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   SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10   

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https://dejure.org/2012,33009
SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10 (https://dejure.org/2012,33009)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10 (https://dejure.org/2012,33009)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - S 81 KR 2081/10 (https://dejure.org/2012,33009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 Abs 4 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 6 Abs 1 Nr 3 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 1 SGB 11
    Sozialversicherungspflicht der im Besucherdienst des Deutschen Bundestags tätigen Honorarkräfte - Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses - Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei Tätigkeit für den Deutschen Bundestag als Besucherbetreuerin

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Besucherbetreuer des Deutschen Bundestags - freie Mitarbeiter - tatsächliches Beschäftigungsverhältnis - Weisungsabhängigkeit und Eingliederung - Scheinselbständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bundestag verstieß gegen eigene Gesetze - Jahrelanger Einsatz einer scheinselbständigen Besucherbetreuerin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Scheinselbständige im Deutschen Bundestag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinselbständigkeit einer Besucherbetreuerin im Bundestag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Scheinselbstständigkeit im Bundestag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht für Honorarkräfte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundestag hatte Scheinselbstständige im Besucherdienst beschäftigt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R, juris) Ausgangspunkt der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17; Urteil vom 28.05.2008, a.a.O.) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 24.01.2007, a.a.O., Rdnr. 17, m.w.N.).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R, juris) Ausgangspunkt der Prüfung ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 Rdnr. 17; Urteil vom 28.05.2008, a.a.O.) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    Einem im Vertrag dokumentierten Willen der Vertragsparteien, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, kommt jedenfalls dann indizielle Bedeutung zu, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (BSG, Urteil vom 28.05.2008, a.a.O., Rdnr. 16).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, S. 36 m.w.N.).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10
    Dass darüber hinaus keine konkrete(re)n Handlungsbefehle für den Umfang mit den Besuchern erteilt werden, steht der Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht entgegen, da bei Diensten höherer Art, bei denen fachliche Weisungen naturgemäß nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang erteilt werden, sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu einer funktionsgerecht dienenden dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10
    Anders als möglicherweise selbstständig tätige Besucherführer im Bundesrat, die mit Besuchergruppen eigenkreative Rollenspiele ausführen oder deren Vortrag durch eine besondere schöpferische Eigenleistung gekennzeichnet ist - vgl. hierzu LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 21. Juli 2011, L 1 KR 206/09, anders hingegen die Vorinstanz: Urteil des SG Berlin vom 2. Juni 2009, S 36 KR 2382/07 - beschränkte sich die Tätigkeit der Beigeladenen zu 4) auf einen untergeordneten Hilfsdienst, für den gebildete, aber nur kurz angelernte Kräfte eingesetzt wurden.
  • SG Berlin, 02.06.2009 - S 36 KR 2382/07

    Sozialversicherungspflicht der im Besucherdienst des Bundesrates tätigen

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 81 KR 2081/10
    Anders als möglicherweise selbstständig tätige Besucherführer im Bundesrat, die mit Besuchergruppen eigenkreative Rollenspiele ausführen oder deren Vortrag durch eine besondere schöpferische Eigenleistung gekennzeichnet ist - vgl. hierzu LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 21. Juli 2011, L 1 KR 206/09, anders hingegen die Vorinstanz: Urteil des SG Berlin vom 2. Juni 2009, S 36 KR 2382/07 - beschränkte sich die Tätigkeit der Beigeladenen zu 4) auf einen untergeordneten Hilfsdienst, für den gebildete, aber nur kurz angelernte Kräfte eingesetzt wurden.
  • SG Berlin, 14.01.2014 - S 89 KR 1744/10

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Honorarkraft im Bereich der mobilen

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den weiteren Inhalt der vorliegenden und der beigezogenen Gerichtsakte S 81 KR 2081/10 und den Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten (2 Bände) Bezug genommen, die vorlagen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1) geschlossene Rahmenvertrag enthält überwiegend für eine Selbständigkeit sprechende Regelungen (so auch die 81. Kammer im Urteil vom 26. Oktober 2012 zu einem ähnlichen Rahmenvertrag im Fall einer Besucherbetreuerin des Bundestages - S 81 KR 2081/10 -, juris; ebenso zum vorliegenden Vertrag BAG, Urteil vom 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 -, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2022 - L 1 BA 35/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw

    Ferner verweise sie auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Oktober 2012 (S 81 KR 2081/10).

    Im Gegensatz dazu ist das Sozialgericht Berlin in seinem Urteil vom 26. Oktober 2012 (S 81 KR 2081/10) zu dem Bestehen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses einer im Besucherdienst des Deutschen Bundestags tätigen Honorarkraft gelangt.

    Der Gästeführer trug zudem keine Dienstkleidung bzw. Kleidung mit dem Logo der Klägerin, im Gegensatz zu dem Besucherdienst beim Bundesrat (vgl. Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Oktober 2012, S 81 KR 2081/10).

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