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   SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09 ER   

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SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09 ER (https://dejure.org/2009,16207)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09 ER (https://dejure.org/2009,16207)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2009 - S 8 AS 1073/09 ER (https://dejure.org/2009,16207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Kostenübernahme für möblierte Wohnung - keine Kürzung für Vollmöblierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Abzuges einer Pauschale für "Vollmöblierung" der Wohnung in Höhe von 20,- Euro monatlich von den Kosten der Unterkunft und Heizung; Summarische Prüfung der Sachlage und Rechtslage bzgl. des Bestehens eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrunds

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    1. Auch bei dem Teil der Mietkosten, der auf die möblierte Zurverfügungstellung einer Wohnung entfällt, handelt es sich um Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs 1 S 1 SGB II, die vom Träger der Grundsicherung zu übernehmen sind, solange die Kosten der Unterkunft insgesamt ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Anspruch auf Zahlung des vollen Regelsatzes auch bei möblierter Wohnung - Abzug von Pauschalbetrag wegen Vollmöblierung unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Hiernach ist der pauschale Abzug von 20,- Euro für Vollmöblierung nach dem Muster der "Warmwasserpauschale" (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 27.02.2008 (B 14/11b AS 15/07 R)) mit dem Argument, es handele sich dabei um die anteilig im Regelsatz enthaltenen Kosten für Instandhaltung und Ersatz vorhandener Einrichtungsgegenstände, nicht gerechtfertigt.

    Darüber hinaus sind anders als die Kosten der Warmwasserbereitung, deren Abzugsfähigkeit von den Kosten der Unterkunft und Heizung das Bundessozialgericht mit Urteil vom 27.02.2008 (B 14/11b AS 15/07 R) in dem Umfang, in welchem diese pauschal in der Regelleistung enthalten sind, grundsätzlich bestätigt hat, die Kosten für eine Möblierung der Unterkunft/Wohnung der Mietsache selbst - und damit ohne Aufgabe der Produkttheorie nicht trennbar - als "Ausstattung" zuzurechnen.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    In derartigen Fällen müssen die Gerichte, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 2003, 1236, 1237; Bundesverfassungsgericht NVwZ 2004, 95, 96).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinem Begehren verfolgt (Bundesverfassungsgericht NVwZ 2004, 95, 96).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - L 7 AS 19/07

    Fehlende Kostensenkungsaufforderung des Grundsicherungsträgers vor Versagung der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.12.2007, L 7 AS 19/07) an, wonach die in der Miete enthaltene anteilige Vergütung für die Zurverfügungstellung und Nutzungsberechtigung von Möbeln (Miete für eine möblierte Wohnung) grundsätzlich Teil der Gesamtkosten der Mietsache und von diesen regelmäßig nicht trennbar - es sei denn bei bestehendem Wahlrecht (Mietmöglichkeit eines Zimmers wahlweise möbliert od. unmöbliert), für das hier kein Anhaltspunkt vorliegt - ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Die Eilbedürftigkeit einer erstrebten Regelung ist regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für bereits vor Stellung des einstweiligen Rechtsschutzantrages abgelaufene Zeiträume erhoben werden (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.3.2007 -L 7 AS 1214/07 ER-B, zitiert nach juris, Rdnr. 3; dass., Beschluss vom 1.8.2005 -L 7 AS 2875/05 ER-B; dass., Beschluss vom 17.8.2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.10.2008 - L 8 B 301/08, Rdnr. 15 nach juris; jeweils m.w.N.).
  • SG Freiburg, 30.06.2008 - S 2 AS 5218/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Berücksichtigung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Der Gesetzgeber hat mit der Pauschalierung des Bedarfs in § 20 SGB II zu erkennen gegeben, dass er eine Aufspaltung der durch das Gesetz festgelegten einheitlichen Regelleistung in eine Vielzahl von "Einzelbedarfen" erkennbar nicht gewollt hat (SG Freiburg, Urteil vom 30.06.2008, S 2 AS 5218/07, mit Verweis auf Berlit, NDV 2006, S. 5 [15]).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2008 - L 7 SO 5988/07

