGG zulässig (zur Klage auf Feststellung eines Ereignisses als Arbeitsunfall: Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 2005 zum Aktenzeichen B 2 U 1/04 R sowie vom 7. September 2004 zum Aktenzeichen B 2 U 46/03 R; jeweils zitiert nach juris). - BSG, 22.01.2008 - B 2 U 313/07 B
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
Ausschlaggebend ist dabei, ob die jeweilige Verrichtung noch innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. dazu u.a. Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. November 2008 zum Aktenzeichen B 2 U 313/07 R, zitiert nach juris). - BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des …
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Juni 2010 zum Aktenzeichen B 2 U 12/09 R; Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2009 zum Aktenzeichen L 3 U 1027/05, beide zitiert nach juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 3 U 1027/05
Arbeitsunfall; Sturz; Unfallkausalität; Krampfanfall; Alkoholentzugssyndrom
Auszug aus SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu einem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität), und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Juni 2010 zum Aktenzeichen B 2 U 12/09 R; Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2009 zum Aktenzeichen L 3 U 1027/05, beide zitiert nach juris).