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SG Dortmund, 13.11.2013 - S 7 VJ 601/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens nach Feststellung des Guillain-Barre-Syndroms
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anerkennung eines Impfschadens
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Hepatitis B-Impfung - Guillain-Barré-Syndrom als Impfschaden anerkannt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B - Impfung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Impfschäden: Patienten erhalten Entschädigung!
- bista.de (Kurzinformation)
Guillain-Barré-Syndromm nach Hepatitis B-Impfung als Impfschaden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung anzuerkennen - LWL Versorgungsamt Westfalen muss Beschädigtenversorgung gewähren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R
Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie …
Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2013 - S 7 VJ 601/09
Als anspruchsbegründende Tatsachen müssen die schädigende Einwirkung (die Impfung), die gesundheitliche Schädigung (Impfkomplikation) und Impfschaden (Dauerleiden) nachgewiesen sein, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass kein vernünftiger Mensch noch Zweifel hat (vgl. BSG Urteil vom 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R - und LSG NRW Urteil vom 28.11.2012 - L 10 (6) VJ 18/08; dieses und nachfolgende Urteile jeweils veröffentlicht im "juris"). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - L 10 (6) VJ 18/08
Auszug aus SG Dortmund, 13.11.2013 - S 7 VJ 601/09
Als anspruchsbegründende Tatsachen müssen die schädigende Einwirkung (die Impfung), die gesundheitliche Schädigung (Impfkomplikation) und Impfschaden (Dauerleiden) nachgewiesen sein, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt werden können, dass kein vernünftiger Mensch noch Zweifel hat (vgl. BSG Urteil vom 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R - und LSG NRW Urteil vom 28.11.2012 - L 10 (6) VJ 18/08; dieses und nachfolgende Urteile jeweils veröffentlicht im "juris").
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2017 - L 10 U 1779/15 Vereinbar sei diese Auffassung auch mit dem vom Sozialgericht Dortmund in seinem Urteil vom 13.11.2013, S 7 VJ 601/09, bejahten Zusammenhang einer Schutzimpfung gegen Hepatitis A und B mit dem auch bei ihm aufgetretenen GBS.