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   SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12   

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https://dejure.org/2013,9449
SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12 (https://dejure.org/2013,9449)
SG Mannheim, Entscheidung vom 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12 (https://dejure.org/2013,9449)
SG Mannheim, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - S 9 SO 2403/12 (https://dejure.org/2013,9449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende Festlegung des Regelbedarfs - Individualisierungsgrundsatz - unabweisbarer Bedarf - erhebliche Abweichung vom Durchschnittsbedarf - Aufstockungsverbot nach § 52 Abs 1 S 1 SGB 12

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit abweichender Bedarfsfestsetzung wegen gesundheitsbedingter, den Leistungsrahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung überschreitender Aufwendungen trotz Bestehens der Vorschrift des Aufstockungsverbots (§ 52 SGB XII)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Nr 1 SGB 12, Anlage SGB 12, § 27a Abs 4 S 1 SGB 12, § 9 Abs 1 SGB 12, § 5 Abs 1 RBEG
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - abweichende Festlegung des Regelbedarfs - Individualisierungsgrundsatz - unabweisbarer Bedarf - erhebliche Abweichung vom Durchschnittsbedarf - Aufstockungsverbot nach § 52 Abs 1 S 1 SGB 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2014 - L 2 SO 1625/13

    Sozialhilfe - keine Kostenübernahme für implantatgestützten Zahnersatz - keine

    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12
    Wenn zudem in Rechnung gestellt wird, dass der Gesetzgeber selbst nicht konsequent handelt, indem er trotz des dargestellten gesetzlichen Aufstockungsverbots (§ 52 Abs. 1 Satz SGB XII) in § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII seit dem 1.1.2011 für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen bzw. von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen einmalige Hilfen vorsieht, ist es nach Auffassung des Gerichts im Rahmen einer an teleologischen Grundsätzen orientierten Auslegung zur Gewährleistung der oben wiedergegebenen verfassungsrechtlichen Vorgaben geboten, bei der abweichenden Bedarfsbemessung nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII krankenversicherungsrechtlich nicht gedeckte Gesundheitsaufwendungen nicht aus "dogmatischen" Gründen von vornherein auszuklammern (vgl. zu § 52 Abs. 1 SGB XII Urteil der Kammer vom 19.3.2013 - S 9 SO 568/12, Berufung beim LSG Baden-Württemberg anhängig unter dem Az. L 2 SO 1625/13).
  • BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R

    Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu

    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12
    In diesem Zusammenhang ist beispielsweise an den Erwerb von freiverkäuflichen Arzneimitteln in der Apotheke (wie beispielsweise Erkältungsmittel, Kopfschmerztabletten) oder an Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten oder (bis zum 31.12.2012) an die "Praxisgebühr" zu denken (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R und Beschlüsse vom 27.1.2011 - B 8 SO 60/10 B und vom 21.1.2011 - B 8 SO 57/10B).
  • BSG, 27.01.2011 - B 8 SO 60/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12
    In diesem Zusammenhang ist beispielsweise an den Erwerb von freiverkäuflichen Arzneimitteln in der Apotheke (wie beispielsweise Erkältungsmittel, Kopfschmerztabletten) oder an Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten oder (bis zum 31.12.2012) an die "Praxisgebühr" zu denken (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R und Beschlüsse vom 27.1.2011 - B 8 SO 60/10 B und vom 21.1.2011 - B 8 SO 57/10B).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12
    Denn das das Regelsatzsystem tragende Interesse der öffentlichen Hand an Verwaltungspraktikabilität findet im Rahmen einer zulässigen gesetzlichen Typisierung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 1.10.2012 - 1 BvR 3046/11 im Anschluss an seinen Beschluss vom 22.3.200 - 1 BvR 1136/96) seine Grenze dort, wo die pauschalierte Hilfe aufgrund der besonderen, unabweisbaren Umstände des Einzelfalls zur Gewährleistung des Sozialstaatsprinzips, des menschenwürdigen Existenzminimums und des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit unzureichend ist.
  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 3046/11

    Verletzung von Grundrechten durch Sanierungsbeitrag gem § 65 VBLSa nicht

    Auszug aus SG Mannheim, 07.05.2013 - S 9 SO 2403/12
    Denn das das Regelsatzsystem tragende Interesse der öffentlichen Hand an Verwaltungspraktikabilität findet im Rahmen einer zulässigen gesetzlichen Typisierung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 1.10.2012 - 1 BvR 3046/11 im Anschluss an seinen Beschluss vom 22.3.200 - 1 BvR 1136/96) seine Grenze dort, wo die pauschalierte Hilfe aufgrund der besonderen, unabweisbaren Umstände des Einzelfalls zur Gewährleistung des Sozialstaatsprinzips, des menschenwürdigen Existenzminimums und des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit unzureichend ist.
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