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   SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13   

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https://dejure.org/2014,32237
SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13 (https://dejure.org/2014,32237)
SG Berlin, Entscheidung vom 03.09.2014 - S 71 KA 381/13 (https://dejure.org/2014,32237)
SG Berlin, Entscheidung vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 (https://dejure.org/2014,32237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für die von Weiterbildungsassistenten erbrachten antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.03.2010 - B 6 KA 13/09 R

    Vertragsarzt - Vergütung zeitgebundener und genehmigungsbedürftiger

    Auszug aus SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13
    In Umsetzung des Urteils vom 10.11.2010 und der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17.03.2010 - B 6 KA 13/09 R) unterzog die Beklagte die Praxis der Klägerin einer Überprüfung.

    Gemäß Ziffer 2.2.2 des Beschlusses muss der Mindestpunktwert jedoch nur bis zu einer Obergrenze von 561.150 Punkten je Quartal und Arzt bzw. Therapeut vergütet werden (BSG, Urteil vom 17. März 2010 - B 6 KA 13/09 R -, SozR 4-2500 § 85 Nr. 51, SozR 4-5540 § 15 Nr. 1).

    Die weitere Vorgabe des BSG (vgl. Urteil vom 17.03.2010, a.a.O.), dass alle von den Weiterbildungsassistenten erbrachten Leistungen der Klägerin als eigene Leistungen zugerechnet werden können, ist laut des Bescheides vom 30.12.2011 ebenfalls erfüllt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist - sollte die Prüfung ergeben, dass eine Zurechnung bei den abgerechneten Leistungen berechtigt war - in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV vorliegen (vgl. BSG Urteil v. 17.03.2010, a.a.O.).

    Zwar sind bei der Prüfung, ob eine übergroße Praxis gegeben ist, arztindividuelle Gegebenheiten außer Betracht zu lassen (BSG Urteil v. 17.03.2010, a.a.O).

  • SG Berlin, 25.09.2013 - S 83 KA 323/12
    Auszug aus SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13
    Nach Auffassung der Kammer ist dem Wortlaut des § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV zu entnehmen, dass zwischen der Vergrößerung der Kassenpraxis oder dem Aufrechterhalten eines übergroßen Praxisumfangs und der Beschäftigung eines Assistenten zumindest ein Ursachenzusammenhang bestehen muss ("dienen") (SG Berlin, Urteil vom 25. September 2013 - S 83 KA 323/12 -, juris).

    Es ist für die Kammer weder eine spezielle Rechtsgrundlage noch ein allgemeiner Grundsatz ersichtlich, weshalb die grundsätzlich die Beklagte - als Anspruchstellerin hinsichtlich der Rückforderung im Wege der sachlich-rechnerischen Richtigstellung - treffende objektive Beweislast umgekehrt sein sollte (SG Berlin, Urteil vom 25. September 2013 - S 83 KA 323/12 -, juris, vgl. auch zur grundsätzlichen objektiven Beweislast der Beklagten: Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.3.2000 - B 6 KA 16/99 R -juris).

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Auszug aus SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13
    Dies entspreche ungefähr dem Begriff der "übermäßigen Ausdehnung" der Tätigkeit des Vertragsarztes iS des § 85 Abs. 4 SGB (BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 14/04 R -, SozR 4-5520 § 32 Nr. 2, SozR 4-2500 § 85 Nr. 25).

    Das BSG hat insoweit deutlich entschieden, dass der Annahme eines übergroßen Praxisumfangs nicht mit Erfolg entgegenhalten werden kann, die Genehmigung der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bedeute zugleich die Billigung hoher Fallzahlen (BSG, Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 14/04 R -, SozR 4-5520 § 32 Nr. 2, SozR 4-2500 § 85 Nr. 25).

