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   SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09   

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https://dejure.org/2012,5935
SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09 (https://dejure.org/2012,5935)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2012 - S 9 KR 111/09 (https://dejure.org/2012,5935)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - S 9 KR 111/09 (https://dejure.org/2012,5935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elektronische Gesundheitskarte: Weiteres Urteil sieht keine Probleme mit dem Datenschutz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Sozialgericht Düsseldorf: Elektronische Gesundheitskarte ist rechtlich nicht zu beanstanden

  • heise.de (Pressemeldung, 28.06.2012)

    Klage gegen elektronische Gesundheitskarte abgewiesen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die elektronische Gesundheitskarte und der Datenschutz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Klage gegen die elektronische Gesundheitskarte gescheitert

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur elektronischen Gesundheitskarte - Keine Befreiung möglich

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Elektronische Gesundheitskarte ist zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Sozialgericht weist Klage gegen eGK ab

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Befreiung von der elektronischen Gesundheitskarte nicht möglich - Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich nicht vorgesehen

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.04.2012)

    Versicherter will sich keine elektronische Gesundheitskarte verordnen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2542
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09
    Denn wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu entscheiden (BVerfGE 65, 1,42).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1, 41; 84, 192, 194).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09
    Eine unmittelbare Beschwer liegt vor, wenn das angegriffene Gesetz durch einen vermittelnden Akt in den Rechtskreis des Klägers einwirkt (vgl. hierzu BVerfG aaO, Rn. 63; BVerfGE 72, 39, 43 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1, 41; 84, 192, 194).
  • BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04

    Teils wegen Fristablaufs teils mangels unmittelbarer Beschwer unzulässige

    Auszug aus SG Düsseldorf, 28.06.2012 - S 9 KR 111/09
    Hinsichtlich der Daten, die gemäß § 291 a Abs. 2 Satz 1 SGB V auf der eGK gespeichert werden müssen, muss der Kläger die damit verbundenen Einschränkungen seines informationellen Selbstbestimmungsrechts hinnehmen, da jeder Einzelne als eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit ist, die diese Einschränkungen im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen muss (vgl. hierzu BVerfG vom 13.2.2006 Az.: 1 BvR 1184/04 Rn. 65, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 2510/15

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Pflicht des Versicherten

    Damit ist auch im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers eine unmittelbare Beschwer nicht gegeben (vgl SG Düsseldorf 28.06.2012, S 9 KR 111/09, juris).
  • LSG Hessen, 26.09.2013 - L 1 KR 50/13

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild verstößt weder

    Die Einführung der eGK einschließlich Lichtbild begegne mit der Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (Urteil vom 28. Juni 2012, S 9 KR 111/09), dem sich die Kammer vollumfänglich anschließe, keinen rechtlichen Bedenken.

    Dieses kann im Rahmen der Massenverwaltung nur funktionieren, wenn die in § 15 Abs. 2 SGB V vorgesehene Verfahrensweise auch von allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen wird (so auch: Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012, S 9 KR 111/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 2012, L 11 KR 4746/12 ER-B).

    Mangels einer rechtlichen Betroffenheit des Klägers kann die von dem Kläger auch unter dem Aspekt des Datenschutzes begehrte umfassende Überprüfung der Vorschrift, die sich mit der Erhebung, Verwendung und Nutzung freiwilliger Daten beschäftigt, nicht erfolgen (vgl.: Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012, S 9 KR 111/09; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 2012, L 11 KR 4746/12 ER-B; Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 13. Februar 2006, 1 BvR 1184/04 - elektronische Gesundheitskarte -juris-).

  • SG Berlin, 07.11.2013 - S 81 KR 2176/13

    Krankenversicherung - Versicherter - kein Anspruch auf Ausstellung eines anderen

    Bei der Erweiterung der Krankenversicherungskarte zur eGK ändert sich nichts an dem Umfang der Daten, die zwingend auf der eGK enthalten sein müssen (vgl. auch SG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012 - S 9 KR 111/09 -, juris).

    Denn das System der gesetzlichen Krankenversicherung, Sachleistungen in Anspruch zu nehmen, kann nur funktionieren, wenn die in § 15 Abs. 2 SGB V vorgesehene Verfahrensweise - die Legitimation bei Innspruchnahme von Leistungen - auch von allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen wird (vgl. auch SG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012 - S 9 KR 111/09 -, juris).

    Diese gesetzliche Regelung beschwert den Antragsteller nicht (vgl. SG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2012 - S 9 KR 111/09 -, und Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. November 2012 - L 11 KR 4746/12 ER-B -, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2018 - L 4 KR 289/15
    Diesen Anforderungen genügten die gesetzlichen Regelungen der §§ 291, 291a SGB V bezüglich der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte, was bereits durch das BVerfG, das BSG und durch Instanzgerichte bestätigt worden sei (BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R, die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG 1. Senat 3. Kammer vom 8.6.2016 - 1 BvR 864/15.; Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 26.09.2013 - L 1 KR 50/13, juris Rn. 25 ff.; SG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2012 - S 9 KR 111/09, juris Rn. 36 ff.).

    Dies werde bereits durch den Wortlautbezug des § 291a Absatz 2 SGB V auf § 291 Absatz 2 SGB V deutlich (vgl. Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 26.09.2013 - L 1 KR 50/13, juris Rn. 47; SG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2012 - S 9 KR 111/09, juris Rn. 39).

    Damit war und ist auch im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Klägers derzeit eine unmittelbare Beschwer nicht gegeben (ebenso: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 11 KR 2510/15 -, juris, Rn. 31; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. März 2015 - L 1 KR 18/14 -, juris, Rn. 43ff; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. September 2013 - L 1 KR 50/13 -, juris, Rn. 44f; SG Düsseldorf 28.06.2012, S 9 KR 111/09, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2012 - L 11 KR 4746/12

    Krankenversicherung - Versicherter - kein Anspruch auf Befreiung von der

    Damit ist auch im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers eine unmittelbare Beschwer nicht gegeben (SG Düsseldorf 28.06.2012, S 9 KR 111/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2013 - L 5 KR 4567/12
    Das erkennende Gericht schließe sich nach eigener Prüfung der Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.06.2012 (Az.: S 9 KR 111/09; zitiert nach juris) an, wonach sich ein Anspruch auf Befreiung von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weder aus einfachem Gesetz noch aus dem Verfassungsrecht ergebe.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2013 - L 5 KR 4568/12
    Zur Begründung führte es - unter auszugsweiser Wiedergabe des Urteils des SG Düsseldorf vom 28.6.2012 (- S 9 KR 111/09 -) - aus, der Antragsteller habe einen Anordnungsanspruch - auf weitere Nutzung der bisherigen Krankenversichertenkarte zum Leistungsbezug - nicht glaubhaft gemacht.
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