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   SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14   

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SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14 (https://dejure.org/2015,35356)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14 (https://dejure.org/2015,35356)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 (https://dejure.org/2015,35356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell - wichtiger Grund - beabsichtigter nahtloser Übergang in die Altersrente - geänderte Rentenpläne wegen nachträglicher Änderung der Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung einer zwölfwöchigen Sperrzeit aufgrund des Abschluss eines befristeten Altersteilzeitvertrages trotz Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3
    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im Blockmodell - wichtiger Grund - beabsichtigter nahtloser Übergang in die Altersrente - geänderte Rentenpläne wegen nachträglicher Änderung der Rechtslage

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 283/12

    Ruhen des Arbeitslosengelds - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14
    Da sie kein konkretes Anschlussarbeitsverhältnis in Aussicht gehabt hat, hat sie die Beschäftigungslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Az. L 13 AL 283/12 - juris, Rn. 25).

    Dem entspricht es, wenn das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 25.02.2014, Az. L 13 AL 283/12 entschieden hat, dass der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nur dann einen wichtigen Grund darstellt, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses subjektiv geplant hatte, nach Ende der Altersteilzeit nahtlos in den Rentenbezug zu wechseln, dies objektiv möglich erschien und im Weiteren dann auch tatsächlich angestrebt wurde.

    Vielmehr führt er bewusst den Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit herbei und verwirklicht gerade das Verhalten, das nach dem gesetzgeberischen Willen mit einer Sperrzeit belegt werden soll (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Az. L 13 AL 283/12, juris - Rn. 28).

    Entscheidet sich ein Versicherter, nach Durchlaufen der Altersteilzeit dafür, nicht eine (mit Abschlägen verbundene) Altersrente in Anspruch zu nehmen, sondern sich erneut dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, so wird damit bewusst der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit herbeigeführt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Az L 13 AL 283/12, - juris, Rn. 32).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abschluss eines Altersteilzeitvertrages im

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14
    Indem die Klägerin mit ihrem Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitvertrages ihr ursprünglich unbefristetes Arbeitsverhältnis in ein bis zum 31.03.2014 befristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt hat, hat sie ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst (siehe hierzu: BSG, Urteil vom 21.07.2009, Az. B 7 AL 6/08 R- juris, Rn. 11) und ist dadurch nach Ende der Freistellungsphase beschäftigungslos geworden.

    Zwar kann der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages einen wichtigen Grund in diesem Sinne darstellen (BSG, Urteil vom 21.07.2009, Az. B 7 AL 6/08 R - juris, Rn. 14).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14
    Eine besondere Härte liegt vor, wenn nach den Gesamtumständen des Einzelfalls die Regeldauer im Hinblick auf die für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen als objektiv unverhältnismäßig anzusehen ist (BSG, Urteil vom 04.09.2001, Az. B 7 AL 4/01 R - juris, Rn. 21).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 112/75

    Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruchs wegen einer Sperrzeit - Herstellung der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14
    Dies hat das BSG bereits mit Urteil vom 20.04.1977 (Az. 7 Rar 112/75 - juris, Rn. 16) entschieden.
  • SG München, 05.11.2013 - S 35 AL 983/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14
    Etwas anderes ergibt sich nach Auffassung der Kammer auch nicht aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des SG München vom 05.11.2013, Az. S 35 AL 983/12 - juris.
  • SG Karlsruhe, 06.07.2015 - S 5 AL 3838/14

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 28.08.2015 - S 7 AL 1978/14
    Das Vorliegen eines wichtigen Grundes allein und ausschließlich im Zeitpunkt des versicherungswidrigen Verhaltens ist nach dieser Rechtsprechung gerade nicht ausreichend (so aber SG Karlsruhe, Urteil vom 06.07.2015, Az. S 5 AL 3838/14).
  • SG Marburg, 30.05.2016 - S 2 AL 58/14

    Ein wichtiger Grund zur Vermeidung einer Sperrzeit muss dem Arbeitslosen bereits

    Im vorliegenden Fall sind damit nur die Verhältnisse zur Zeit des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung (hier also im Oktober 2006) relevant (ebenso schon BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R - BSGE 104, 90 ff. = SozR 4.4300 § 144 Nr. 18 = juris Rn. 12 unter Hinweis auf BSGE 95, 232 ff. [BSG 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R] = SozR 4.4300 § 144 Nr. 11, jeweils Rn. 16; zustimmend damals Gagel, jurisPR.SozR 26/2009 Anm. 2; ebenso aus jüngerer Zeit: SG Kassel, Urteil vom 30. November 2015 - S 3 AL 10/15 - juris und SG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2015 - S 5 AL 3838/14 - juris; rechtlich wie hier bei abweichender Würdigung des dortigen tatsächlichen Sachverhalts: Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Dezember 2015 - L 10 AL 52/15 - juris und SG Stade, Urteil vom 26. November 2015 - S 16 AL 94/14 - juris; anderer Rechtsansicht: SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - juris und SG Speyer, Urteil vom 13. Mai 2015 - S 1 AL 311/14 - juris).
  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 133/16

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Altersteilzeitvertrag im

    Nach Auffassung der 7. Kammer des Sozialgerichtes Karlsruhe (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 21 ff.; vgl. auch die Anm. zu dieser Entscheidung: Schmitz, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2014], § 159 [Aktualisierung] Rdnr. 32.4) erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nicht nur die im Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitvertrages bestehende Absicht, nach Durchlaufen der Altersteilzeit Rente zu beantragen.