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13
    Es ist für die Kammer weder eine spezielle Rechtsgrundlage noch ein allgemeiner Grundsatz ersichtlich, weshalb die grundsätzlich die Beklagte - als Anspruchstellerin hinsichtlich der Rückforderung im Wege der sachlich-rechnerischen Richtigstellung - treffende objektive Beweislast umgekehrt sein sollte (SG Berlin, Urteil vom 25. September 2013 - S 83 KA 323/12 -, juris, vgl. auch zur grundsätzlichen objektiven Beweislast der Beklagten: Urteil des Bundessozialgerichts vom 8.3.2000 - B 6 KA 16/99 R -juris).
  • SG Berlin, 04.03.2009 - S 83 KA 1643/06
    Auszug aus SG Berlin, 03.09.2014 - S 71 KA 381/13
    Es ist zwischen den Beteiligten unstreitig, dass der Mindestpunktwert 4, 4230 Cent beträgt (vgl. auch (SG Berlin, Urteil vom 04. März 2009 - S 83 KA 1643/06 -, juris).
  • SG Berlin, 13.09.2017 - S 83 KA 423/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung - Beschäftigung eines

    Trotzdem kann es sein, dass beide Psychotherapeuten in gleicher Weise ausgelastet sind (so im Ansatz SG Berlin, Urteil vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 -, Rn. 29, juris).

    Andernfalls hätte die Vorschrift dahingehend lauten müssen, dass bei einem übergroßen Praxisumfang kein Weiterbildungsassistent beschäftigt werden darf (SG Berlin, Urteil vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 -, Rn. 32, juris).

    Bei der Frage, ob die Beschäftigung der Weiterbildungsassistentin der Aufrechterhaltung der übergroßen Praxis i.S.d. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV dient, trägt die Beklagte die Beweislast (vgl. insoweit ausführlich SG Berlin, Urteil vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 -, Rn. 34f, juris).

  • SG Berlin, 20.04.2016 - S 22 KA 161/14

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Medizinisches

    Der Weiterbildungsassistent muss daher kausal die Praxisvergrößerung mit herbeigeführt bzw. den übergroßen Praxisumfang mit aufrechterhalten haben (so auch SG Berlin, Urt. v. 25.09.2013 - S 83 KA 323/12 - juris Rn. 23; Urt. v. 03.09.2014 - S 71 KA 381/13 - juris Rn. 26; Bäume u.a., Ärzte-ZV-Komm., § 32 Rn. 49; Scholz, Beck´scher Online-Kommentar Sozialrecht, § 32 Ärzte-ZV Rn. 40).

    Dabei kann offenbleiben, ob die festgestellte Vergrößerung der Kassenpraxis oder die Praxisgröße im Verhältnis zur Fachgruppe lediglich Aufgreifkriterium (in diesem Sinne Steinhilper a.a.O. S. 309) oder Indiz ist (so SG Berlin, Urt. v 25.09.2013 a.a.O. Rn. 27; Urt. v. 03.09.2014 a.a.O. Rn. 34).

  • SG Berlin, 13.09.2017 - S 83 KA 109/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergrößerung der Praxis iS des § 32 Abs 3 Ärzte-ZV

    Andernfalls hätte die Vorschrift dahingehend lauten müssen, dass bei einem übergroßen Praxisumfang kein Weiterbildungsassistent beschäftigt werden darf, bzw. dass es bei der Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nicht zu einer Fallzahlerweiterung kommen darf, die 25% überschreitet (SG Berlin, Urteil vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 -, Rn. 32, juris).

    Bei der Frage, ob die Beschäftigung der Weiterbildungsassistenten der Vergrößerung der Praxis dient i.S.d. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV dient, trägt die Beklagte die Beweislast (vgl. insoweit ausführlich SG Berlin, Urteil vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 -, Rn. 34f, juris; zuletzt, SG Berlin, Urteil vom 13. September 2017 - S 83 KA 423/14, für juris vorgesehen).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - L 7 KA 76/14

    Vertragsärztliche Versorgung - ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte -

    57 Aber auch soweit in der Rechtsprechung ein Kausalzusammenhang zwischen der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs gefordert wurde (SG Berlin, Urteile vom 25. September 2013 - S 83 KA 323/12 - , vom 20. April 2016 - S 22 KA 161/14 - und vom 03. September 2014 - S 71 KA 381/13 - jeweils juris), wurde er nur bei Fehlen plausibler Erklärungen für den übergroßen Praxisumfang angenommen.
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