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SG Düsseldorf, 21.03.2013 - S 7 AS 805/13 |
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Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 21.03.2013 - S 7 AS 805/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 7 AS 686/13
Wird zitiert von ...
- SG Detmold, 27.04.2017 - S 18 AS 1197/15 Hiergegen erhoben der Kläger, seine Mutter und zwei Geschwister Klage (S 7 AS 805/13).
In dem Verfahren S 7 AS 805/13 blieb dabei die Höhe der Leistungsgewährung unverändert.
Dieser Bescheid war nach § 86 SGG Gegenstand des Klageverfahrens S 7 AS 805/13, da gegen den ursprünglichen vorläufigen Bewilligungsbescheid vom 25.06.2012 Widerspruch erhoben wurde und sämtliche diesen Bescheid abändernden Verwaltungsakte während des Widerspruchsverfahrens Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden sind (§ 86 SGG).
Entsprechend war auch die endgültige Festsetzung des Leistungsanspruches für Juli 2012 Gegenstand des Klageverfahrens S 7 AS 805/13.
Jedoch war bis zum Abschluss des Klageverfahrens S 7 AS 805/13 nicht abschließend geklärt, ob nicht noch ein höherer Leistungsanspruch für Juli 2012 besteht.