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   SG Detmold, 20.02.2015 - S 8 SO 5/15 ER   

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https://dejure.org/2015,4075
SG Detmold, 20.02.2015 - S 8 SO 5/15 ER (https://dejure.org/2015,4075)
SG Detmold, Entscheidung vom 20.02.2015 - S 8 SO 5/15 ER (https://dejure.org/2015,4075)
SG Detmold, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - S 8 SO 5/15 ER (https://dejure.org/2015,4075)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für die Teilnahme an einer Offenen Ganztagsschule

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Eingliederungshilfe durch die Übernahme der Kosten eines Integrationshelfers für die Teilnahme an einer Offenen Ganztagsschule

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Schwerstbehinderten auf einen Integrationshelfer für den Schulbesuch im Wege des einstweiligen Rechtschutzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 285/12

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form

    Auszug aus SG Detmold, 20.02.2015 - S 8 SO 5/15
    (vgl. zum Vorstehenden SG Detmold, Urteil vom 28.10.2014, Az.: S 2 SO 285/12; ebenso zu den Randstunden der Hauptschule SG Detmold, Urteil vom 28.10.2014, Az.: S 2 SO 103/12).

    (vgl. zum Vorstehenden SG Detmold, Urteil vom 28. Oktober 2014, Az.: S 2 SO 285/12).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Detmold, 20.02.2015 - S 8 SO 5/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. zuletzt Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Detmold, 20.02.2015 - S 8 SO 5/15
    Hiervon ausgehend handelt es sich bei den Kosten für einen Integrationshelfer für die Nachmittagsstunden der Offenen Ganztagsschule in der Grundschule (im Folgenden: OGS) um eine gemäß § 92 Abs. 2 SGB XII einkommens- und vermögensunabhängig zu gewährende Hilfe für eine angemessene Schulbildung im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII. Dies ergibt sich bei der Auslegung dieser Norm zur Überzeugung des Gerichts insbesondere im Lichte der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.03.2012 zum Verfahren B 8 SO 30/10 R.
  • SG Detmold, 28.10.2014 - S 2 SO 103/12

    Anspruch auf die Gewährung von Eingliederungshilfe in Form eines

    Auszug aus SG Detmold, 20.02.2015 - S 8 SO 5/15
    (vgl. zum Vorstehenden SG Detmold, Urteil vom 28.10.2014, Az.: S 2 SO 285/12; ebenso zu den Randstunden der Hauptschule SG Detmold, Urteil vom 28.10.2014, Az.: S 2 SO 103/12).
  • SG Kassel, 26.07.2018 - S 11 SO 160/16
    Dazu verweist der Prozessbevollmächtigte des Klägers auf einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 13.02.2015 (S 8 SO 5/15), wonach die Finanzierung eines Integrationshelfers als einkommens- und vermögensunabhängig zu gewährende Hilfe für eine angemessene Schulbildung zu Gunsten eines behinderten schulpflichtigen Kindes auch für die Zeit der Nachmittagsbetreuung in einer Grundschule mit offenem Ganztagsangebot beansprucht werden könne.
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