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   SG Berlin, 19.02.2008 - S 87 AS 10154/06   

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https://dejure.org/2008,52516
SG Berlin, 19.02.2008 - S 87 AS 10154/06 (https://dejure.org/2008,52516)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.02.2008 - S 87 AS 10154/06 (https://dejure.org/2008,52516)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - S 87 AS 10154/06 (https://dejure.org/2008,52516)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2009 - L 28 AS 847/08

    Arbeitslosengeld II; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Berliner Mietspiegel

    Die Berufungen des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 19. Februar 2008 (S 87 AS 10154/06) und gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. November 2007 (S 100 AS 27229/07) werden zurückgewiesen.

    Mit am 16. Mai 2007 beim Sozialgericht B zum Aktenzeichen S 87 AS 10154/06 und zum Eilverfahren eingegangenen Schriftsatz hat der Kläger hinsichtlich der Zulässigkeitsbedenken des Sozialgerichts unter anderem auf den inzwischen vorliegenden Widerspruchsbescheid hinsichtlich der reduzierten Leistungsbewilligung ab 1. April 2007 hingewiesen und die Übernahme der vollen KdU begehrt.

    Mit am 29. Mai 2007 beim Sozialgericht Berlin zum Aktenzeichen S 87 AS 10154/06 eingegangenen Schriftsatz hat der Kläger weiter erklärt, dass er seine Klage gegen die oben genannten Bescheide erweitere und die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung monatlicher Leistungen unter Ansatz eines Regelsatzes in Höhe von 396, 75 EUR (ab März 2007) bzw. in Höhe von 398, 89 EUR (ab Juli 2007) begehre.

    Zur Begründung, auf deren Einzelheiten Bezug genommen wird, hat es im Wesentlichen ausgeführt, dass die Klage bzgl. der geltend gemachten höheren Regelleistung für März 2007 bereits wegen anderweitiger Rechtshängigkeit (Aktenzeichen S 87 AS 10154/06) unzulässig sei.

    Im Verfahren S 87 AS 10154/06 hat das Sozialgericht die Klagen mit Gerichtsbescheid vom 19. Februar 2008 abgewiesen.

    Gegen den ihm am 23. Februar 2008 zugestellten Gerichtsbescheid im Verfahren S 87 AS 10154/06 richtet sich die am 25. März 2008 eingelegte Berufung des Klägers, mit der er in ihrem sachlichen Gehalt auf seinen bisherigen Vortrag verweist.

    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B vom 19. Februar 2008 im Verfahren S 87 AS 10154/06 und das Urteil des Sozialgerichts B vom 28. November 2007 im Verfahren S 100 AS 27229/07 sowie den Bescheid des Beklagten vom 12. März 2007 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 18. April 2007 und des Widerspruchsbescheides vom 26. April 2007, dieser in Gestalt des Änderungsbescheides vom 02. Juni 2007 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, ihm Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Zeit vom 01. März bis zum 30. Juni 2007 unter Ansatz eines Regelsatzes von 396, 75 EUR und vom 01. Juli bis zum 30. September 2007 unter Ansatz eines solchen in Höhe von 398, 89 EUR und weitere Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung für die Zeit ab 01. April 2007 in Höhe von monatlich 83, 57 EUR zu gewähren,.

    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B vom 19. Februar 2008 im Verfahren S 87 AS 10154/06 und den Bescheid des Beklagen vom 19. Oktober 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01. November 2006 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, ihm Leistungen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen zu gewähren, sowie.

    den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B vom 19. Februar 2008 im Verfahren S 87 AS 10154/06 und den Bescheid des Beklagen vom 02. Oktober 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. November 2006 abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, ihm Leistungen in Höhe von 50, 00 EUR für Kosten der Wohnungssuche zu gewähren.

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