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   SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16   

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https://dejure.org/2018,37735
SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16 (https://dejure.org/2018,37735)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.10.2018 - S 8 U 207/16 (https://dejure.org/2018,37735)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - S 8 U 207/16 (https://dejure.org/2018,37735)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr - Keine Anerkennung als Arbeitsunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall auf dem Nachhauseweg von der Arbeit - Zusammenstoß mit einer U-Bahn an unbeschranktem Bahnübergang - Frakturen und Hirnblutung - kein Arbeitsunfall - Handytelefonat beim Überqueren des Bahnübergangs - gemischte Tätigkeit - Unfall ist dem Telefonieren zuzurechnen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Arbeitsunfall bei Handynutzung im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Oh du fröhliche Arbeitswelt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fußgänger und Handynutzung - Zusammenstoß mit der U-Bahn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung im Straßenverkehr

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Handynutzung auf dem Heimweg = Nicht versichert!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handynutzung als wesentliche Unfallursache: Kein Unfallversicherungsschutz bei Handynutzung auf dem Heimweg - Gleichzeitiges Telefonieren mit dem Handy auf dem Heimweg stellt keine versicherte Tätigkeit dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Um das Vorliegen eines Arbeitsunfalls annehmen zu können, muss die versicherte Verrichtung den Gesundheitserstschaden rechtlich "wesentlich" verursacht haben, d.h. die versicherte Verrichtung muss für das Unfallereignis und dadurch für den Gesundheitserstschaden eine Wirkursache gewesen sein (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - juris Rn. 31 ff.).

    Sie muss ex post, d.h. aus nachträglicher Sicht nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - juris Rn. 31 ff.).

    Entscheidend ist, ob sich durch das versicherte Handeln ein Risiko verwirklicht hat, gegen das der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand gerade Schutz gewähren soll (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - juris Rn. 37, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 - juris Rn. 26).

    Eine Verkehrsgefahr, die sich erst und allein aus der unversicherten Tätigkeit ergibt, eröffnet schon nicht den Schutz der Wegeunfallversicherung (BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - juris Rn. 49).

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Da mithin nicht von einer einzigen Verrichtung auszugehen ist, bedarf es auch keiner Abgrenzung zu anderen Fallkonstellationen, wie der gemischten Motivationslage bzw. Handlungstendenz (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R - juris Rn. 20 f.).

    Wirkursachen sind nur solche Bedingungen, die erfahrungsgemäß die infrage stehende Wirkung ihrer Art nach notwendig oder hinreichend herbeiführen (BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 - juris Rn. 25).

    Steht die versicherte Tätigkeit als eine der Wirkursachen fest, muss sich auf der zweiten Stufe die Einwirkung rechtlich unter Würdigung auch aller weiteren auf der ersten Stufe festgestellten mitwirkenden unversicherten Ursachen als Realisierung einer in den Schutzbereich des jeweils erfüllten Versicherungstatbestandes fallenden Gefahr darstellen (BSG, Urteil vom 26. Juni 2014, a.a.O.).

    Entscheidend ist, ob sich durch das versicherte Handeln ein Risiko verwirklicht hat, gegen das der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand gerade Schutz gewähren soll (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 2 U 19/11 R - juris Rn. 37, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 - juris Rn. 26).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Eine "Verrichtung" ist stets ein konkretes, also auch räumlich und zeitlich bestimmtes Verhalten, das seiner Art nach von Dritten beobachtbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris Rn. 22).

    Gemischte Tätigkeiten setzen (zumindest) zwei gleichzeitig ausgeübte untrennbare Verrichtungen voraus, von denen (wenigstens) eine den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris Rn. 22; BSG, Urteil vom 15. Mai 2012 - B 2 U 8/11 R - juris Rn. 75).

    Denn bei einer gemischten Motivationslage bzw. einer gespaltenen Handlungstendenz wird nur eine einzige Verrichtung ausgeübt, die aber gleichzeitig sowohl einen privatwirtschaftlichen als auch betrieblichen, auf die Erfüllung eines Versicherungstatbestandes gerichteten Zweck verfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 9. November 2010 - B 2 U 14/10 R - juris Rn. 23, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - juris Rn. 9 m.w.N.; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 - juris Rn. 11).

    Ebenfalls kommt es bei einer gemischten Tätigkeit entgegen der Auffassung der Klägerin nicht darauf an, ob die zweite Verrichtung - hier das Telefonieren - die versicherte Tätigkeit wesentlich unterbricht (hierzu vgl. etwa BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 B 2 U 26/07 - juris Rn. 13 ff.).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 34/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - Wahlfreiheit -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Dabei muss die Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses im sachlichen Zusammenhang mit dem versicherten Zurücklegen des Weges stehen, sprich das Handeln des Versicherten muss der Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte dienen (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - juris Rn. 11; Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - juris Rn. 17 f.).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Daher ist davon auszugehen, dass die Beklagte allein über das Vorliegen eines Arbeitsunfalls entscheiden wollte (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R - Juris).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Dabei muss die Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses im sachlichen Zusammenhang mit dem versicherten Zurücklegen des Weges stehen, sprich das Handeln des Versicherten muss der Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte dienen (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - juris Rn. 11; Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - juris Rn. 17 f.).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 29/06 R - juris Rn. 9 m.w.N.; Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 - juris Rn. 11).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Zudem setzt die Gewährung von Sozialleistungen die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens vor Klageerhebung voraus, so dass eine Klage unzulässig ist, sofern die Verurteilung zur Gewährung konkreter Leistungen begehrt wird (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.10.2018 - S 8 U 207/16
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (BSG, Urteil vom 06. April 1989 - 2 RU 69/87 - juris).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2010 - L 3 U 138/07

    Verletztenrente; Vollbeweis eines Gesundheitserstschadens; Abgrenzung Vorschaden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - L 15 U 263/03

    Unfallversicherung

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 27/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

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