Rechtsprechung
SG Heilbronn, 29.10.2011 - S 7 AL 4100/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges Verhalten - Weigerung, einen (abweichenden) schriftlichen Arbeitsvertrag zu unterschreiben - Nachweis des Kündigungsgrundes - Arbeitsverweigerung - vorsätzliche oder grob fahrlässige ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sperrzeitfeststellung im Sinne von § 144 Abs. 1 S. 1 SGB III ist nur bei arbeitsvertragswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund zulässig; Berücksichtigung arbeitsvertragswidrigen Verhaltens ohne wichtigen Grund für eine Sperrzeitfeststellung im Sinne von § 144 Abs. 1 S. 1 SGB ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sperrzeit bei Unterschriftenverweigerung unter den Arbeitsvertrag?
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Sperrzeit wegen verweigerter Unterschrift?
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Weigerung schlechteren Arbeitsvertrag zu unterschreiben rechtfertigt keine Sperrzeit
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Mündlicher Arbeitsvertrag gilt
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 10.05.2012)
Mündlicher Arbeitsvertrag gilt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Neuer Arbeitsvertrag abgelehnt - keine Sperrzeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterschrift verweigert: Keine Sperrzeit beim ALG
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmers nicht zur Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags verpflichtet - Weigerung zur Vertragsunterzeichnung zu geänderten Bedingungen stellt kein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 3 AL 1315/11
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges …
Auszug aus SG Heilbronn, 29.10.2011 - S 7 AL 4100/08
Da Sperrzeitbescheid und Bewilligungsbescheid prozessual untrennbar zusammenhängen, war über beide zu entscheiden (vgl. nur LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.06.2011, Az. L 3 AL 1315/11, juris - Rn. 26).