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   SG Berlin, 20.11.2018 - S 78 AS 338/17   

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SG Berlin, 20.11.2018 - S 78 AS 338/17 (https://dejure.org/2018,60601)
SG Berlin, Entscheidung vom 20.11.2018 - S 78 AS 338/17 (https://dejure.org/2018,60601)
SG Berlin, Entscheidung vom 20. November 2018 - S 78 AS 338/17 (https://dejure.org/2018,60601)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2019 - L 10 AS 17/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostenguthaben -

    Zudem haben die Kläger jeweils getrennt vor dem SG Berlin Klage gegen den sie jeweils betreffenden Erstattungsbescheid vom 05. Oktober 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05. Dezember 2016 erhoben, wobei die Klage der Klägerin unter dem Aktenzeichen Klage S 77 AS 337/17 und die Klage des Klägers unter dem Aktenzeichen S 78 AS 338/17 registriert worden sind und beide Kläger insoweit jedoch lediglich begehrt haben, die sie betreffenden Erstattungen auf einen Betrag in Höhe von jeweils 282, 33 EUR zu beschränken.Das SG Berlin hat neben den unter den Aktenzeichen S 91 AS 339/17, S 78 AS 338/17 und S 77 AS 337/17 registrierten Klagen noch die folgenden drei Klagen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens S 78 AS 338/17 verbunden (Beschluss vom 07. Juli 2017).Die Klage mit dem Aktenzeichen S 167 AS 1867/17, mit der sich die Kläger gegen die endgültige Festsetzung ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld II für Juli 2016 in Höhe von jeweils 49, 97 EUR (Leistungen zur Deckung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung) im weiteren Leistungsbescheid vom 05. Oktober 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 05. Januar 2017 wenden, gerichtet auf höhere endgültige Leistungen als ihnen für diesen Monat vorläufig bewilligt und ausgezahlt worden waren nach vorangegangenen vorläufigen Bewilligungsentscheidungen für diesen Monat in Höhe von jeweils monatlich 120, 26 EUR (Bescheid vom 29. Juni 2016, dessen Bewilligungszeitraum ursprünglich die Zeit von Juli 2016 bis Dezember 2016 umfasste, aber mit bestandskräftig gewordenem Bescheid vom 05. Oktober 2016 ab August 2016 aufgehoben worden war).

    Mit Beschluss vom 08. Juli 2019 hat der Senat die Berufung, soweit ihr die Klageverfahren, die vor dem SG Berlin ursprünglich unter den Aktenzeichen S 77 AS 337/17, S 167 AS 1867/17, S 156 AS 1866/17 und S 171 AS 1868/17 sowie ursprünglich allein unter dem Aktenzeichen S 78 AS 338/17 geführt worden sind, zugrunde lagen von der vorliegenden Berufung abgetrennt (§ 113 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz ).

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