Rechtsprechung
SG Duisburg, 20.08.2004 - S 7 KR 177/02 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Durchführung einer videogestützten Epilumnieszenz-Mikroskopie als Sachleistung; Auswirkungen des Fehlens einer positiven Stellungnahme des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Anwendbarkeit der Untersuchungsmethode in der vertragsärztlichen ...
- medcontroller.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- SG Kassel, 01.06.2011 - S 12 KR 45/10
Krankenversicherung - Behandlung einer Beinspastik - Anspruch auf …
Insoweit bestätigen die vorstehenden Ausführungen bezogen auf das konkrete Krankheitsbild der Klägerin nicht nur das Vorliegen eines Seltenheitsfalles; nach Ausschöpfung der weiteren Behandlungsmöglichkeiten werden Wirksamkeit und Notwendigkeit der Behandlung mit Botulinumtoxin bzw. hier konkret in Form der Gabe von Xeomin® im Off-Label-Use sodann auch durch den MDK, dessen Ausführungen für die Beklagte nach § 275 SGB V selbst richtungsgebend sein sollten, zuletzt nicht mehr in Frage gestellt, wobei Erfolg versprechende, bereits anerkannte Alternativmethoden mit demselben Erfolg - wie ihn die hier streitige Behandlung nach den vorgelegten Krankenunterlagen zumindest im Sinne einer Milderung und dann auch Linderung der Schmerzsymptomatik zeigt - entweder selbst nicht vorliegen oder - worauf vorliegend entscheidend abzustellen ist - bereits ausgeschöpft sind (vgl. hierzu u.a. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Mai 2002, L 4 KR 19/01; SG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2003, S 23 KR 983/03 ER; SG Duisburg, Urteil vom 20. August 2004, S 7 KR 177/02) oder der Klägerin - wie die intrathekale Baclofentherapie - aus ihrem o.a. Vorbringen und den insoweit vorgelegten ärztlichen Unterlagen hier zumindest aus ärztlich-medizinisch nicht zumutbar sind, ggf. sogar ohnehin nachrangig sein könnte.