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   SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21   

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SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21 (https://dejure.org/2022,8122)
SG Gießen, Entscheidung vom 22.03.2022 - S 7 KR 635/21 (https://dejure.org/2022,8122)
SG Gießen, Entscheidung vom 22. März 2022 - S 7 KR 635/21 (https://dejure.org/2022,8122)
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  • LSG Hessen, 08.02.2018 - L 1 KR 333/17
    Auszug aus SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21
    Die Beklagte verwies hierzu auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 08.02.2018 - L 1 KR 333/17 -.

    § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V stellt damit im Gegensatz zu § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V nicht auf den Tag der ärztlichen Feststellung, sondern den Beginn der (weiteren) Arbeitsunfähigkeit ab (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 08.02.2017 - L 1 KR 333/17 -).

    Entscheidend ist - auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Ruhensvorschrift - allein, dass nach Ablauf der gemeldeten befristeten Arbeitsunfähigkeit spätestens binnen einer Woche weitere (ärztlich festgestellte) Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird (zuletzt SG Gießen, Urteile vom 15.12.2020 - S 7 KR 1799/19 - und vom 10.11.2020 - S 7 KR 1774/19 - vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 08.02.2017 - L 1 KR 333/17 -).

    Die Meldefrist des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist nach § 26 Abs. 1 und 3 SGB X i.V.m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB wie folgt zu berechnen: Sie beginnt mit dem Tage, der auf den des tatsächlichen Eintritts der (weiteren) Arbeitsunfähigkeit folgt und endet eine Woche später mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag entspricht, an dem die (weitere) Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist bzw. am nächsten Werktag bei Fristende auf einem Samstag, Sonn- oder Feiertag (Hessisches LSG, Urteil vom 08.02.2017 - L 1 KR 333/17 - Brinkhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 49 SGB V, Rn. 47).

    Dem vom Hessischen LSG (Urteil vom 08.02.2017 - L 1 KR 333/17 ) entschiedenen Fall lagen zeitlich überlappende AU-Bescheinigungen, nämlich bis zum 06.05.2015 und ab dem 04.05.2016 zugrunde.

    Insoweit vertritt die Kammer - anders als in ihrem Urteil vom 15.12.2020 - S 7 KR 1799/19 - nicht mehr die Auffassung, dass die von der Beklagten dargelegte Lesart des Urteils vom 08.02.2017 - L 1 KR 333/17 - denkbar sein und eine Divergenz i.S.v. Nr. 2 oder ein Klärungsbedürfnis i.S.v. Nr. 1 begründen könnte.

  • BSG, 13.04.1967 - 5 RKn 76/64

    Gewährung von Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit - Rechtzeitige Meldung der

    Auszug aus SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21
    Die Meldung kann demnach mündlich (auch telefonisch) oder schriftlich erfolgen (vgl. BSGE 26, 198, 202).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21
    Denn bei der Meldung der Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine Obliegenheit des Versicherten; die Folgen einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Meldung sind deshalb grundsätzlich von ihm zu tragen; § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist strikt zu handhaben (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R -, juris).
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

    Auszug aus SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21
    Die rechtzeitige Absendung reicht nicht aus; auch die unverzügliche Nachholung nach Kenntnis eines Verlustes heilt nicht rückwirkend (BSGE 52, 254, 257).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21
    Für den Krankengeldanspruch ist mithin weder auf den Beginn der Krankheit noch auf den tatsächlichen Beginn der Arbeitsunfähigkeit, sondern auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R -, juris; Gerlach in: Hauck/Noftz, SGB, 05/10, § 46 SGB V, Rn. 23).
  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 48/18 B

    Krankengeldrechtlicher Beginn der Meldefrist bei sich zeitlich überschneidenden

    Auszug aus SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat Beschluss vom 04.06.2019 - B 3 KR 48/18 B -, juris, Rn. 11 zu dieser Frage folgendes ausgeführt:.
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft als

    Auszug aus SG Gießen, 22.03.2022 - S 7 KR 635/21
    Ob und in welchem Umfang sie Krankengeld beanspruchen können, richtet sich nach dem Versicherungsverhältnis, das bei Entstehung des Krankengeldanspruchs vorliegt (BSG, Urteil vom 04.03.2014 - B 1 KR 17/13 R -, juris, Rn. 22).
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