    Dass entgegen diesen Ausführungen eine hinreichende Rechtsgrundlage vorhanden wäre, ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundessozialgericht vom 20. April 1977, auf das im vorliegenden Zusammenhang verschiedentlich Bezug genommen wird (vgl. z. B. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2016, a. a. O., Rdnr. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2016, a. a. O.; Bienert, info also 2015, 205 [208]; Bienert, info also 2016, 26 [27]).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - L 18 AL 96/16

    Ausschluss des Eintritts einer Sperrzeit bei Vereinbarung von Altersteilzeit

    Angesichts der konkreten, hier vorliegenden Umstände, insbesondere des für sie späten Bekanntwerdens der erheblich günstigeren Rentenpläne des Gesetzgebers und ihres Alters sowie der durch die ärztliche Stellungnahme vom 25. August 2014 belegten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch für Bürotätigkeiten hat sie sich zumutbar, aber auch im Interesse der Versichertengemeinschaft ausreichend bemüht, die ursprünglich von einem wichtigen Grund gedeckte Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern bzw kurzfristig eine sich anschließende (Dauer-)Beschäftigung zu finden, so dass ihr ihr Verhalten nach Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung insgesamt nicht vorwerfbar ist (so auch im Ergebnis SG Kassel, aaO, aA SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - juris Rn 20).
  • LSG Sachsen, 06.04.2017 - L 3 AL 291/15
    Nach Auffassung der 7. Kammer des Sozialgerichtes Karlsruhe (vgl. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 21 ff.; vgl. auch die Anm. zu dieser Entscheidung: Schmitz, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III [2014], § 159 [Aktualisierung] Rdnr. 32.4) erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Abschluss eines Altersteilzeitvertrages nicht nur die im Zeitpunkt des Abschlusses des Altersteilzeitvertrages bestehende Absicht, nach Durchlaufen der Altersteilzeit Rente zu beantragen.

    Dass entgegen diesen Ausführungen eine hinreichende Rechtsgrundlage vorhanden wäre, ergibt sich nicht aus dem Urteil des Bundessozialgericht vom 20. April 1977, auf das im vorliegenden Zusammenhang verschiedentlich Bezug genommen wird (vgl. z. B. SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - info also 2016, 22 ff. = juris Rdnr. 18; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2016, a. a. O., Rdnr. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2016, a. a. O.; Bienert, info also 2015, 205 [208]; Bienert, info also 2016, 26 [27]).

  • SG Marburg, 21.11.2016 - S 2 AL 42/16

    Arbeitslosenversicherung

    Im vorliegenden Fall sind damit nur die Verhältnisse zur Zeit des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung (hier also im November 2006) relevant (ebenso schon BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 6/08 R - BSGE 104, 90 ff. = SozR 4-4300 § 144 Nr. 18 = juris Rn. 12 unter Hinweis auf BSGE 95, 232 ff. = SozR 4-4300 § 144 Nr. 11, jeweils Rn. 16; zustimmend damals Gagel, jurisPR-SozR 26/2009 Anm. 2; ebenso aus jüngerer Zeit: SG Kassel, Urteil vom 30. November 2015 - S 3 AL 10/15 - juris und SG Karlsruhe, Urteil vom 6. Juli 2015 - S 5 AL 3838/14 - juris; rechtlich wie hier bei abweichender Würdigung des dortigen tatsächlichen Sachverhalts: Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Dezember 2015 - L 10 AL 52/15 - juris und SG Stade, Urteil vom 26. November 2015 - S 16 AL 94/14 - juris; anderer Rechtsansicht: SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - juris und SG Speyer, Urteil vom 13. Mai 2015 - S 1 AL 311/14 - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 187/15
    Angesichts der konkreten, hier vorliegenden Umstände, insbesondere des für sie späten Bekanntwerdens der erheblich günstigeren Rentenpläne des Gesetzgebers, ihres Alters und der nunmehr schon für die Zeit ab Mitte des Jahres 2014 in Aussicht genommenen Altersrente, hat sie sich zumutbar, aber auch im Interesse der Versichertengemeinschaft ausreichend bemüht, die ursprünglich von einem wichtigen Grund gedeckte Lösung des Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern bzw. kurzfristig eine sich anschließende (Dauer-)Beschäftigung zu finden, so dass ihr ihr Verhalten nach Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung insgesamt nicht vorwerfbar ist (so auch im Ergebnis SG Kassel, aaO, aA SG Karlsruhe, Urteil vom 28. August 2015 - S 7 AL 1978/14 - juris Rn 20).
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