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - ambulant betreutes Wohnen -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Auch aus der Produkttheorie (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, Rn. 20), wonach es dahinstehen kann, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung, Lage etc isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird, folgt nach Auffassung des Gerichts hiernach bereits, dass die Kosten auch einer möblierten Wohnung grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe als Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu tragen sind, solange sie angemessen sind (vgl. für sozialhilferechtlich anzuerkennende Unterkunftskosten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17.04.2008, L 7 SO 5988/07, Rn. 29).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Auch aus der Produkttheorie (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, Rn. 20), wonach es dahinstehen kann, ob einzelne Faktoren wie Ausstattung, Lage etc isoliert als angemessen anzusehen sind, solange der Grundsicherungsträger nicht mit unangemessen hohen Kosten belastet wird, folgt nach Auffassung des Gerichts hiernach bereits, dass die Kosten auch einer möblierten Wohnung grundsätzlich in ihrer tatsächlichen Höhe als Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Grundsicherungsträger zu tragen sind, solange sie angemessen sind (vgl. für sozialhilferechtlich anzuerkennende Unterkunftskosten Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17.04.2008, L 7 SO 5988/07, Rn. 29).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2008 - L 8 B 301/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachträgliche Begrenzung des Streitgegenstandes -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Die Eilbedürftigkeit einer erstrebten Regelung ist regelmäßig zu verneinen, soweit Ansprüche für bereits vor Stellung des einstweiligen Rechtsschutzantrages abgelaufene Zeiträume erhoben werden (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.3.2007 -L 7 AS 1214/07 ER-B, zitiert nach juris, Rdnr. 3; dass., Beschluss vom 1.8.2005 -L 7 AS 2875/05 ER-B; dass., Beschluss vom 17.8.2005 - L 7 SO 2117/05 ER-B; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 23.10.2008 - L 8 B 301/08, Rdnr. 15 nach juris; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    In derartigen Fällen müssen die Gerichte, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 2003, 1236, 1237; Bundesverfassungsgericht NVwZ 2004, 95, 96).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 8 AS 1073/09
    Ist während des Hauptsacheverfahrens das Existenzminimum nicht gedeckt, kann die Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, selbst wenn die im Rechtsbehelfsverfahren erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt werden (Bundesverfassungsgericht, 12.5.2005, NVwZ 2005, 927, 928).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AS 1214/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - Gegenwartsbezug -

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2005 - L 7 AS 2875/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweilige Anordnung - Einkommens- und

  • LSG Hamburg, 28.01.2010 - L 5 AS 9/07

    Rechtmäßigkeit eines pauschalen Abzugs von Kosten der Haushaltsenergie von den

    Stellt der Gesetzgeber unter Verzicht auf eine individuelle Bedarfsbestimmung einen pauschalierten Betrag zu Gewährleistung des Existenzminimums zur Verfügung, würde ein Wertungswiderspruch entstehen, wenn im Einzelfall ein Bedarf ganz oder teilweise aus der Regelleistung, ebenso aber, wenn er aus den Kosten von Unterkunft und Heizung heraus gerechnet würde (BSG, Urt. v. 7.5.2009, a.a.O., unter Verweis auf Urt. v. 18.6.2008, a.a.O.; LSG Nordrh.-Westf., Urt. v. 13.12.2007 - L 7 AS 19/07, juris; SG Karlsruhe, Beschl. v. 26.3.2009 - S 8 AS 1073/09 ER, juris; zustimmend Berlit, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2009 - L 6 AS 744/07
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist von diesen KdU nach § 22 Abs. 1 SGB II kein Abzug für die Möblierung des Studentenappartements vorzunehmen (im Ergebnis auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 11. Dezember 2008, L 13 AS 36/08; LSG NRW vom 13. Dezember 2007, L 7 AS 19/07 und BSG Urteil vom 7. Mai 2009, B 14 AS 14/08 R, das im Zeitpunkt dieser Entscheidung noch nicht mit Gründen versehen vorliegt; BSG Urteil vom 19. März 2008, B 11b AS 31/06 R; SG Freiburg Urteil vom 30. Juni 2008, S 2 AS 5218/07; SG Karlsruhe, Beschluss vom 26. März 2009, S 8 AS 1073/09 ER).

    Werden deshalb im Einzelfall durch Leistungen zB für Unterkunft Bedarfe befriedigt, die auch bereits von der Regelleistung des § 20 SGB II abgedeckt werden, so ist dies als Konsequenz der Pauschalierung hinzunehmen (LSG NRW Urteil vom 13. Dezember 2007, L 7 AS 19/07 und im Ergebnis wohl auch BSG Urteil vom 7. Mai 2009, aaO; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17. April 2008, L 7 SO 5988/07; SG Karlsruhe Beschluss vom 26. März 2009, S 8 AS 1073/09 ER; SG Freiburg Urteil vom 30. Juni 2008, S 2 AS 5218/07; aA SG Detmold, Gerichtsbescheid vom 21. Mai 2007, S 4 AS 50/06, BSG Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 58/06 R).

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